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DaimlerChrysler will sich US-Gerichten entziehen
Deutschlands Sicherheit soll in Gefahr sein
von Gaby Weber Buenos Aires, Oktober 2004
Anfang 2004 reichte der US-Anwalt Dan Kovalik vor dem Bundesgericht in San Francisco eine Schadenersatzklage gegen DaimlerChrysler ein. Der Grund:
Während der Militärdiktatur in Argentinien (1976 bis 1983) wurden mindestens 18 Gewerkschafter von Mercedes-Benz Argentina entführt. Von 15
fehlt bis heute jede Spur. Zeugen berichten, Mercedes-Manager hätten bei der Entführung aktive Beihilfe geleistet. Die Staatsanwaltschaft in Buenos Aires ermittelt wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Gegen den frĂĽheren Mercedes-Sicherheitschef wurde Haftbefehl erlassen, der Mann ist flĂĽchtig.
Im April sollte die Klageschrift aus den USA dem Konzern in Deutschland zugestellt werden – dies verlangt das US-Recht und das deutsche
Zivilrecht, damit später ein ausländisches Urteil anerkannt wird.
Das Amtsgericht Freiburg, bei dem der Vorgang landete, verfĂĽgte im Juli die Zustellung unter Hinweis auf das Haager
Zustellungs-Übereinkommen. Danach wird der Schriftverkehr ausländischer Gerichte zugestellt, selbst in Verfahren, die der deutschen Rechtsauffassung zuwider laufen können. Der ersuchte Staat kann nur dann davon
absehen, wenn seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit gefährdet sind. Das Bundesjustizministerium teilte mit, dass es „keine Bedenken“ gegen die Zustellung habe.
DaimlerChrysler aber sieht offenbar die Bundesrepublik in Gefahr und klagte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe auf Aussetzung der
Zustellung. Die Firma legte ein von ihr eingeholtes und bezahltes Gutachten des Heidelberger Professors Burkhard Hess vor. Darin heißt es, die Klageerhebung in Kalifornien sei rechtsmissbräuchlich: Daimler solle
ein finanzieller Vergleich abgenötigt werden, „obwohl die Klage vom vorgetragenen Sachverhalt her evident substanzlos erscheint“. Als Beleg dafür legte der Konzern ein weiteres, ebenfalls in seinem Auftrag
erstelltes Gutachten bei.
Die Entscheidung des Bundesjustizministeriums sei, so die Daimler-Anwälte, „politisch motiviert“, um einen „Justizkonflikt mit den
Vereinigten Staaten zu vermeiden“. Zudem verweisen sie auf die Absicht der Kläger, mit Teilen des erstrittenen Geldes in einem Arbeitervorort von Buenos Aires ein Hospital zu errichten. „Die Antragstellerin
wird in die Zwangslage gebracht, eine humanitäre Aktion durchzuführen, um sich vor einer US-Schadensersatzklage zu schützen“, so die Argumentation. Das OLG Karlsruhe setzte daraufhin im September – wie jetzt
bekannt wurde – die Zustellung aus.
Das OLG erwägt, zunächst den Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungs- gericht in Sachen „Napster“ abzuwarten. US-Musiker
hatten in den USA eine Sammel- klage gegen den Bertelsmann-Verlag eingereicht, weil der sich für die Internet- Musikbörse Napster engagiert hatte und Autorenrechte verletzt haben soll. Um die Zustellung dieser
Klage zu verhindern, rief Bertelsmann Karlsruhe an, da die im US-Recht üblichen Sammelklagen mit Forderungen in Milliardenhöhe deutsches Recht verletzen würden.
Anwalt Kovalik betont, er würde einen „normalen“ Schadenersatzprozess anstrengen, den auch das deutsche Zivilrecht kennt. Während
der DaimlerChrysler Konzern „auf dem US-Markt Millionengewinne einfährt, entzieht er sich der US-Gerichtsbarkeit“, kritisiert er.
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