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Umweltschützer in RWE-Hauptversammlung fordern Atom- und Braunkohle-Stopp
Verzicht auf ,Garzweiler II‘ verlangt
Für den Ausstieg aus der „lebensbedrohenden Atomenergie“ und der „klima-
zerstören-den Braunkohle-Verstromung“ stritten Kritische Aktionäre, bündnisgrüne Politiker und Umweltschützer von BUND, BBU und anderen Verbänden in der
Aktionärs-Hauptversammlung des rheinischen Energieversorgers RWE am 12. Dezember 1996 in Essen. Mit Handzetteln, Transparenten und einem sieben
Meter hohen „Atompilz“ empfingen sie die Aktionäre schon vor der Grugahalle. Während der Versammlung griffen sie die Geschäftspolitik der Konzernleitung
in zahlreichen Redebeiträgen an und verlangten die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre hatte die Tagesordnung der Hauptversammlung um 23 Punkte erweitert. Die
Aktionäre hatten dadurch abzustimmen über Satzungsänderungen, die „den Belangen des Umweltschutzes und der Bewahrung der Menschenrechte Priorität“ vor anderen Unternehmenszielen einräumen und „den Anteil
erneuerbarer Energieträger wie Solar-, Wind- und Wasserkraft steigern“ sollten. „Auch wenn wir leider nicht mit einem Abstimmungserfolg rechnen können“, räumte der Geschäftsführer des Dachverbands, Henry Mathews,
ein, „ist es doch wichtig, die RWE-Manager für ihre menschen- und klimafeindliche Profitpolitik zu verurteilen.“
„Die Atomkraft ist grundsätzlich nicht beherrschbar“, warnte BUND-Vorstandsmitglied Traute Kirsch. „Sie stellt ein permanentes Risiko für
Leib und Leben der Menschen dar. Deshalb muß RWE atomtechnische Anlagen jeglicher Art unverzüglich stillegen.“ Die Aktionäre forderte Kirsch auf, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten.
Eduard Bernhard vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU wetterte gegen den geplanten Verkauf der 205 nuklearen
Brennelemente, die für den nie fertiggestellten „Schnellen Brüter“ der RWE in Kalkar produziert wurden: „Laut einem Vorvertrag zwischen der RWE-Tochter SBK in Essen und der Advanced Nuclear Medical Systems in
Richland/USA sollen die Brennelemente mit ihren 1,7 Tonnen Plutonium zu Tritium verarbeitet werden, das dann für medizinische Zwecke und als Atombombenrohstoff eingesetzt werden soll“, sagte Bernhard. „Die Menge
ergäbe etwa 700 Sprengköpfe und RWE wäre mitverantwortlich für diese Massenvernichtungswaffen.“
Reiner Priggen, Landesvorstandssprecher der nordrheinwestfälischen Bündnisgrünen, kritisierte die Braunkohlepolitik des Vorstands:
„Garzweiler II ist aus klimaschutz- und energiepolitischen Gründen heute weniger zu verantworten als jemals zuvor.“ In Anspielung auf Stellungnahmen des Konzerns und Zusagen der früheren Landesregierung schimpfte
Priggen, es sei „nicht einzusehen, daß nur wegen der Frage des Gesichtsverlustes 7.500 Menschen ihre Heimat verlieren sollen.“
Die grüne Kommunalpolitikerin Jutta Sapotnik griff scharf die Kommunen an, die die Stimmenmehrheit der RWE-Aktien besitzen, ihre Macht
jedoch nicht einsetzten, um das RWE zur Energiewende zu zwingen. „Es ist ein Hohn, wenn eine Kommune Mitglied im Klimabündnis der Städte ist, und gleichzeitig die Atom- und Kohlepolitik des RWE mitträgt“, sagte
Sapotnik.
Der Landes-Geschäftsleiter des BUND, Dirk Jansen, hielt seine Rede vor den Aktionären in einem „Blaumann“ von Rheinbraun – der
Arbeitskleidung von Beschäftigten der RWE-Tochter – um „deutlich zu machen, daß unser ,Nein‘ zu ,Garzweiler II‘ kein ,Nein‘ zu den Kumpeln im Revier ist“, wie er sagte. „Vielmehr fordern wir die Arbeitgeber auf,
endlich die Voraussetzungen für tausende neuer Arbeitsplätze im Bereich alternativer Energieträger und Energiespartechnologien zu schaffen.“ Der Abbau von Braunkohle, so der BUND-Geschäftsleiter, sichere langfristig
keine Arbeitsplätze, sondern verhindere die Schaffung von neuen.
