Home
Aktuelles
Konzernkritik
Kampagnen
Mitglieder
Jahresberichte
Stimmrechte
Termine
Links
Volltext-Suche
Kontakt
Schering Hauptversammlung 1989

Arbeitsmedizinische Wüste

Gesundheitsgefährdung bei Schering in Peru

Bis 1989 waren die Beschäftigten des peruanischen Schering-Werks in Lima täglich
hohen Dosen von Formaldehyd und der Bestrahlung mit ultraviolettem Licht ausgesetzt.
Erst nach Protesten des Schering-Aktions-Netzwerks (SchAN) in Deutschland wurde
diese gesundheitsschädigende Praxis eingestellt. Die Konzernleitung in Berlin bestrei-
tet die Vorwürfe bis heute.

Schering eröffnete bereits 1957 in Lima die ,Schering Farmacéutica Peruana‘ als
Vertriebsniederlassung ihrer Pharma-Sparte. Erst 1962 wurde der Konzern dann durch
protektionistische Maßnahmen der peruanischen Regierung gezwungen, im Land auch
eine „Produktion“ aufzubauen. Immense Zollbelastungen für den Import von Fertigpro-
dukten und ein Gesetz, das den Import von Pharmazeutika weitgehend einschränkte,
veranlassten in dieser Zeit u.a. auch die Pharmaabteilungen von Bayer, BASF und
Hoechst zu Investitionen in Peru.

Ihre Aktivitäten belaufen sich jedoch ebenso wie die der Schering-Niederlassung im
wesentlichen auf die Abfüllung und Verpackung von Arzneien, die von den Konzern-

müttern bezogen werden. Die im Land erwirt-
schafteten Gewinne fließen über entsprechend
gestaltete Preise dieser importierten Produkte
an die Stammhäuser in Deutschland, womit
die Maßnahmen zur Eindämmung des Kapital-
abflusses aus Peru umgangen werden.

Die Räume des Schering-Werks in Lima, in
denen Medikamente abgefüllt und verpackt
werden, müssen aus pharmazeutischen Grün-
den möglichst keimfrei gehalten werden. Eine
hierfür weltweit gebräuchliche Methode ist die
nächtliche Bestrahlung der Werkhallen mit
ultraviolettem Licht.

Die Eifrigkeit der Unternehmensleitung der
Schering Farmacéutica Peruana ging bis Mitte
1989 aber weit über diese Anwendung hinaus.
Während des ganzen Tags blieben die UV-
Lampen eingeschaltet, so daß die Beschäf-
tigten während der gesamten Arbeitszeit ihrer
Strahlung ausgesetzt waren.

Der Vergleich mit einer Passage aus der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), die die UV-
Desinfektion in der Bundesrepublik regelt,
macht die Unhaltbarkeit dieser Praxis deutlich:
„Ultraviolett-Strahler zur Desinfektion müssen
so angeordnet sein und betrieben werden,
daß die Augen und die Haut der Beschäftigten
nicht geschädigt wird.“

Neben akuten Hautschäden kann UV-Licht
Hautkrebs auslösen und vor allem die Netzhaut
der Augen irreversibel schädigen. Aus diesem
Grund wird in den bundesdeutschen Schering-
Werken selbst in hochsterilen Räumen streng
darauf geachtet, daß die Menschen nicht mit
dem auch dort eingesetzten UV-Licht bestrahlt
werden.

Die International Radiation Protection Asso-
ciation (IRPA), der auch der in der Bundes-
republik zuständige Fachverband für Strahlen-
schutz (FS) angehört, hat deshalb 1985 Richt-
werte für die maximal vertretbare Bestrahlungs-
stärke am Arbeitsplatz erarbeitet, die im Juni
1989 noch verschärft wurden.

