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Gegenanträge zur DaimlerChrysler HV 2003

Gegenanträge des Kritischen Aktionärs Paul Russmann:

zum TOP 3:
Der Vorstand wird nicht entlastet.

Begründung:

Der Vorstand hat folgende Fragen, die ich in der Hauptversammlung 2002 gestellt habe, nicht beantwortet, obwohl sie vorher sogar schriftlich eingereicht wurden:

  • An welche Staaten und in welcher Stückzahl - soweit erfassbar - wurden im Geschäftsjahr 2001 Daimler/ EADS-Rüstungsgüter und Dual-use-Güter geliefert?
     
  • Wie hoch war der Gesamtumsatz mit Rüstungsgütern und mit Dual-use- Gütern 2001?
     
  • Wurden und werden EADS- Rüstungsgüter seitens der türkischen Armee gegen Kurden oder im Bürgerkrieg in Israel eingesetzt?
     
  • Hat die Dasa ihre hausinternen Rüstungsexportrichtlinien auch bei der EADS umgesetzt?

Daimler/EADS ist an der Entwicklung neuer Atomraketen, z. B. der M51 beteiligt. Dagegen verbieten die 1991 verfassten Konzernrichtlinien „beim Export von Embargowaren, insbesondere von Verteidigungstechnik“ den Daimler- Mitarbeitern „jegliche Mitwirkung”.

zum TOP 13:
Es wird beantragt, den Vorschlag zur Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats abzulehnen.

Begründung:

Bisher war in unserem Unternehmen eine gewisse Zurückhaltung auch bei den Vergütungen des Aufsichtsrates eine Tugend. Doch in Zeiten von Schrempp und Kopper erodiert offenkundig jede Art von Zurückhaltung. Nachdem mit der Fusion das Gehalt von Herrn Schrempp in astronomische Höhen geschaukelt wurde, muss nunmehr offenbar auch der darbende Aufsichtsrat nachziehen. Die Arbeitnehmer- vertreter im Aufsichtsrat haben von dieser Erhöhung nichts, da sie ihre Vergütungen an die gewerkschaftliche Hans-Böckler- Stiftung abtreten.

Für nur eine handvoll Sitzungen im Jahr kassieren jetzt aber die Aufsichtsräte der Anteilseigner 50% mehr als bisher, der republikbekannte „arme“ Vorsitzende des Aufsichtsrates Hilmar Kopper sogar mehr als das doppelte der Vergütung wie bisher, nämlich kaum erwähnenswerte 250.000,00 €. In wirtschaftlich schwachen Zeiten wie diesen, in denen Männer wie Herr Kopper öffentlich zu Lohnzurückhaltung aufrufen ist es unerklärlich, mit welchen Gründen genau dann eine mehr als Verdoppelung der Vergütung gerechtfertigt werden soll.

Es hat in keinster Weise etwas mit Sozialneid zu  tun, wenn eine solche Verdoppelung der Vergütung für wenige Tage weit über das Niveau eines Jahreseinkommens eines Facharbeiters hinaus hinterfragt wird, da es sachlich nicht zu begründen ist. Bei der Vergütung wird das zusätzliche Handgeld – es soll ebenfalls im vierstelligen Bereich pro Sitzung liegen – nicht erwähnt. Die bisherige Vergütung reicht mit einer maßvollen Erhöhung bis zu 10 % völlig aus. Eine besondere Steigerung der Vergütung für den Vorsitzenden ist nicht begründet. Man kann sich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass man sich auch von oben her an dieser Stelle ohne großes Tamtam wieder einmal aus der Kasse des Unternehmens bedienen möchte.


Gegenantrag des Kritischen Aktionärs Holger Rothbauer:

zum TOP 3:
Es wird beantragt, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2002 nicht zu entlasten.

Begründung:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2002 hat die internationale Kampagne „Apartheid Debt & Reparations Campaign“ eine Opferentschädigungsklage in New York unter anderem auch gegen Daimler Chrysler erhoben. Der Vorwurf lautet, dass die damalige Daimler Benz AG mit dem Apartheidregime zusammen gearbeitet hat und durch diese ökonomische Kooperation das Apartheidsystem nach innen stabilisiert hat. Während des Apartheidregimes sind Tausende von Menschen diskriminiert, verfolgt, gefoltert und getötet worden. Die individuellen Auswirkungen dieses Apartheidregimes sind bis heute in vielzähliger Form in Südafrika sichtbar und erfahrbar. Die Kläger sind nunmehr der Ansicht, dass diejenigen Unternehmen – wie Daimler Chrysler – die in den Apartheidjahren in Südafrika Gewinne erzielt haben, nunmehr Entschädigungs- leistungen entrichten sollen. Verhandlungen mit den Unternehmen auf freiwilliger Basis etwas in einen Entschädigungsfonds einzuzahlen seien gescheitert. Daher gebe es nunmehr keine andere Möglichkeit als gerichtlich gegen die Unternehmen vorzugehen.