Ökologischer Umbau der RWE-Satzung!
Die Anträge des Dachverbands zur RWE HV 1996:
In der Hauptversammlung der RWE AG am 12. Dezember 1996 beantragt der Dachverband der
Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre folgende Änderungen der Satzung des Unternehmens:
§ 2 (1) der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt ergänzt:
Im Text zum ersten Spiegelstrich (Beschaffung und Nutzung von Energie) werden zwischen den
Worten "jede Art" die Worte "nachhaltige umwelt- und sozialverträgliche" eingefügt.
Im Text zum zweiten Spiegelstrich (Bau, Betrieb und Nutzung von Transportsystemen) werden
zwischen den Worten von "Transportsystemen" die Worte "energiesparenden und umweltverträglichen" eingefügt.
Im Text zum dritten Spiegelstrich (Verwertung und Beseitigung von Abfällen) werden vor dem
Wort "Verwertung" die Worte "umweltverträgliche, nicht-thermische" eingefügt. Vor dem Wort "Abfällen" werden die Worte "nicht vermeidbaren" eingefügt. Das Wort
"Beseitigung" wird ersetzt durch die Worte "rückholbare Lagerung".
Am Beginn des Textes zum vierten Spiegelstrich (Gewinnung von Bodenschätzen) werden die Worte
"umwelt- und sozialverträgliche" eingefügt.
Nach dem bisher letzten Spiegelstrich wird folgender weiterer eingefügt: "- Beratung und
andere Dienstleistungen zur Energieeinsparung und zur Vermeidung von Abfällen und Reststoffen in Betrieben und Haushalten."
§ 2 (2) der Satzung wird wie folgt ergänzt: Zwischen den Worten "alle Geschäfte"
werden die Worte "umwelt- und sozial-verträglichen" eingefügt.
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(4) Priorität bei dei der Verfolgung der
Unternehmensziele haben die Belange des Umweltschutzes und der Bewahrung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte auf körperliche Unversehrtheit und auf die freie Wahl des Wohnorts. Die Gesellschaft und die ihr
verbundenen Unternehmen unterlassen alle Geschäfte, die diesen Zielen zuwiderlaufen könnten."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(5) Jegliche Geschäfte mit der Atomenergie
beenden die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen schnellstmöglich, spätestens jedoch am 01. Januar 2000. Dies betrifft insbesondere den Betrieb von Atomkraftwerken, den Handel mit atomar erzeugtem Strom
sowie die Gewinnung, Lagerung und Verarbeitung von radioaktiven Stoffen und den Handel mit ihnen. Die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen beteiligen sich auch nicht an Unternehmen, die vorgenannte
Geschäfte betreiben."
§ 2 der Satzung wird wie folgtergänzt: "(6) Für die Durchleitung von Strom durch ihre
Leitungsnetze verlangen die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen vom Erzeuger einen Nachweis der zur Erzeugung eingesetzen Energieträger. Die Durchleitung von atomar erzeugtem Strom verweigern sie,
sofern dem keine gesetzlichen Gebote entgegenstehen. Gewinne aus gesetzlich gebotenen Durchleitungen atomar erzeugten Stroms stellen sie den Opfern der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zu Verfügung."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(7) Den Anteil erneuerbarer Energieträger wie
Solar-, Wind- und Wasserkraft an ihrer Energieerzeugung steigern die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen schnellstmöglich. Den Anteil fossiler Energieträger reduzieren sie konsequent. Neue
Kohle-Kraftwerke kaufen oder errichten sie nicht."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(8) Die Mengen und die Erzeugungskosten pro
Kilowattstunde des im jeweils zurückliegenden Geschäftsjahr durch die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen erzeugten Stroms gibt der Vorstand jährlich im Geschäftsbericht aufgeschlüsselt nach den
verwendeten Energieträgern bekannt."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(9) Die Emissionen von Kohlendioxid und anderen
klimaschädlichen Gasen aus ihren Anlagen reduzieren die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen im Einklang mit den Zielen der Enquete-Kommission zum Schutz der Erdatmosphäre des Deutschen Bundestages. Art
und Mengen der tatsächlichen Emissionen dieser Gase gibt der Vorstand jährlich im Geschäftsbericht bekannt."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(10) Ihre Mittel für Forschung und Entwicklung
im Energiebereich setzen die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen vorrangig ein, um energiesparende und umweltschonende Verfahren und Technologien für Energiegewinnung, -speicherung, -transport und
-verwendung zu entwickeln. Entsprechende verfügbare Technologien und Verfahren setzen sie im maximal möglichen Umfang ein."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(11) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen
Unternehmen fördern die Reduzierung des Energieverbrauchs und der energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen bei Kundenanlagen durch Sparanreize in der Gestaltung ihrer Stromtarife. Insbesondere gewähren sie hierbei
keine Mengenrabatte. Die mit Großkunden vereinbarten Strompreise gibt der Vorstand jährlich im Geschäftsbericht bekannt. Verträge, die diese Bekanntgabe ausschließen, schließen die Gesellschaft und die ihr
verbundenen Unternehmen nicht ab. Bestehende Verträge diesen Inhalts kündigen sie schnellstmöglich."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(12) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen
Unternehmen fördern die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung bei Kundenanlagen durch Einspeisevergütungen, die den Einspeisern eine elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung ermöglichen."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(13) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen
Unternehmen fördern die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung in Kundenanlagen durch Einspeisevergütungen, die den Einspeisern eine elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung
ermöglichen."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(14) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen
Unternehmen betreiben keinen Bergbau, der Menschen in Gesundheit oder Existenzgrundlagen schädigt oder für den Menschen umgesiedelt werden müssen oder der nachhaltige Schäden an Natur- und Wasserhaushalt hervorruft.