Die Frage, ob diese Grenzwerte („exposure
limits“) der IRPA im Schering-Werk Lima
eingehalten würden, ließ Klaus Peter Kantzer,

Dokumentation:
Schering lügt! (1)

Veranlaßt durch eine Anzeige der Betriebs-
gewerkschaft besichtigte am 13. April 1988
die Inspektorin des peruanischen Arbeits-
ministeriums, Julia Soledad Liñán Colchado,
das Schering-Werk in Lima. In ihrem Bericht
vom 10. Mai 1988 (Aktenzeichen 045-88-SD-
HSO) schrieb sie:

„Halle der Salbenabfüllung: (…) In der Nacht
vor der Abfüllung wird eine alkoholische
Formalinlösung (Formol - Alkohol zu gleichen
Teilen) in ein Gefäß auf einer Heizplatte ge-
geben, damit es in die Umgebung verdampft
und so Keime vernichtet. Diese Information
gab der Produktionsleiter.Wie im Inspektions-
protokoll des Tages vermerkt ist, befand sich
in dem Behälter (Glas) ein Rest von 200 ml
Formalin, d.h. es verdampfte während der
Arbeitszeit weiter in die Umgebung. Der cha-
rakteristische Geruch des Produkts ist wegen
seines Formolgehalts lästig und reizend. Es
gibt ein Absaugungsgerät. Nach den Abfüll-
vorschriften gibt es die Anweisung, daß die
Abfüllung, d.h. der Zutritt des Personals, 30
Minuten nach der Ingangsetzung der Absaug-
anlage beginnt, um das Formalin zu beseitigen.
Aus dem genannten ergibt sich, daß dem nicht vollständig Folge geleistet wird. (…)“

In der Hauptversammlung der Schering AG im
Juni 1989, die über das Geschäftsjahr 1988
zu befinden hatte, sagte Vorstandsmitglied
Klaus-Peter Kantzer auf Fragen des Kritischen
Aktionärs Henry Mathews zu diesem Thema:

„Wir haben in unserer Produktion in Peru zwei
aseptische Räume, die alle drei bis vier
Wochen mit Desinfektionsmitteln behandelt
werden. Dies geschieht in der Regel am
Freitagabend bis Samstag früh, und bevor
die Mitarbeiter am Montag ihre Arbeit beginnen,
wird durch Luftproben festgestellt, daß die Luft
unbedenklich ist und daß also keine Gefahr und
kein Risiko für unsere Mitarbeiter besteht.“

Vorstandsmitglied der Schering AG, in der Aktionärs-Hauptversammlung des
Unternehmens 1989 unbeantwortet. Die UV-Lampen würden nur nachts betrieben,
versicherte er den Anteilseignern. Hinweise eines SchAN-Mitglieds auf einen ununter-
brochenen Betrieb der Lampen konterte Kantzer: „(...) wenn ihre Behauptung zutreffen
würde, (...) wären unsere Mitarbeiter schon alle blind.“

Exakt diesem Schicksal versuchten die Beschäftigten in Lima derweil durch das
Tragen von Schutzbrillen zu entgehen. Eine ehemalige Arbeiterin des Werks sagte
gegenüber SchAN: „Die werden da alle langsam blind.“


Krebs durch Arbeit

Zusätzlich zum UV-Licht wurde bei der Pharma-Verpackung der Schering Farmacéu-
tica Peruana auch chemisch desinfiziert: „Formalina“ stöhnten die Arbeiterinnen, die
die Wirkung dieses Mittels am eigenen Leib erfuhren. Formalin – in Wasser gelöstes
Formaldehyd – war bei Schering in Lima viele Jahre lang das Mittel der Wahl.

Der krebserregende Stoff ist in der Bundesrepublik vor allem durch die Diskussion
um Ausdünstungen aus Preßspanplatten bekannt. Über die akuten Schäden, die er
verursacht, schreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Schon 2,5 bis 3,75 Milligramm
Formaldehyd pro Kubikmeter Atemluft „verursachen ein Stechen und Brennen in Nase,
Augen und Kehle. (...) In höheren Konzentrationen führt Formaldehyd zu länger
anhaltenden und schließlich zu irreversiblen Schäden am betroffenen Organ.“

Bei Schering in Peru wurde Formalin zur Desinfektion der Verpackungsräume
verdampft. Auch hier kann der Vergleich mit bundesdeutschen Regelungen zur
Beurteilung dieser Praxis herangezogen werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
schreibt für die Zeit nach einer Formaldehyd-Verdampfung vor: Es „darf der desin-
fizierte Raum zunächst nur mit einer Atemmaske (...) betreten werden. Der Raum muß
mehrere Tage gelüftet werden. (...) Auch nach mehrtägigem Lüften kann es in der
Raumluft (...) zu Formaldehydkonzentrationen kommen, die über dem MAK-Wert
liegen.“

Diese im Heimatland des Schering-Konzerns verbindliche Regelung wurde im peru-
anischen Tochterwerk nicht eingehalten. Vielmehr wurde dort in jeder Nacht von 19.00
bis 5.00 Uhr mit Formalin desinfizert. Lediglich in der kurzen Zeitspanne bis zum
Arbeitsbeginn in den betroffenen Räumen um 7.30 Uhr wurde dann gelüfet.