Der Daimler Chrysler-Vorstand hat weder die Aktionäre noch die Öffentlichkeit in irgendeiner Weise von diesen Gerichts- verfahren und der Forderungshöhe der Kläger informiert. Eine Aufarbeitung der Rolle von Daimler Chrysler während des Apartheidregimes wurde von Seitens des Vorstandes ebenfalls nicht veranlasst. Eine öffentliche Darstellung zu den vielfältigen sozialen Projekten die Daimler Chrysler in Südafrika fördert wurde als Entgegnung auf die Klagen ebenfalls nicht vorgenommen. Dieses Verhalten bzw. „Abtauchen“ des Vorstandes in solchen Fragen steht nicht nur gegen den Geist des Globalcompact, der von Daimler Chrysler unterzeichnet wurde, sondern per Verunsichert auch die zunehmend in solchen Fragen hellhörigen institutionellen Anleger.

Der Dachverband der Kritischen Aktionär/innen Daimler Chrysler (KADC) in Stuttgart fordert daher zur Recht die firmeneigene kritische Aufarbeitung der Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime in Südafrika sowie die grundsätzliche Bereitschaft mit legitimen Vertretern von Apartheidsopfern über angemessene Entschädigungen im Rahmen der Förderung von Sozialprojekten zu verhandeln.


Gegenanträge des Kritischen Aktionärs Jürgen Grässlin:

zum TOP 3:
Der Vorstand wird nicht entlastet.

Begründung:

Das Jahr 2002 war gesamtgesellschaftlich gekennzeichnet von Massenentlassungen. Auch die DaimlerChrysler AG zählte zu den Unternehmen, die massiv Arbeitsplätze vernichtete. So wurden bis Ende des Jahres 2002 insgesamt 6.899 Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter entlassen. Die allgemeinen Lohnsteigerungen bewegten sich 2002 durchschnittlich im Bereich von rund zwei Prozent, in verschiedenen Branchen mussten Nullrunden eingelegt werden.

Dennoch hat sich die DaimlerChrysler- Führung einmal mehr schamlos in der Konzernkasse bedient. Während der Vorstand im Jahr 2001 noch Gesamt- bezüge in Höhe von 22,0 Millionen Euro auswies, betrugen diese 2002 bereits 50,8 Millionen Euro, was einer 130-prozentigen Steigerung entspricht. Der Amerikani- sierung der Vorstandsgehälter steht der seit Jahren bei Hauptversammlungen vom Dachverband der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler (KADC) kritisierten Geheimhaltungspolitik diametral entgegen: Während der Vorstand schamlos exorbi- tante Gehälter abgesahnt hat, verschweigt er bis heute die Höhe der Einzelbezüge. Während andere renommierte deutsche Großkonzerne begrüßenswerter Weise dem Trend zur differenzierten Offenlegung von Vorstandsgehältern gefolgt sind, verharrt die Führung der DaimlerChrysler AG in ihrer Betonburgmentalität.

Dabei schwelgt der Vorstand im aktuellen Geschäftsbericht in hochtrabenden Ausführungen über die „Transparenz” des Unternehmens, wird dem selbst gesetzten Anspruch jedoch im entscheidenden Punkt nicht im Mindesten gerecht. So schreckt der DaimlerChrysler-Vorstand nicht davor zurück, die „Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex” zu berücksichtigen. Dort wird gefordert, dass „die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert” erfolgen sollten. Herr Schrempp und der Vorstand aber scheuen die Transparenz der Gehälter wie der Teufel das Weihwasser. Der Grund liegt auf der Hand: Durch die Geheimhaltung sollen all diejenigen Vorstände gedeckt werden, die auf Grund schwieriger Rahmenbedingun- gen oder unzureichender Leistungen geringere „erfolgsbezogene Vergütungs- komponenten” erhalten haben.

zum TOP 4:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

Begründung:

Die DaimlerChrysler AG ist ein Kriegs- gewinnler des Irak-Kriegs. Seit vielen Jahren kritisiert der Dachverband der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler (KADC) die unzureichende Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat, vor allem im Bereich der Rüstungsproduktion und des -exports. Die fehlgesteuerte Geschäfts- politik hat das Unternehmen mit dem Kauf von rund 33 Prozent der Aktienanteile zum größten Einzelaktionär des Rüstungs- konzerns European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) aufsteigen lassen.

