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Wasser ist Menschenrecht!
Klimaschutz geht jeden an!
Zur Hauptversammlung der RWE AG am 13. April 2006 beantragt
der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2005 wird die Entlastung verweigert.
Begründung:
In „Planet Water“, einer Publikation von RWEs Wasserversorgungsgesellschaft Thames Water, ließ der Vorstand verkünden: „Es ist
unentbehrlich alle Interessengruppen einzubeziehen, damit die Wasservoräte angemessen und mit breiter öffentlicher Unterstützung verwendet werden. Ein gemeinsames Forum sollte geschaffen werden, an dem sich alle
Betroffenen beteiligen können, damit sie ihre Befürchtungen, Hoffnungen und Anregungen über wichtige Entscheidungen und die künftige Versorgung zur Sprache bringen können.“
Weder RWE, ThamesWater, American Water noch eine ihrer regionalen Tochterfirmen sind bis heute diesem Leitbild gefolgt. Vielmehr bietet
der RWE-Vorstand die weltweit aktive Wassersparte des Konzerns als ganzes öffentlich zum Verkauf an, ohne die Bedürfnisse der Kunden zu berücksichtigen. Kaufangebote von Städten und Kommunen für ihre örtlichen
Wasserversorgungen ignoriert der Vorstand, obwohl andere Interessenten für den verlustreichen Geschäftszweig nicht in Sicht sind.
Viele Menschen in Bangkok, Berlin, Budapest, Jakarta, London, Shanghai, in Austrailien, Indien, Japan, Singapur, Malaysia, in 27
Bundesstaaten der USA und in drei kanadischen Provinzen mussten seit der Übernahme ihrer Wasserversorgung durch RWE z.T. erhebliche Preissteigerungen und/oder deutliche Serviceverschlechterungen schlucken.
Beispielsweise musste Illinois American Water unter Führung der RWE ihre Kunden schon fünf mal auffordern, das Leitungswasser vor der
Verwendung abzukochen, weil es mit gesundheitsschädlichen Keimen belastet war oder belastet gewesen sein konnte. In Lexington, Kentucky strafte die Tochterfirma Kentucky American Water ihr eigenes Versprechen
Lügen: Statt wie angekündigt „sicherzustellen, dass die Wasserressourcen (...) mit breiter öffentlicher Unterstützung (...) verwaltet werden“, klagte sie vor dem höchsten Gericht des Staates gegen eine
geplante öffentliche Abstimmung über die Frage, wem das Wasserversorgungsunternehmen künftig gehören soll.
Solange der RWE-Vorstand den betroffenen Städten und Kommunen Verhandlungen über den Rückkauf ihrer Trinkwassernetze verweigert, hat
er keinen moralischen Anspruch, entlastet zu werden.
zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2005 wird die Entlastung verweigert. Im Falle einer
Einzelentlastung wird den Kapitalvertretern die Entlastung verweigert und den Arbeitnehmervertretern die Entlastung erteilt.
Begründung:
Die Aufsichtsratsmehrheit hat verschlafen! Sie hat es verschlafen, den Vorstand zur sofortigen Stillegung aller RWE-Atomkraftwerke zu
veranlassen, die Leben und Gesundheit von Millionen Menschen bedrohen. Sie hat es verschlafen, den Vorstand zur Beendigung der Braunkohleverstromung zu veranlassen, die die weltweite Klimaerwärmung entscheidend
mitverursacht. Sie hat es verschlafen, den Vorstand zur vorrangigen Nutzung erneuerbarer Ernergiequellen zu veranlassen, die die Klimakatastrophe und weitere Umweltschäden verhindern könnte.
Die Aufsichtsratsmehrheit gefährdet das Gemeinwohl und somit langfristig die
Arbeitsplätze der RWE-Beschäftigten und das Vermögen der RWE-Aktionäre, solange sie die Warnungen ignoriert, die im Internet z.B. auf www.kritischeaktionaere.de/Konzernkritik/RWE/rwe.html und www.s-wasserforum.de/index.php?idcatside=230&sid=0c47c638577a5195e01322c9f 232dbb9&mod40_1=print und www.foodandwaterwatch.org/water/communities-and-privatization-1 und www.wasser-in-buergerhand.de/index.php?cat=109&id=211 und www.bluegrassflow.org und www.citizen.org/cmep/Water/general/majorwater/rwe/ öffentlich zugänglich sind.
zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Die vorgeschlagenen Herren Achleitner, von Boehm-Bezing, Fischer, Schneider und Schulz werden nicht in den
Aufsichtsrat gewählt.
Begründung:
Frauen werden im Berufsleben weiterhin benachteiligt und sind in Führungspositionen kaum vertreten – auch bei RWE. Aktionärinnen und
Aktionäre sollten die vorgeschlagene Kandidaturliste ablehnen, weil sie zu 90 Prozent aus Männern besteht. Gleichberechtigung muss im höchsten Gremium einer Aktiengesellschaft beginnen, wie dies Kritische
Aktionärinnen und Aktionäre bereits in den Jahren 1994 (siehe www.kritischeaktionaere.de/Kampagnen/Frauen/frauen.html) und 2002 (siehe www.kritischeaktionaere.de/Kampagnen/Gleichstellung/gleichstellung.html) gefordert haben.
Der Vorstand und der bisherige Aufsichtsrat der RWE AG sind aufgefordert, qualifizierte Frauen zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorzuschlagen. Die Hauptversammlung ist aufgefordert, qualifizierte Frauen in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die vorgeschlagene Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld und die vorgeschlagenen Herren Oberbürgermeister Langemeyer und
Oberbürgermeister Reiniger sind demokratisch legitimiert, im Aufsichtsrat die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern im Versorgungsgebiet der RWE AG zu vertreten.
Für die Kandidaten Achleitner (Allianz AG), von Boehm-Bezing (Deutsche Bank AG), Fischer (WestLB AG), Schneider (Bayer AG) und Schulz
(ThyssenKrupp AG) gilt das Gegenteil. Sie sind führende Repräsentanten der international kritisierten „Deutschland AG“, in der sich Vorstände und Aufsichtsräte verschiedener Unternehmen gegenseitig
kontrollieren.
Übersicht RWE
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