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Auf eine erfolgreiche Klage des Vereins oder auf einen Vergleich mit der UBS gründen die Vorstände der Stiftung I.G. Farben nun ihr
Vorhaben. Die überlebenden Zwangs- arbeiter können dabei nur hoffen, dass die Aktionäre freiwillig auf einen Teil der Schweizer Milliarden verzichten und ihn an die Stiftung spenden. Die Höhe dieser erhofften
„Spende“ auch nur annähernd zu benennen, weigerten sich Bernhardt, Pollehn und ihre Anwälte beharrlich. „Die Prozente müssen vor der Klageerhebung geklärt werden“, viel ihnen deshalb Gerhart Baum ins
Wort, und Professor Ehrlich pochte vehement auf „den größten Teil“. Auch deshalb, so Ehrlich, müsse „schnellstmöglich das Kuratorium besetzt werden“.
Dieses oberste Gremium der Stiftung muss jetzt die Insolvenzverwalterin der I.G. Farben AG; die Rechtsanwältin Angelika Amend, berufen,
die am Donnerstag das ordentliche Insolvenzverfahren über die Skandalfirma eröffnete. Ihre seit Monaten wiederholten Bekenntnisse, die Interessen der Opfer wahren zu wollen, muss sie nun unter Beweis stellen.
Ex-Liquidator Otto Bernhardt hält ihre Aufgabe hingegen für simpel, denn „die Immobilien reichen aus, um alle Bankkredite zu bedienen“ ist er sich sicher. „Nur die Rechnung des Wirtschaftsprüfers und ein
paar andere kleine Rechnungen bleiben offen.“
Der einzige Lichtblick der Pressekonferenz kam erst auf Nachfrage ans Licht: Wenn die Stiftung Teile des Interhandel-Vermögens erhält,
wird sie es nicht ihrem Kapitalstock zuführen, wo sie es nicht mehr anrühren und nur seine Zinserträge ausschütten dürfte. „Wenn, dann kommt das Geld als Spende“, stellte Anwalt Druba klar, „und die darf
und wird die Stiftung sofort weitergeben.“
Bedürftige Empfänger zu finden, soll dann Aufgabe von B’nai B’rith sein. „Wir haben den Schlüssel“, so deren Professor
Ehrlich, „damit die Richtigen das Geld bekommen, die bislang durch alle Entschädigungsnetze gefallen sind, weil sie zu alt oder zu krank sind, um Anträge zu stellen. Wir gehen auch in die Dörfer.“
Zur Forderung, das gesamte Interhandel-Vermögen den Überlebenden zu überlassen, zuckt Anwalt Druba allerdings die Schultern. Eine
„angemessene Teilung“ sei ihm „lieber als gar nichts für die Opfer“, und eine andere Lösung sei juristisch unmöglich, denn „die Zwangsarbeiter haben keinen direkten Anspruch gegenüber der UBS.“
Deshalb arbeiten er und sein Kollege Osen auch gratis für die Stiftung. Ihre Honorare wollen sie aus dem Anteil der Aktionäre beziehen.
Die früher diskutierte Finanzierung der Klage durch Aktionäre wie den rechtslastigen Bolko Hoffmann, der sich dadurch weiteren Anspruch
auf Anteile erworben hätte, ist somit hinfällig. „Es gibt keine Aktionäre, die etwas finanzieren“, bekräftigt Druba. Er und Osen trügen allein das Risiko.
Scharfen Protest gegen die Teilung der Gelder mit den Aktionären erhoben derweil
30 Überlebende des früher von der I.G. Farben betriebenen Konzentrationslagers Auschwitz-Monowitz bei einem Treffen in Frankfurt. „Alles Vermögen der Interhandel
gehört uns“, erklärten sie am Freitag in einer Resolution. Wohl auch deshalb gestand Gerhart Baum gegenüber einigen Journalisten ein, er stehe dem Projekt der Stiftung „noch skeptisch gegenüber.“
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