Damit ist DaimlerChrysler nicht nur Herstel- ler ziviler Fahrzeuge, sondern auch Produ- zent von Kampfbombern und -helikoptern, Trägerraketen und Militärsatelliten, Atom- waffen und Landminen (Submunition). Durch den weltweiten Waffenexport setzt die EADS die unrühmliche Tradition der DaimlerChrysler Aerospace (Dasa) fort.

Zudem zählt Mercedes-Benz seit Jahren zu den führenden Anbietern militärischer Fahrzeuge, die auch an Scheindemokraten und Diktatoren geliefert worden sind bzw. werden. In Werbeanzeigen rühmt sich Mercedes der reichhaltigen Erfahrung und des Einsatzes der Militärfahrzeuge selbst unter extremen Bedingungen und ver- spricht: „Nichts kann Erfahrung ersetzen.” („Nothing can match experience.”)

Dabei verschweigt die Firmenwerbung, dass nahezu jedes Regime in der Golfregion über Mercedes-Militärfahrzeuge verfügt und diese zu Menschenrechts- verletzungen einsetzt. Wenige Wochen vor Ausbruch des Krieges überreichte der Irak einen Rüstungsexportbericht an die Vereinten Nationen, in dem das Regime Saddam Hussein eingesteht, auch über Mercedes-Militärfahrzeuge zu verfügen.

Bereits Jahre zuvor hatte der Dasa-Vor- gänger MBB-Waffen an den Irak geliefert. Bei den Kampfeinsätzen des Irak-Kriegs wird eine Vielzahl der Mercedes- Militärfahrzeuge und der Daimler-Waffen verschlissen oder zerstört, so dass Neubestellungen zu erwarten sind.

Im letzten Jahr hat der Aufsichtsrat erneut versäumt, die notwendigen Maßnahmen zur Konversion (Umstellung auf Zivilfertigung) einzuleiten. Deshalb mahnt der Dachver- band Kritischer AktionärInnen Daimler- Chrysler endlich den vollständigen Ausstieg aus der Rüstungsproduktion sowie einen völligen Stopp von Waffenexporten und der Lieferung militärischer Fahrzeuge in Krisen- und Kriegsgebiete an. So lange dies nicht geschieht, wird die Daimler- Chrysler AG ein Kriegsgewinnler bleiben.


Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre:

zum TOP 3:
Der Vorstand wird nicht entlastet.

zum TOP 4:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

zum TOP 6:
Der Erwerb eigener Aktien zur Übertragung an Führungskräfte (6f) wird abgelehnt.

zum TOP 11:
Der vorgeschlagenen Neudefinition des Unternehmensgegenstandes wird nur zugestimmt, wenn den ersten fünf Spiegelstrichen jeweils die Worte „zur nicht-militärischen Nutzung” angefügt werden.

zum TOP 13:
Die Vergütung des Aufsichtsrats
wird nicht erhöht.

gemeinsame Begründung
aller fünf Gegenanträge:

Vorstand und Aufsichtsrat haben es versäumt, DaimlerChrysler auf einen umweltverträglichen und friedens- erhaltenden Kurs zu steuern. Sie setzen weiterhin auf klimaschädliche Luxusfahrzeuge und auf Kriegswaffen.

Insbesondere Frau Postel und Herr Russmann haben Versäumnisse der Konzerleitung in den Begründungen ihrer bereits veröffentlichten Gegenanträge überzeugend dargelegt. Weitere Fehler des Managements werden auf www.kritischeaktionaere.de in der Rubrik „Konzernkritik” ausführlich beschrieben.

Deshalb können Vorstand und Aufsichtsrat weder entlastet werden (TOP 3 und 4), noch dürfen ihnen zusätzliche Vergütungen (TOP 6f und 13) gewährt werden.

Angesichts der auf viele Jahre angelegten Kriege einzelner NATO-Staaten gegen die arabische Welt müssen die Geschäfte von DaimlerChrysler jetzt in der Satzung (TOP 11) eindeutig auf zivile Anwendungen festgelegt werden. Jede Produkton von Kriegswaffen oder Waren zur militärischen Nutzung muss ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

Gegenanträge der Kritischen Aktionärin Maria Postel:

zum TOP 3:
Der Vorstand der DaimlerChrysler AG wird nicht entlastet.

