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Gegenanträge des Kritischen Aktionärs Paul Russmann:
zum TOP 3: Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Vorstand hat folgende Fragen, die ich in der Hauptversammlung 2002 gestellt habe, nicht beantwortet, obwohl sie vorher
sogar schriftlich eingereicht wurden:
- An welche Staaten und in welcher Stückzahl - soweit erfassbar - wurden im Geschäftsjahr 2001 Daimler/
EADS-Rüstungsgüter und Dual-use-Güter geliefert?
- Wie hoch war der Gesamtumsatz mit Rüstungsgütern und mit Dual-use- Gütern 2001?
- Wurden und werden EADS- Rüstungsgüter seitens der türkischen Armee gegen Kurden oder im Bürgerkrieg in Israel
eingesetzt?
- Hat die Dasa ihre hausinternen Rüstungsexportrichtlinien auch bei der EADS umgesetzt?
Daimler/EADS ist an der Entwicklung neuer Atomraketen, z. B. der M51 beteiligt. Dagegen verbieten die 1991 verfassten
Konzernrichtlinien „beim Export von Embargowaren, insbesondere von Verteidigungstechnik“ den Daimler- Mitarbeitern „jegliche Mitwirkung”.
zum TOP 13: Es wird beantragt, den Vorschlag zur Änderung
der Vergütung des Aufsichtsrats abzulehnen.
Begründung:
Bisher war in unserem Unternehmen eine gewisse Zurückhaltung auch bei den Vergütungen des Aufsichtsrates eine Tugend. Doch
in Zeiten von Schrempp und Kopper erodiert offenkundig jede Art von Zurückhaltung. Nachdem mit der Fusion das Gehalt von Herrn Schrempp in astronomische Höhen geschaukelt wurde, muss nunmehr offenbar
auch der darbende Aufsichtsrat nachziehen. Die Arbeitnehmer- vertreter im Aufsichtsrat haben von dieser Erhöhung nichts, da sie ihre Vergütungen an die gewerkschaftliche Hans-Böckler- Stiftung
abtreten.
Für nur eine handvoll Sitzungen im Jahr kassieren jetzt aber die Aufsichtsräte der Anteilseigner 50% mehr als bisher, der
republikbekannte „arme“ Vorsitzende des Aufsichtsrates Hilmar Kopper sogar mehr als das doppelte der Vergütung wie bisher, nämlich kaum erwähnenswerte 250.000,00 €. In wirtschaftlich schwachen
Zeiten wie diesen, in denen Männer wie Herr Kopper öffentlich zu Lohnzurückhaltung aufrufen ist es unerklärlich, mit welchen Gründen genau dann eine mehr als Verdoppelung der Vergütung
gerechtfertigt werden soll.
Es hat in keinster Weise etwas mit Sozialneid zu tun, wenn eine solche Verdoppelung der Vergütung für wenige Tage
weit über das Niveau eines Jahreseinkommens eines Facharbeiters hinaus hinterfragt wird, da es sachlich nicht zu begründen ist. Bei der Vergütung wird das zusätzliche Handgeld – es soll ebenfalls
im vierstelligen Bereich pro Sitzung liegen – nicht erwähnt. Die bisherige Vergütung reicht mit einer maßvollen Erhöhung bis zu 10 % völlig aus. Eine besondere Steigerung der Vergütung für den
Vorsitzenden ist nicht begründet. Man kann sich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass man sich auch von oben her an dieser Stelle ohne großes Tamtam wieder einmal aus der Kasse des Unternehmens
bedienen möchte.
Gegenantrag des Kritischen Aktionärs Holger Rothbauer:
zum TOP 3: Es wird beantragt, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2002 nicht zu entlasten.
Begründung:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2002 hat die internationale Kampagne „Apartheid Debt & Reparations Campaign“ eine
Opferentschädigungsklage in New York unter anderem auch gegen Daimler Chrysler erhoben. Der Vorwurf lautet, dass die damalige Daimler Benz AG mit dem Apartheidregime zusammen gearbeitet hat und durch
diese ökonomische Kooperation das Apartheidsystem nach innen stabilisiert hat. Während des Apartheidregimes sind Tausende von Menschen diskriminiert, verfolgt, gefoltert und getötet worden. Die
individuellen Auswirkungen dieses Apartheidregimes sind bis heute in vielzähliger Form in Südafrika sichtbar und erfahrbar. Die Kläger sind nunmehr der Ansicht, dass diejenigen Unternehmen – wie
Daimler Chrysler – die in den Apartheidjahren in Südafrika Gewinne erzielt haben, nunmehr Entschädigungs- leistungen entrichten sollen. Verhandlungen mit den Unternehmen auf freiwilliger Basis etwas
in einen Entschädigungsfonds einzuzahlen seien gescheitert. Daher gebe es nunmehr keine andere Möglichkeit als gerichtlich gegen die Unternehmen vorzugehen.
