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Liquidatoren wollen (kleine) Stiftung gründen
Tagesordnung der I.G. Farben Hauptversammlung am 18. August 1999:
TOP 4: Gründung einer Stiftung
Die Liquidatoren und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidatoren mit der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung
bürgerlichen Rechts unter Wahrung aller Rechte der Gläubiger und Anteilschein- inhaber der I.G. Farbenindustrie AG i.A. zu beauftragen.
Erläuterung:
Die Stiftung soll von einem aus zwei Personen bestehenden Vorstand, der zunächst personengleich mit den Liquidatoren der I.G.
Farbenindustrie AG i.A. sein soll, vertreten werden. Organe der Stiftung sollen neben dem Vorstand ein aus drei Personen bestehender Verwaltungsrat, der zunächst personengleich mit dem Aufsichtsrat der
I.G. Farbenindustrie AG i.A. sein soll, und ein sobald wie möglich zu berufender Beirat, der aus mindestens fünf, höchstens neun Personen bestehen soll, sein. Die zu gründende Stiftung soll nach
Möglichkeit zunächst mit DM 3 Mio. aus Mitteln der I.G. Farbenindustrie AG i.A. ausgestattet werden. Die aus dem Stiftungsvermögen zur Verfügung stehenden Erträge sollen vor allem dazu dienen, denjenigen
Personen, die während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft unter Maßnahmen, an denen I.G. Farbenindustrie AG beteiligt oder für die sie mitverantwortlich war, leiden mußten und die bisher noch
keine Entschädigung erhalten haben, eine angemessene Entschädigung auf freiwilliger Basis zu gewähren. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit der Stiftung soll daneben die Aufarbeitung der Geschichte der
I.G. Farbenindustrie AG sein. Die Stiftung soll sich darüber hinaus anderen die Versöhnung fördernden Aktivitäten zuwenden.“
Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
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