Begründung:

Obwohl seit langem erwiesen ist, dass Dieselruß ab einer bestimmten Konzentration Krebs erzeugen kann, weigert sich der DaimlerChrysler- Konzern seit mehreren Jahren vehement, Rußpartikelfilter (RPF) in seine Diesel-PKW einzubauen. Der Dachverband Kritischer AktionärInnen DaimlerChrysler fordert seit gut zwei Jahren die serienmäßige Einführung von RPF in alle Diesel-PKW.

Inzwischen sieht sich der Konzern angesichts seiner unverantwortlichen Blockade in dieser Frage einem zunehmenden öffentlichen Druck ausgesetzt. Mehrere Aktionen u.a. von Greenpeace vor der DaimlerChrysler Hauptverwaltung in Möhringen und zahlreichen Vertragsniederlassungen haben zu einer breiten Mobilisierung für die Einführung von RPF geführt und der Öffentlichkeit die Verweigerungshaltung des Konzerns deutlich gemacht. Das Verhalten der DaimlerChrysler AG stößt in der Öffentlichkeit hingegen auf wenig Verständnis. Inzwischen sind erste Fälle bekannt, in denen Kunden vom Kauf von Diesel-Pkw aus dem Hause DaimlerChrysler absehen, weil diese keinen ausreichenden Schutz vor Rußpartikeln bieten. Zudem ist ein massiver Wertverlust von bis zu 50% im ersten Jahr für Pkw ohne Rußpartikel- filter zu erwarten. Die Folge: Daimler- Chrysler verliert Kunden auf dem an Bedeutung zunehmenden Markt der Diesel-Pkw.

Dass es auch anders geht, zeigt eine erste Zwischenbilanz der im November 2002 gestarteten Aktion „Kein Diesel ohne Filter“: Peugeot, Citroen, Fiat und Lancia bieten derzeit acht Pkw in vierzehn Motorenvarianten mit Partikelfilter an. Renault und Toyota haben ebenfalls offiziell angekündigt, den Partikelfilter in breiter Front einzuführen (www.duh.de). Obwohl Daimler-Benz als eines der ersten Automobilunternehmen in den 80er Jahren Versuche mit Rußpartikelfiltern in Pkw’s durchführte, hat man seit langem die Technologieführerschaft auf diesem Gebiet insbesondere an den französischen Konzern PSA (mit seinen Marken Peugeot und Citroen) verloren. Dieser hatte bereits vor drei Jahren ein Rußpartikelfilter-System für Diesel-Pkw erfolgreich zur Serie entwickelt und somit als erster Anbieter weltweit einen praktisch rußfreien Dieselmotor für Pkw‘s angeboten. Selbst der ADAC wirft den deutschen Herstellern vor, sie hätten „kollektiv verschlafen”.

Die Verwaltung hatte im letzten Jahr bereits zu den massiven Vorwürfen Stellung genommen und wird aller Voraussicht nach auch in diesem Jahr monoton darauf verweisen, dass man auf ein „gesamtheitliches Konzept“ setzt, das neben den Rußpartikeln „auch den Ausstoß anderer Schadstoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxide und Kohlenwasserstoffe um über 50% senkt“. Man wolle so „die ab 2005/2006 gültigen Grenzwerte erfüllen“. Was der Konzern aber verschweigt, ist die Tatsache, dass mit Rußpartikelfiltern bereits seit drei Jahren eine serien- taugliche Technik zur Verfügung steht, die bzgl. der Emission extrem gefähr- licher Rußpartikel nicht nur die EURO 4-Grenzwerte erfüllt, sondern diese um ein hundertfaches unterbietet. So setzt der Peugeot 607 HDI auch bei der Anzahl der Partikel in der Größe von 10 bis 300 Nanometer Maßstäbe: Über alle Testzyklen kommen laut ADAC 6.000-mal weniger aus dem Auspuff als beim Mercedes E 220 CDI – bei einer Verbrauchssteigerung von nur 2-3 %.

