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VW Vorstand und Aufsichtsrat dürfen nicht entlastet werden!
Massenentlassung in Südafrika weiterhin in Kraft
Zur Hauptversammlung der Volkswagen AG am 07. Juni 2001 in Hamburg beantragt der Dachverband der Kritischen
Aktionärinnen und Aktionäre, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Er begründet seine Anträge:
“2.000 Menschen protestierten am 27. März 2001 in Südafrika
gegen die unsoziale Personalpolitik des Volkswagen-Managements. Sie demonstrierten für die Wiedereinstellung von 1.300 Kollegen, denen VW Südafrika Anfang 2000 fristlos gekündigt hat. Hintergrund
ist die Entlassung von Vertrauensleuten, die dem VW-Management unliebsam waren.
Die Entlassenen und ihre Familien werden aus ihren Wohnungen
geworfen, weil sie ohne Lohn sind. Gerichtverfahren über die Rechtmäßigkeit der Massenentlassung schleppen sich dahin. Das VW-Management beharrt auf den Kündigungen.
Die unter www.labournet.de und www.kritischeaktionaere.de
dokumentierten Fakten sprechen für sich. Vorstand und Aufsichtsrat verantworten diese arbeitnehmerfeindliche Geschäftspolitik und dürfen nicht entlastet werden!”
Der VW Vorstand muß diese Anträge samt Begründung an alle 700.000 Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens
verschicken. In seiner Stellungnahme behauptet er, bei dem Konflikt handele es sich um die “Folge einer gewerkschaftsinternen Auseinandersetzung und nicht um einen Konflikt zwischen Gewerkschaft und Unternehmen.”
Bericht über die Volkswagen HV 2000
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