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Negativ-Kriterien für ethisches Investment

Beim ethischen Investment sind
Unternehmen auszuschließen, die ...


1.) die Menschenrechte missachten, von deren Missachtung (gewollt oder ungewollt)
profitieren oder die Missachtung von Menschenrechten verschleiern

Inhaltlich werden die Menschenrechte definiert durch die von der Vollversammlung
der Vereinten Nationen verabschiedeten Deklarationen und Konventionen,
insbesondere durch die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
(http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm) aus dem Jahr 1948,
die internationalen Pakte über „Bürgerliche und politische Rechte“
(http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf) und
„Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“
(http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.1.de.pdf) des Jahres 1966 und
die „Vereinbarung über die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung von
Frauen“(http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.108.de.pdf) aus dem Jahr 1979.


2.) grundlegende Rechte der Beschäftigten verletzen – insbesondere
die in den Kern-Konventionen der International Labour Organisation (ILO)
festgelegten Prinzipien und das Recht auf existenzsichernde Entlohnung

Zu den im Jahr 1998 festgelegten Kern-Normen der ILO gehören: das Organisationsrecht
(ILO Konvention 87), das Recht zu Kollektiv-Verhandlungen (ILO Konvention 98), das Verbot
von Zwangs- und Pflichtarbeit (ILO Konventionen 29 und 105), das Verbot von Kinderarbeit
(ILO Konventionen 138 und 182) und das Diskriminierungsverbot (ILO Konventionen 100 und 111)
(alle unter http://ilolex.ilo.ch:1567/german/docs/convdisp1.htm).

Darüber hinaus maßgeblich sind die Forderungen der Menschenrechts-Charta des
Permanent Peoples’ Tribunal on Industrial Hazards and Human Rights von 1996
(http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Kampagnen/Charta-D/charta-d.html),
der Code of Labour Practices for the Apparel Industry including Sportswear von 1998
(http://www.cleanclothes.org/codes/ccccode.htm)sowie die einschlägigen Standards
der Fairtrade Labelling Organizations International (http://www.fairtrade.net/standards.html).


3.) sich der aktiv oder passiv der Korruption, Bestechung, Steuerflucht
oder des Steuerbetrugs schuldig machen

Die Tatbestände der Korruption und Bestechnung sind u.a. definiert in der
„Criminal Law Convention on Corruption“ (http://conventions.coe.int/treaty/en/Treaties/Html/173.htm)
und der „Civil Law Convention on Corruption“ (http://conventions.coe.int/treaty/en/Treaties/Html/174.htm)
des Europarats, im „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger
im internationalen Geschäftsverkehr“ der Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (http://www1.oecd.org/deutschland/Dokumente/bestech.htm) und im Grundsatzpapier von
Transparency International – Deutsches Chapter (http://www.transparency.de/html/ueberti.html).

Als Tatbestände der Steuerflucht bzw. des Steuerbetrugs gelten alle Maßnahmen die dazu dienen,
Staaten oder deren Gebietskörperschaften Steuern vorzuenthalten, die ihnen aus in ihren Territorien
getätigten Geschäften zustehen.


4.) vorsätzlich oder fortgesetzt nationales Umwelt- oder Sozialrecht verletzen,
gegen internationale oder multilaterale Umwelt- und Sozialabkommen verstoßen
oder diese durch politisches Lobbying behindern oder bekämpfen

Im internationalen Bereich sind hier unter anderem
das Kyoto-Protokoll (http://www.bmu.de/download/dateien/protodt.pdf),
das Washingtoner Artenschutz-Abkommen (http://www.bfn.de/04/0401.htm) und
die Rotterdamer PIC-Konvention (http://www.pan-germany.org/download.htm) gemeint.


5.) Initiativen zur Entwicklung eines gerechten Welthandels behindern
oder die Verschuldung, Benachteiligung und Abhängigkeit von
„Entwicklungsländern“ verschärfen

Dazu gehören z.B. die Verdrängung regionaler Anbieter, ausbeuterische Lieferanten-Beziehungen,
(Gift)-Müll-Exporte in die „Dritte Welt“, Umwelt- und Sozialdumping. Ebenso gehört dazu die Förderung
internationaler Abkommen, die (insgesamt oder in Teilen) die Ausbeutung der „Entwicklungsländer“
erleichtern oder manifestieren, wie es z.B. bei MAI, MIGA, GATS und TRIPS der Fall war bzw. ist.

Positiver Maßstab sind die Standards der Fairtrade Labelling Organizations International
(http://www.fairtrade.net/standards.html).


6.) Militär- oder Rüstungsgüter produzieren oder damit handeln

Dazu gehören die Produktion von und der Handel mit Gütern, Dienstleistungen oder know how
für militärische Zwecke, insbesondere notwendige Elemente oder Leistungen zur Produktion
von Massenvernichtungswaffen.