Die deutliche Reduzierung der von DaimlerChrysler genannten Schadstoffe ist zweifellos ein wichtiges Ziel bei der Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsschäden. Dies kann und darf aber nicht dazu führen, dass man sich jahrelang der Einführung einer dieser Technologien verweigert. Der Konzern versucht den Eindruck zu erwecken, „gesamtheitlichen Konzepte“ seien besser und wirksamer und führten quasi dazu, dass man das eine nicht ohne das andere tun könnte. Tatsache ist vielmehr, dass die Verminderung von Rußpartikeln und die Reduzierung klassischer Schadstoffe nicht zwangsweise mit einer Technologie erfolgen muss (hierzu sind schon aus technischer Sicht völlig unterschiedliche Lösungen erforderlich). Andere Hersteller aber haben – sehr zum Vorteil für Umwelt und Gesundheit – den ersten dieser Reduktions- bemühungen mit der serienmäßigen Einführung von Rußpartikelfiltern bereits im Jahr 2000 in die Praxis umgesetzt und arbeiten sinnvollerweise parallel an weiteren Reduktionszielen. Ein Abwarten in einer dieser technolo- gische Herausforderungen ­ – wie von DaimlerChrysler – wird von Mitbewer- bern aus Frankreich, Italien und Japan als offenbar ebenfalls verantwortungslos abgelehnt.

Ich fordere von DaimlerChrysler die unverzügliche Einführung von Rußpar- tikelfiltern in alle Diesel-Pkw und gleichzeitig erhebliche Anstrengungen dafür, künftig sämtliche Gebraucht- Diesel mit einer wirksamen Filtertech- nologie nachrüsten zu können.

zu Top 4:
Der Aufsichtsrat der DaimlerChrysler AG wird nicht entlastet.

Begründung:

Die Kontrolle des Aufsichtsrats der DaimlerChrysler AG erfolgt insbeson- dere von Seiten der Kapitalvertreter im Fragen des Umweltschutzes nicht oder nur völlig unzureichend. Aus einer Vielzahl zu beklagenden Vorgänge aus dem Geschäftsjahr 2002 seien stellver- tretend nur einige wichtige genannt:

Die für den internationalen Klimaschutz erforderliche Reduzierung der Kraft- stoffverbrauchs bei allen Fahrzeugen des Konzerns macht so gut wie keine Fortschritte: Auf Basis der vom Verband der Automobilindustrie (VDA) vorgelegten Zahlen ergibt sich für Pkw der DaimlerChrysler AG vom Modelljahr 2002 auf das Modelljahr 2003 eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von im Durchschnitt lediglich 0,06 l/100km! Würde der Konzern die dringend erforderliche Verbrauchs- reduzierung in diesem „Tempo“ weiterführen, so würde demnach in über 16 Jahren eine Verbrauchsreduzierung von 1 l/100 km erreicht. Das auch hier die Mitbewerber teils deutlich erfolg- reicher agieren, zeigen Beispiele anderer deutscher Automobilhersteller, die eine Verbrauchsreduzierung binnen eines Jahres um mehr als 5% erreicht haben.

Auch bei der Minderung des Flotten- verbrauchs hat der Dachverband Kritischer AktionärInnen Daimler- Chrysler (KADC) bereits seit mehreren Jahren deutlich mehr Anstrengungen eingefordert. Er verwies in seinen ausführlichen Stellungnahmen zur Konzernstrategie im Bereich Umwelt- schutz immer wieder darauf, dass beispielsweise die vom Unternehmen über einen langen Zeitraum für 2004/05 angekündigte Einführung eines Brennstoffzellenantriebs in diesem kurzen Zeithorizont mit großer Wahrscheinlichkeit nicht realisierbar sein wird und somit zur relevanten Minderung des Flottenverbrauchs nicht beitragen kann. Im letzten Geschäftsjahr hat der Konzern dann schrittweise die breite Markteinführung von Brennstoff- zellen für etwa 10 Jahre später bekannt gegeben. Der Aufsichtsrat hat es versäumt, parallel zur Entwicklung dieser innovativen Technologie andere Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung mit ebenso starkem Engagement einzufordern. Er wird somit seiner notwendigen Verantwortung in keiner Weise gerecht.

Stattdessen stört es den Aufsichtsrat offenbar keineswegs, dass der Konzern in der Vergangenheit offenbar auch nach dem vom Dachverband erzwun- genen Ausstiegs aus der amerikani- schen Anti-Klimaschutz- Lobby „Global Climate Coalition“ im vergangenen US-amerikanischen Wahlkampf Kandidaten die Republikanische Partei mit erheblichen Geldsummen unterstützt hat. Der amerikanische Bestseller- Autor Michael Moore berichtet etwa, dass DaimlerChrysler den jetzigen Energieminister Spencer Abraham als einen der größten Spender im Wahlkampf unterstützt hat. Abraham trat u.a. gegen eine Verschärfung der Standards zum Benzinverbrauch ein.

