Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorstand der der Allianz SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen.

Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Die Allianz SE erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Allianz belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen sind gleich 14 Konzerne besser aufgestellt als die Allianz. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law. Die Ergebnisse der Studie sind hier zusammengefasst: https://www.business-humanrights.org/de/kurzbewertung-deutscher-unternehmen
Dabei hatte sich die Allianz grundlegend neue ESG-Kriterien für die eigene Nachhaltigkeit gegeben. In dem neuen Allianz ESG Framework sind 13 sensible Sektoren einschließlich Wasserkraft und Bergbau mit Ausschlusskriterien festgelegt. Gerade für einen Versicherungskonzern ist die Vernachlässigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auch ökonomisch fahrlässig, wie etliche Beispiele von Großdämmen zeigen, die immer wieder zu Großschäden führen.

Akuter Problemfall Versicherung von Staudämmen und Rückhaltebecken

Es ist unklar, wie die Allianz die eigenen ESG-Kriterien in konkreten Fällen industrieller Großprojekte anwendet, insbesondere bei Versicherungen für Staudämme von Wasserkraftwerken sowie für Tailings der Bergbauindustrie. Die Fälle der gebrochenen Rückhaltebecken im Eisenerzabbau in Brasilien (Mariana mit 19 Toten, 2015 und Brumadinho mit 270 Toten, 2019) werden nicht die einzigen Katastrophen bleiben, wenn die Kriterien zur Vermeidung solcher Tragödien nur auf dem Papier existieren.

Klimaziele müssen sich am Pariser Klimaschutzabkommen orientieren

Wenn alle Unternehmen eine Klimabilanz wie die der Allianz hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 3,2 Grad Celsius erwärmen. Das zeigt ein Bericht des Beratungsunternehmens Right: https://www.right-basedonscience.de/ von Ende 2019. Die Allianz muss die Mitgliedschaft in der Net Zero Asset Owner Alliance ernst nehmen und schnellstmöglich aus Anlagen in fossilen Projekten und Unternehmen aussteigen. Diese dürfen auch nicht mehr versichert werden, beginnend bei besonders dreckigen Teilsektoren wie Tiefseebohrungen, Ölsande, arktische Ölbohrungen und Flüssiggasexporte sowie alle fossilen Expansionsprojekte. So kann sich die Allianz dem Ziel Netto-Null 2050 nähern, um zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels beizutragen.

Ungenügende Klimastrategie

Das gute Kohle-Statement gilt nur für die Eigenanlagen der Allianz – nicht für Allianz-Fonds. Deshalb finden sich in geringem Maße in von der Allianz aufgelegten Fonds immer noch besonders dreckige Kohlefirmen wie NTPC (https://datenbank.faire-rente.de/funds/LU1381296240) oder die Power Construction Corp of China, die neue Kohlekraftwerke plant (https://datenbank.faire-rente.de/funds/LU0665628672). Dies zeigt die Notwendigkeit, die Policy, wo immer möglich, auch bei für Dritte verwalteten Geldern anzuwenden.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Stattdessen ist der Bilanzgewinn als Rückstellung für die Übernahme von Risiken aus der Corona-Pandemie zu verwenden.

Begründung:
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Allianz SE können mit einem Dividenden-Verzicht dazu beitragen, die ökonomischen und sozialen Folgekosten der Corona-Pandemie zu mildern.

Auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Versicherungen angesichts der weiterhin kaum absehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividenden zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Allianz in Zukunft für deutlich mehr Versicherungsschäden als üblich aufkommen muss.

Darüber hinaus soll die Allianz SE in die Lage versetzt werden, besonders kulant alle Formen der Betriebsschließungs-, Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherungen auf die Folgen der Corona-Pandemie anzuwenden. In existenzbedrohenden Situationen sollen vergleichbare Hilfen auch gezahlt werden, wenn keine derartige Versicherung abgeschlossen wurde. Zum einen sollten die Folgekosten der Corona-Pandemie nicht nur vergesellschaftet werden, zum anderen können etliche Staaten gerade im Globalen Süden diese Kosten ungleich schwerer tragen.

Dies würde weniger einer Wohltätigkeit, sondern vielmehr globaler Gerechtigkeit und der Sozialpflichtigkeit von Eigentum nach Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes gerecht werden: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

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2 Pings

  1. […] Vorstand und Aufsichtsrat der Allianz SE kommen nicht hinreichend ihrer Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten. Daher werden wir Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten. Zu unseren Gegenanträgen […]

  2. […] In unserem Gegenantrag zu TOP 3 kritisieren wir, dass der Vorstand der Allianz nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. […]

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