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Gegen Lohndumping und Atomkraft
Zur Hauptversammlung der Siemens AG am 27. Januar 2005 stellt der
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre folgende Gegenanträge:
Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4:
Den Mitgliedern des Vorstands wird die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2003/2004 verweigert.
Begründung:
40 Prozent mehr Nachsteuergewinn und 14 Prozent mehr Dividende bei stagnieren-
dem Umsatz: Dieses Ergebnis erreichte der Vorstand nur durch Massenentlassungen und Lohndumping! Mit der Drohung, tausende Arbeitsplätze in Billiglohnländer
zu verlagern, zwingt er die Beschäftigten, für weniger Lohn länger zu arbeiten. Doch die Kompetenz eines Technologiekonzerns ist die Kompetenz seiner Fachleute.
Ein Vorstand, der die Fachleute entlässt oder in schlechtere Tarife zwingt, gefährdet die Zukunft des Unternehmens.
Gleichzeitig hält der Vorstand uneinsichtig am Bau von Atomkraftwerken fest und
unterlässt ausreichende Maßnahmen, um Siemens im Markt der erneuerbaren Energien zu positionieren. Auch nach der formellen Ausgliederung des Siemens-
Atomgeschäfts in ein französisch-deutsches Gemeinschaftsunternehmen tragen die Neubauten von Atomreaktoren in Finnland und China zur Siemens-Dividende bei.
Das öffentliche Ansehen des Unternehmens nimmt dadurch schweren Schaden.
Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 5:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2003/2004 verweigert.
Begründung:
Die Stimmenmehrheit im Aufsichtsrat unterstützt das kurzsichtige und unsoziale
Handeln des Vorstands. Deshalb verdienen beide Gremien keine Entlastung. Viele Aktionäre äußern Ihren Unmut über die gegenwärtige Geschäftspolitik der Siemens AG, indem sie die Stimmrechte ihrer Aktien übertragen an den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.
Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 7:
Die Wahl des Herrn Dr. Heinrich von Pierer in den Aufsichtsrat wird abgelehnt.
Begründung:
Herr Dr. von Pierer hat als Vorstandsvorsitzender in vergangenen Hauptversamm-
lungen mehrfach klare Antworten auf entscheidende Fragen verweigert und sich abfällig über die Nutzung erneuerbarer Energien geäußert. Würde er in den
Aufsichtsrat gewählt, drohte die Gefahr, dass er als künftiger Leiter der Hauptv- ersammlungen offene Debatten unterbinden und dadurch die Zukunftsfähigkeit der Siemens AG gefährden würde.
Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 9:
§ 17 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten variable Bezüge in Höhe des durchschnittlichen Einkommens aller Beschäftigten des Siemens-Konzerns
im jeweiligen Geschäftsjahr sowie das einhundertfache der jeweils für eine Aktie ausgeschütteten Dividende.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist nicht nur den Aktionären der Siemens AG verpflichtet, sondern
auch den Menschen, die täglich den Unternehmensgewinn erarbeiten. Die Koppelung seiner Bezüge an beide Kriterien kann seine Tätigkeit nur verbessern.
Bericht über die Siemens HV 2004
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