Sämtliche Arbeiterinnen und Arbeiter in der Abteilung Pharmaverpackung des Werks
litten stark unter Symptomen, die den oben beschriebenen typischen Auswirkungen von
Formaldehyd entsprachen. Insbesondere heftige Augen- und Schleimhautreizungen
gehörten zum Arbeitsalltag; Atemwegsinfektionen waren keine Seltenheit. Mehrfach
aufgetretene Wucherungen am Gebärmutterhals weiblicher Beschäftigter, die zur
Sterilität der Frauen führten, lassen sich nicht nachweislich auf das Formaldehyd
zurückführen, können aber durchaus dadurch verursacht sein.

Die chemische Desinfektion pharmazeutischer Produktionsräume ist ebenso wie die
UV-Desinfektion auch in der Bundesrepublik durchaus üblich. Verwendung finden hier
jedoch Chemikalien, die keine oder nur geringe belästigende oder gesundheits-
gefährdende Wirkungen auf die in den Räumen tätigen Menschen entfalten. Das
Formalin konnte nach Beendigung seiner Anwendung bei Schering in Lima problemlos
durch andere Desinfektionsmittel ersetzt werden. Sie haben für das Unternehmen nur
einen Nachteil: Sie sind etwas teurer.

Die betroffenen Beschäftigten hatten vor 1989 bereits seit Jahren gegen die Belas-
tungen durch UV-Licht und Formalin protestiert und die Geschäftsführung der Schering
Farmacéutica Peruana um Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen ersucht. Die an
ihrer Spitze stets mit Deutschen besetzte Firmenleitung hatte die Ersuchen jedoch
generell zurückgewiesen und die Desinfektionspraxis als unbedenklich bezeichnet.

Eine von der Betriebsgewerkschaft veranlaßte Inspektion durch das Arbeitsministerium
(siehe obenstehende Dokumentation) blieb trotz von ihr festgestellter Gesundheits-
gefahren und ausgesprochener Verbesserungsempfehlungen folgenlos. Die Beschäf-
tigten sehen als Ursachen die generelle Überlastung und die schlechte Ausstattung der
Behörden, die eine Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unmöglich machen.
Vor allem aber werden die peruanischen Arbeitsschutz-Vorschriften den Erforder-
nissen eines umfassenden Gesundheitsschutzes bei weitem nicht gerecht. Hier wäre
Schering gefordert gewesen, von Beginn an freiwillig die im Heimatland des Konzerns
üblichen Standarts einzuhalten.


Erfolg durch Rede

In der Aktionärs-Hauptversammlung der Schering AG im Juni 1989 und in kurz danach
erschienenen Publikationen machten SchAN-Mitglieder die gesundheitsgefährdenden
Arbeitsbedingungen bei der Niederlassung in Lima erstmals öffentlich in der Bundes-
republik bekannt. Während Vorstand und Öffentlichkeitsarbeit des Konzerns diese
Informationen bis heute dementieren, sorgte das Unternehmen hinter den Kulissen
für Verbesserungen.

Eine Gruppe deutscher Schering-Techniker reiste nach Peru, um die Vorwürfe zu
überprüfen. Als sie das Werk wieder verließen und die Produktion wieder aufgenom-
men wurde, waren die beschriebenen Gesundheitsbelastungen für die dortigen
Beschäftigten beseitigt worden. Die UV-Lampen werden seitdem tatsächlich nur noch
nachts, also in Abwesenheit der Beschäftigten, betrieben, und der stechende Geruch
des Formalins ist in den Verpckungsräumen nicht mehr wahrzunehmen.

Eine vergleichsweise geringe öffentliche Aufmerksamkeit in Deutschland veranlasste
den Konzern zu den notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes. Beschwer-
den und Proteste der betroffenen Belegschaft waren hingegen seit Jahren ignoriert
worden. Der Fall führt vor Augen, welche geringe Bedeutung die Verantwortlichen bei
Schering der Gesundheit einzelner Beschäftigter beimessen, wie groß hingegen ihre
Sorge um das gute Image des Konzern ist.