Der Daimler Chrysler-Vorstand hat weder die Aktionäre noch die Öffentlichkeit in irgendeiner Weise von diesen Gerichts-
verfahren und der Forderungshöhe der Kläger informiert. Eine Aufarbeitung der Rolle von Daimler Chrysler während des Apartheidregimes wurde von Seitens des Vorstandes ebenfalls nicht veranlasst. Eine
öffentliche Darstellung zu den vielfältigen sozialen Projekten die Daimler Chrysler in Südafrika fördert wurde als Entgegnung auf die Klagen ebenfalls nicht vorgenommen. Dieses Verhalten bzw.
„Abtauchen“ des Vorstandes in solchen Fragen steht nicht nur gegen den Geist des Globalcompact, der von Daimler Chrysler unterzeichnet wurde, sondern per Verunsichert auch die zunehmend in solchen
Fragen hellhörigen institutionellen Anleger.
Der Dachverband der Kritischen Aktionär/innen Daimler Chrysler (KADC) in Stuttgart fordert daher zur Recht die firmeneigene kritische Aufarbeitung der Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime in
Südafrika sowie die grundsätzliche Bereitschaft mit legitimen Vertretern von Apartheidsopfern über angemessene Entschädigungen im Rahmen der Förderung von Sozialprojekten zu verhandeln.
Gegenanträge des Kritischen Aktionärs Jürgen Grässlin:
zum TOP 3: Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Das Jahr 2002 war gesamtgesellschaftlich gekennzeichnet von Massenentlassungen. Auch die DaimlerChrysler AG zählte zu den
Unternehmen, die massiv Arbeitsplätze vernichtete. So wurden bis Ende des Jahres 2002 insgesamt 6.899 Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter entlassen. Die allgemeinen Lohnsteigerungen bewegten sich 2002
durchschnittlich im Bereich von rund zwei Prozent, in verschiedenen Branchen mussten Nullrunden eingelegt werden.
Dennoch hat sich die DaimlerChrysler- Führung einmal mehr schamlos in der Konzernkasse bedient. Während der Vorstand im
Jahr 2001 noch Gesamt- bezüge in Höhe von 22,0 Millionen Euro auswies, betrugen diese 2002 bereits 50,8 Millionen Euro, was einer 130-prozentigen Steigerung entspricht. Der Amerikani- sierung der
Vorstandsgehälter steht der seit Jahren bei Hauptversammlungen vom Dachverband der Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler (KADC)
kritisierten Geheimhaltungspolitik diametral entgegen: Während der Vorstand schamlos exorbi- tante Gehälter abgesahnt hat, verschweigt er bis heute die Höhe der Einzelbezüge. Während andere
renommierte deutsche Großkonzerne begrüßenswerter Weise dem Trend zur differenzierten Offenlegung von Vorstandsgehältern gefolgt sind, verharrt die Führung der DaimlerChrysler AG in ihrer
Betonburgmentalität.
Dabei schwelgt der Vorstand im aktuellen Geschäftsbericht in hochtrabenden Ausführungen über die „Transparenz” des
Unternehmens, wird dem selbst gesetzten Anspruch jedoch im entscheidenden Punkt nicht im Mindesten gerecht. So schreckt der DaimlerChrysler-Vorstand nicht davor zurück, die „Entsprechungserklärung
zum Deutschen Corporate Governance Kodex” zu berücksichtigen. Dort wird gefordert, dass „die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert”
erfolgen sollten. Herr Schrempp und der Vorstand aber scheuen die Transparenz der Gehälter wie der Teufel das Weihwasser. Der Grund liegt auf der Hand: Durch die Geheimhaltung sollen all diejenigen
Vorstände gedeckt werden, die auf Grund schwieriger Rahmenbedingun- gen oder unzureichender Leistungen geringere „erfolgsbezogene Vergütungs- komponenten” erhalten haben.
zum TOP 4: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Die DaimlerChrysler AG ist ein Kriegs- gewinnler des Irak-Kriegs. Seit vielen Jahren kritisiert der Dachverband der
Kritischen AktionärInnen DaimlerChrysler (KADC) die unzureichende Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat, vor allem
im Bereich der Rüstungsproduktion und des -exports. Die fehlgesteuerte Geschäfts- politik hat das Unternehmen mit dem Kauf von rund 33 Prozent der Aktienanteile zum größten Einzelaktionär des
Rüstungs- konzerns European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) aufsteigen lassen.