Neue Braunkohle-Tagebaugebiete erschließen sie nicht. Insbesondere verzichten sie auf den Tagebau ,Garzweiler II‘". Die Flächen der von ihnen betriebenen Tagebaubetriebe rekultivieren sie schnellstmöglich und
in ökologisch bestmöglicher Weise."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(15) Zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch
Elektro-SMOG errichten die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unterenehmen keine Hochspannungs-Freileitungen in der Umgebung von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Krankenhäusern, Altenheimen und Wohngebieten.
Entsprechende bestehende Leitungen verlegen sie."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(16) Zur weitergehenden Abwehr von
Gesundheitsgefahren durch Elektro-SMOG finanzieren die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen umfassende Forschungen von ökologisch orientierten unabhängigen Forschungseinrichtungen über die Auswirkungen
elektromagnetischer Felder von Hochspannungsleitungen, Mobil-funkanlagen und sonstigen elektrischen Geräten auf den Menschen und die Umwelt. Die Forschungsergebnisse veröffentlichen sie rückhaltlos und zieht aus
ihnen die notwendigen Konsequenzen für den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(17) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen
Unternehmen leisten umfassende finanzielle Entschädigungen an alle Personen, die durch ihre Geschäftsaktivitäten oder durch ihre Produkte gesundheitlich geschädigt wurden."
§ 2 der Satzung wird wir folgt ergänzt: "(18) Die Gesellschaft und die ihr verbundenen
Unternehmen verwerten und lagern Abfälle und Reststoffe nur im Land und in rämlicher Nähe ihrer Entstehung."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(19) Frauen werden in der Gesellschaft und in
den ihr verbundenen Unternehmen gleichberechtigt an allen Entscheidungsprozessen beteiligt. Alle Führungspositionen werden paritätisch besetzt."
§ 2 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(20) Schwerbehinderte Arbeitskräfte
beschäftigen die Gesellschaft und die ihr verbundenen Unternehmen im größtmöglichen Umfang. Sie erfüllen mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote für schwerbehinderte Beschäftigte, sorgen für eine
optimale Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze und bietet den schwerbehinderten Beschäftigten bestmögliche Qualifizierungs- und Aufstiegschancen.”
§ 5 der Satzung (Vorstand) wird wie folgt ergänzt: "(4) Mindestens die Hälfte der
Vorstandsmitglieder sind Frauen."
§ 8 der Satzung (Aufsichtsrat) wird wie folgt ergänzt: "(6) Mindestens die Hälfte der
durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder sind Frauen.”
§ 8 der Satzung wird wie folgt ergänzt: "(7) Durch die Hauptversammlung können nur
Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden, die keine Mandate in konzernfremden Aufsichtsräten innehaben."
§ 12 der Satzung (Wirtschaftsbeirat) wird wie folgt ergänzt: "(3) Angestellte von
Verwaltungen und Mandatsträger aus parlamentarischen Entscheidungsgremien von Städten, Kommunen und Landschaftsverbänden im Strom-Versorgungsgebiet der Gesellschaft und der ihr verbundenen Unternehmen dürfen nicht
Mitglied im Wirtschaftsbeirat sein. Gleiches gilt auch für alle übrigen Personen, die in einen Interessenkonflikt zwischen ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft und ihren anderweitigen Aufgaben geraten könnten."
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