Der Aufsichtsrat stört sich offenbar auch nicht daran, dass der Konzern Mitglied in der so genannten „Coalition for Vehicle Choice“ war (und nach wie vor ist?), die sich mehrfach gegen eine Verschärfung der Verbrauchsvorschrif- ten in den USA eingesetzt hat. Die Aktionärinnen und Aktionäre des Konzerns erwarten hier zu Recht sofortige Aufklärung und – im Fall einer nach wie vor vorhandenen Mitglied- schaft – dessen unverzügliche Kündigung. Ebenso wie sich die Mitgliedschaft in der Global Climate Coalition nicht mit unseren Unterneh- menszielen im Umweltschutz vertrug, läßt sich auch diese in der „Coalition for Vehicle Choice“ in keinster Weise rechtfertigen.

Im vergangenen Geschäftsjahr haben diverse Medien darüber berichtet, dass auch Lkw der DaimlerChrysler AG die gesetzlich vorgeschriebenen EURO 2-Grenzwerte der Stickoxid-Emissionen im Alltagsbetrieb nicht einhalten. Unter- suchungen des Umweltbundes- amtes ergaben den Verdacht, dass die Einstellung des elektronische Einspritz- systems für den Alltagsbetrieb auf eine Optimierung des Kraftstoffver- brauchs auch von DaimlerChrysler nach der Typzulassung geändert wird. Genau diese Veränderung hat aber im Gegenzug eine gravierende Erhöhung der Stickoxidemissionen zur Folge. In einer mit dem VDA abgestimmten Stellungnahme heißt es dazu lapidar: „Euro-2-Motoren halten die Vorschriften ein. – Die Untersuchungen, die angeblich Abweichungen von den Grenzwerten erbracht haben, sind uns bislang noch nicht zugänglich gemacht worden. Wir können deshalb keine Stellung nehmen.“

Nimmt man diese Stellungnahme ernst, so muss man annehmen, dass auch DaimlerChrysler offenbar die eigenen Motorkennfelder nicht kennt. Besonders ärgerlich sind die Tricks auch deshalb, weil sie bereits in den USA aufgeflogen sind und zu Strafen von bis zu einer Milliarde Dollar geführt haben. Von einer Kontrolle des Aufsichtsrates oder gar Aufklärung durch den Konzern wieder keine Spur.

zu TOP 13: Dem vorgelegten Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung wird nicht zugestimmt.

Begründung:

Um die Gesellschaft im Wettbewerb für die Gewinnung herausragender Persönlichkeiten für ihren Aufsichtsrat zu stärken, soll die Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem

laufenden Geschäftsjahr angehoben werden“ – so die Begründung von Vorstand und Aufsichtsrat für eine mehr als satte Erhöhung der Vergütungen des Aufsichtsrates. Und weiter heißt es in der Tagesordnung, die derzeitige Bezahlung „bleibe hinter der vergleich- barer Unternehmen zurück“. Gemessen an den derzeitigen „Leistungen“ des Aufsichtsrates könnte man ja zunächst hoffen, dass eine Erhöhung der Vergütung auch tatsächlich zu einem nahezu komplett neu zusammen gesetzten Gremium mit deutlich höherer Kompetenz führen könnte – das allein wäre Anreiz genug, der allzu satten Erhöhung dann doch zähneknirschend zuzustimmen. Realistisch betrachtet ist das allerdings insbesondere beim Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper (dessen Aufwandsentschädi-
gung von 102.258,38 Euro auf 225.000 Euro mehr als verdoppelt werden soll) angesichts seiner Hartnäckigkeit bei der Verteidigung seines Postens wohl kaum zu erwarten.

Wenn man schon über eine Neuvergü- tung in derartig schamlosen Kategorien nachdenkt, sollte man diese tatsächlich auch von der Kompetenz derjenigen abhängig machen, die diese Aufgaben zukünftig übernehmen. Kurz und bündig: Den Leistungen des Gremiums nach zu urteilen (und daran sollte sich eine Bezahlung doch vornehmlich orien- tieren) können einige Mitglieder des Aufsichtsrates froh sein, dass ihre Vergütungen nicht gekürzt werden – eine Erhöhung im Rahmen des vorgeschlagenen, völlig indiskutablen Umfangs kommt daher nicht in Frage und ist konsequenterweise abzulehnen.