Damit ist DaimlerChrysler nicht nur Herstel- ler ziviler Fahrzeuge, sondern auch Produ- zent von Kampfbombern und
-helikoptern, Trägerraketen und Militärsatelliten, Atom- waffen und Landminen (Submunition). Durch den weltweiten Waffenexport setzt die EADS die unrühmliche Tradition der DaimlerChrysler Aerospace
(Dasa) fort.
Zudem zählt Mercedes-Benz seit Jahren zu den führenden Anbietern militärischer Fahrzeuge, die auch an Scheindemokraten und
Diktatoren geliefert worden sind bzw. werden. In Werbeanzeigen rühmt sich Mercedes der reichhaltigen Erfahrung und des Einsatzes der Militärfahrzeuge selbst unter extremen Bedingungen und ver- spricht:
„Nichts kann Erfahrung ersetzen.” („Nothing can match experience.”)
Dabei verschweigt die Firmenwerbung, dass nahezu jedes Regime in der Golfregion über Mercedes-Militärfahrzeuge verfügt und
diese zu Menschenrechts- verletzungen einsetzt. Wenige Wochen vor Ausbruch des Krieges überreichte der Irak einen Rüstungsexportbericht an die Vereinten Nationen, in dem das Regime Saddam Hussein
eingesteht, auch über Mercedes-Militärfahrzeuge zu verfügen.
Bereits Jahre zuvor hatte der Dasa-Vor- gänger MBB-Waffen an den Irak geliefert. Bei den Kampfeinsätzen des Irak-Kriegs
wird eine Vielzahl der Mercedes- Militärfahrzeuge und der Daimler-Waffen verschlissen oder zerstört, so dass Neubestellungen zu erwarten sind.
Im letzten Jahr hat der Aufsichtsrat erneut versäumt, die notwendigen Maßnahmen zur Konversion (Umstellung auf
Zivilfertigung) einzuleiten. Deshalb mahnt der Dachver- band Kritischer AktionärInnen Daimler- Chrysler endlich den vollständigen Ausstieg aus der Rüstungsproduktion sowie einen völligen Stopp von
Waffenexporten und der Lieferung militärischer Fahrzeuge in Krisen- und Kriegsgebiete an. So lange dies nicht geschieht, wird die Daimler- Chrysler AG ein Kriegsgewinnler bleiben.
Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre:
zum TOP 3: Der Vorstand wird nicht entlastet.
zum TOP 4: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
zum TOP 6: Der Erwerb eigener Aktien zur Übertragung an Führungskräfte (6f) wird
abgelehnt.
zum TOP 11: Der vorgeschlagenen Neudefinition des Unternehmensgegenstandes wird nur zugestimmt,
wenn den ersten fünf Spiegelstrichen jeweils die Worte „zur nicht-militärischen Nutzung” angefügt werden.
zum TOP 13: Die Vergütung des Aufsichtsrats wird nicht erhöht.
gemeinsame Begründung aller fünf Gegenanträge:
Vorstand und Aufsichtsrat haben es versäumt, DaimlerChrysler auf einen umweltverträglichen und friedens- erhaltenden Kurs
zu steuern. Sie setzen weiterhin auf klimaschädliche Luxusfahrzeuge und auf Kriegswaffen.
Insbesondere Frau Postel und Herr Russmann haben Versäumnisse der Konzerleitung in den Begründungen ihrer bereits
veröffentlichten Gegenanträge überzeugend dargelegt. Weitere Fehler des Managements werden auf www.kritischeaktionaere.de in der Rubrik „Konzernkritik” ausführlich beschrieben.
Deshalb können Vorstand und Aufsichtsrat weder entlastet werden (TOP 3 und 4), noch dürfen ihnen zusätzliche Vergütungen
(TOP 6f und 13) gewährt werden.
Angesichts der auf viele Jahre angelegten Kriege einzelner NATO-Staaten gegen die arabische Welt müssen die Geschäfte von
DaimlerChrysler jetzt in der Satzung (TOP 11) eindeutig auf zivile Anwendungen festgelegt werden. Jede Produkton von Kriegswaffen oder Waren zur militärischen Nutzung muss ausgeschlossen
werden.
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