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Bundesregierung beschneidet Rechte der Minderheits-Aktionäre
Bundesregierung und Bundestag haben die schriftliche Mitteilung von Gegenanträgen
zu Aktionärs-Hauptversammlungen an alle Aktionärinnen und Aktionäre zum 01.01.2003 abgeschafft. Künftig werden die Anträge und ihre Begründungen nur noch auf den
Internet-Seiten der Aktiengesellschaftenveröffentlicht. Die Anteilseigner müssten sich dann selbst um Einsicht in die Gegenanträge bemühen. Aktionärinnen und Aktionäre ohne
Internet-Zugang werden gänzlich von Informationen über Gegenanträge abgeschnitten.
Die Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre hatten schon in ihrer Stellungnahme zum Entwurf
des sogenannten Transparenz- und Publizitätsgesetzes, das die Änderungen beinhaltet, die Beibehaltung der bestehenden Rechte von Minderheitsaktionären und den vollen Zugang
zu allen Informationen für jede Kleinaktionärin und jeden Kleinaktionär – mit und ohne Internet-Zugang gefordert. Die Konsequenzen beschreiben sie in einem Merkblatt.
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