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Vorstandsmitglied der Schering AG, in der Aktionärs-Hauptversammlung des
Unternehmens 1989 unbeantwortet. Die UV-Lampen würden nur nachts betrieben, versicherte er den Anteilseignern. Hinweise eines SchAN-Mitglieds auf einen ununter-
brochenen Betrieb der Lampen konterte Kantzer: „(...) wenn ihre Behauptung zutreffen würde, (...) wären unsere Mitarbeiter schon alle blind.“
Exakt diesem Schicksal versuchten die Beschäftigten in Lima derweil durch das
Tragen von Schutzbrillen zu entgehen. Eine ehemalige Arbeiterin des Werks sagte gegenüber SchAN: „Die werden da alle langsam blind.“
Krebs durch Arbeit
Zusätzlich zum UV-Licht wurde bei der Pharma-Verpackung der Schering Farmacéu-
tica Peruana auch chemisch desinfiziert: „Formalina“ stöhnten die Arbeiterinnen, die die Wirkung dieses Mittels am eigenen Leib erfuhren. Formalin – in Wasser gelöstes
Formaldehyd – war bei Schering in Lima viele Jahre lang das Mittel der Wahl.
Der krebserregende Stoff ist in der Bundesrepublik vor allem durch die Diskussion
um Ausdünstungen aus Preßspanplatten bekannt. Über die akuten Schäden, die er verursacht, schreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Schon 2,5 bis 3,75 Milligramm
Formaldehyd pro Kubikmeter Atemluft „verursachen ein Stechen und Brennen in Nase, Augen und Kehle. (...) In höheren Konzentrationen führt Formaldehyd zu länger
anhaltenden und schließlich zu irreversiblen Schäden am betroffenen Organ.“
Bei Schering in Peru wurde Formalin zur Desinfektion der Verpackungsräume
verdampft. Auch hier kann der Vergleich mit bundesdeutschen Regelungen zur Beurteilung dieser Praxis herangezogen werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
schreibt für die Zeit nach einer Formaldehyd-Verdampfung vor: Es „darf der desin- fizierte Raum zunächst nur mit einer Atemmaske (...) betreten werden. Der Raum muß
mehrere Tage gelüftet werden. (...) Auch nach mehrtägigem Lüften kann es in der Raumluft (...) zu Formaldehydkonzentrationen kommen, die über dem MAK-Wert liegen.“
Diese im Heimatland des Schering-Konzerns verbindliche Regelung wurde im peru-
anischen Tochterwerk nicht eingehalten. Vielmehr wurde dort in jeder Nacht von 19.00 bis 5.00 Uhr mit Formalin desinfizert. Lediglich in der kurzen Zeitspanne bis zum
Arbeitsbeginn in den betroffenen Räumen um 7.30 Uhr wurde dann gelüfet.
Sämtliche Arbeiterinnen und Arbeiter in der Abteilung Pharmaverpackung des Werks
litten stark unter Symptomen, die den oben beschriebenen typischen Auswirkungen von Formaldehyd entsprachen. Insbesondere heftige Augen- und Schleimhautreizungen
gehörten zum Arbeitsalltag; Atemwegsinfektionen waren keine Seltenheit. Mehrfach aufgetretene Wucherungen am Gebärmutterhals weiblicher Beschäftigter, die zur
Sterilität der Frauen führten, lassen sich nicht nachweislich auf das Formaldehyd zurückführen, können aber durchaus dadurch verursacht sein.
Die chemische Desinfektion pharmazeutischer Produktionsräume ist ebenso wie die
UV-Desinfektion auch in der Bundesrepublik durchaus üblich. Verwendung finden hier jedoch Chemikalien, die keine oder nur geringe belästigende oder gesundheits-
gefährdende Wirkungen auf die in den Räumen tätigen Menschen entfalten. Das Formalin konnte nach Beendigung seiner Anwendung bei Schering in Lima problemlos
durch andere Desinfektionsmittel ersetzt werden. Sie haben für das Unternehmen nur einen Nachteil: Sie sind etwas teurer.
Die betroffenen Beschäftigten hatten vor 1989 bereits seit Jahren gegen die Belas-
tungen durch UV-Licht und Formalin protestiert und die Geschäftsführung der Schering Farmacéutica Peruana um Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen ersucht. Die an
ihrer Spitze stets mit Deutschen besetzte Firmenleitung hatte die Ersuchen jedoch generell zurückgewiesen und die Desinfektionspraxis als unbedenklich bezeichnet.
Eine von der Betriebsgewerkschaft veranlaßte Inspektion durch das Arbeitsministerium
(siehe obenstehende Dokumentation) blieb trotz von ihr festgestellter Gesundheits- gefahren und ausgesprochener Verbesserungsempfehlungen folgenlos. Die Beschäf-
tigten sehen als Ursachen die generelle Überlastung und die schlechte Ausstattung der Behörden, die eine Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unmöglich machen.
Vor allem aber werden die peruanischen Arbeitsschutz-Vorschriften den Erforder- nissen eines umfassenden Gesundheitsschutzes bei weitem nicht gerecht. Hier wäre
Schering gefordert gewesen, von Beginn an freiwillig die im Heimatland des Konzerns üblichen Standarts einzuhalten.
Erfolg durch Rede
In der Aktionärs-Hauptversammlung der Schering AG im Juni 1989 und in kurz danach
erschienenen Publikationen machten SchAN-Mitglieder die gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen bei der Niederlassung in Lima erstmals öffentlich in der Bundes-
republik bekannt. Während Vorstand und Öffentlichkeitsarbeit des Konzerns diese Informationen bis heute dementieren, sorgte das Unternehmen hinter den Kulissen für Verbesserungen.
Eine Gruppe deutscher Schering-Techniker reiste nach Peru, um die Vorwürfe zu
überprüfen. Als sie das Werk wieder verließen und die Produktion wieder aufgenom- men wurde, waren die beschriebenen Gesundheitsbelastungen für die dortigen
Beschäftigten beseitigt worden. Die UV-Lampen werden seitdem tatsächlich nur noch nachts, also in Abwesenheit der Beschäftigten, betrieben, und der stechende Geruch
des Formalins ist in den Verpckungsräumen nicht mehr wahrzunehmen.
Eine vergleichsweise geringe öffentliche Aufmerksamkeit in Deutschland veranlasste
den Konzern zu den notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes. Beschwer- den und Proteste der betroffenen Belegschaft waren hingegen seit Jahren ignoriert
worden. Der Fall führt vor Augen, welche geringe Bedeutung die Verantwortlichen bei Schering der Gesundheit einzelner Beschäftigter beimessen, wie groß hingegen ihre
Sorge um das gute Image des Konzern ist.
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