7.) die Atomenergie anwenden, sich für deren Anwendung einsetzen oder sonstige
Geschäfte tätigen, die mit der Nutzung von Atomenergie in Verbindung stehen

Dazu gehören auch alle geschäftlichen Aktivitäten, die mit der Gewinnung, Anreicherung,
Wiederaufbereitung, Lagerung oder dem Transport von Uran und radioaktiven Materialien
und den damit verbundenen Forschungs- und Entwicklungs- sowie Bauarbeiten befasst sind.
Auch die Produktion und Distribution von Geräten und Materialien, die für den Einsatz in
Atomkraftwerken bestimmt sind, fällt unter diese Definition. Der Handel mit atomar
erzeugtem Strom und sein Vertrieb sind ebenfalls eingeschlossen.


8.) Gentechnik anwenden, fördern oder sich für deren Förderung einsetzen

Dazu gehören Produktion, Handel und Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen
(Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere, der menschliche Körper bzw. seine Teile) und von Stoffen,
die unter Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, sowie die dazu notwendige
Forschung und Entwicklung.


9.) besonders umwelt- oder gesundheitsschädliche Stoffe
oder Produkte herstellen, vertreiben oder verwenden

Dazu gehören z.B.: Chlorchemie, Treibhausgase, Ozonschicht-zerstörende Gase,
Pestizide, Tabakwaren, krebserregende Stoffe.


10.) irrationale oder gesundheitsgefährdende
Arzneimittel produzieren oder vertreiben

Maßstab hierfür sind (mangels internationaler Normen) die Grundsätze der
BUKO Pharma-Kampagne, Bielefeld, für Ihre Untersuchungen des Arzneimittelangebots
deutscher Unternehmen in der „Dritten Welt“ (erstmals: Dr. Robert Hartog & Dr. Hermann
Schulte-Sasse 1990 / zuletzt: Karin Pichlbauer u.A. 1999, www.bukopharma.de).

Positiver Maßstab ist die Liste „unentbehrlicher Arzneimittel“ der Weltgesundheitsorganisation
(www.who.int/medicines/organization/par/edl/infedl11alpha.html).


11.) Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben oder fördern

Als Raubbau muss jede Gewinnung nachwachsender Rohstoffe verstanden werden, die über
die natürliche Reproduktion hinausgeht. Als Raubbau muss ebenfalls jede Gewinnung von
Bodenschätzen verstanden werden, die unter Inkaufnahme gravierender sozialer oder ökologischer
Schäden erfolgt. Dazu gehört die Gewinnung oder Nutzung von Rohstoffen, die nicht nach den
Managementregeln der „Nachhaltigkeit“ gewonnen und nicht von unabhängigen Organisationen
daraufhin überprüft und zertifiziert wurden.

     Die Managementregeln der Nachhaltigkeit lauten (nach BMU 1997):
     Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter (z.B. Wälder oder Fischbestände) darf auf Dauer
     nicht größer sein als ihre Regenerationsrate.
     Die Nutzung nichterneuerbarer Naturgüter (z.B. Böden, landwirtschaftliche Nutzfläche)
     darf auf Dauer nicht größer sein als die Substitution ihrer Funktionen.
     Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die
     Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt.
     Zielrichtung ist also ein Fließgleichgewicht zwischen schädlichen Emissionen,
     der Anpassungszeit von Ökosystemen und daraus resultierend ihrer Empfindlichkeit
     gegenüber externen Störungen.


12.) von Sucht erzeugenden Eigenschaften ihrer Produkte
oder Dienstleistungen profitieren

Dazu gehören Geschäfte mit legalen (Alkohol, Tabak, Medikamente) und illegalen Drogen
sowie mit Glücksspielen (einschließlich Aktienspekulation). Ausgenommen sind medizinisch
indizierte Anwendungen von Arzneimitteln mit Suchtpotential.


13.) gegen Prinzipien des Tierschutzes verstoßen

Verstöße gegen das Tierschutz-Gebot sind insbesondere die Durchführung von und die
Auftragserteilung für Tierversuche, die nicht artgerechte (Massen-)Tierhaltung und nicht
artgerechte Tiertransporte sowie die Pelzverarbeitung und der Pelzhandel. Eine Ausnahme
bilden notwendige Tierversuche für medizinische Innovationen, sofern keine Alternativmethoden
zur Verfügung stehen. (vgl. u.a.: http://www.animalconcerns.org & http://www.worldanimal.net)


14.) beim Marketing für ihre Produkte oder Dienstleistungen
gegen internationale Codizes verstoßen

Dies betrifft u.a. die „Ethical Criteria for Medicinal Drug Promotion“ der Weltgesundheitsorganisation
(www.who.int/medicines/library/dap/ethical-criteria/ethicalen.htm) und den „Internationalen Kodex für die
Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (www.ibfan.org/german/resource/who/fullcode-de.html).


15.) mangelnde Informations-Offenheit an den Tag legen
oder Markttransparenz behindern

Dazu gehören insbesondere die Verweigerung von Auskünften über gesundheits-, umwelt-,
sozial- und gesellschaftspolitisch relevante Fragen bezüglich ihrer Unternehmenspolitik
gegenüber externen Anspruchsgruppen sowie die Behinderung von Initiativen und Strukturen,
die eine größere Transparenz ermöglichen


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zu den Positiv-Kriterien