Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Allianz und Kohle-Divestment:

Mit der Entscheidung für ein weitgehendes Kohle-Divestments im November 2015 hat die Allianz einen guten und wichtigen Schritt getan. Um das globale Klimaziel, die Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu halten, zu erreichen, müssen diesem Schritt jedoch weitere folgen. Die Allianz muss einen Fahrplan entwickeln, wie nach der ersten Divestment-Entscheidung ein kontinuierlicher Prozess gestartet wird, das eigene Portfolio zu dekarbonisieren. Unternehmen, die aktuell nicht unter die Ausschlusskriterien von 30 Prozent Umsatz oder Stromproduktion aus Kohle fallen, aber massiv den Ausbau von Kohlekraftwerken vorantreiben, müssen ebenso ausgeschlossen werden wie Unternehmen, die Teersande abbauen und vertreiben.

Darüber hinaus müssen Versicherungen für Kohleprojekte und –kraftwerke ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Hebel, den gerade Versicherer haben. Der Versicherer AXA hat im vergangenen Jahr öffentlich über solche Schritte in der Zeitung „Libération“ nachgedacht. Auch wirtschaftlich wäre dies sinnvoll, wie die Drohung von Duke Energy zeigt, die 30 Versicherer, darunter Allianz-Töchter, verklagen wollen. Dabei geht es um die Sanierung von Kohlenasche Standorten, deren Kosten aus Sicht von Duke Energy von den Versicherern getragen werden sollen.

Allianz und Klimaversicherungen:

Allianz beteiligt sich unter dem Stichwort Klimaversicherung an sog. Risikotransferkonzepten, um künftig Millionen Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern Versicherungsschutz gegen Wetterkatastrophen zu ermöglichen. Die G7 haben für die verschiedenen Klimaversicherungen zwar Mittel zugesagt, aber die Personen (Mikroversicherungen) und Staaten (Makroversicherungen), die versichert werden, müssen trotzdem noch eine jährliche Beitragsprämie zahlen. So wurde bekannt, dass bspw. im Jahr 2014-2015 bei der African Risk Capacity (ARC), an der die Allianz beteiligt ist, nur 20% der Prämien durch Zuschüsse gedeckt wurden, die verbleibenden 80% der Versicherungsprämien von denjenigen afrikanischen Staaten aufgebracht werden mussten, die selbst am allerwenigsten für den Klimawandel verantwortlich zeichnen.

So wird statt eines klimagerechten und rechtebasierten Ansatzes, der die Betroffenen und ihre Lebens- und Wirtschaftssituation selbst in den Mittelpunkt stellt, darauf gesetzt, dass auch die von den Klimawandelfolgen im Globalen Süden Betroffenen selbst einen Beitrag für den Versicherungsschutz zahlen sollen, obwohl sie ihn gar nicht verursacht haben. Da die Allianz selbst noch nicht fossil-frei bei ihren Versicherungen, Anlagen und Anleihen ist, offenbart sie hier zudem ihre Doppelmoral und trägt noch immer mit dazu bei, die Ursachen für dieses neue Geschäftsmodell zu schüren. Dies ist Klima-Ungerechtigkeit in Reinform.

Allianz und neue ESG-Kriterien:

Im Jahr 2016 hat die Allianz die neuen ESG-Kriterien veröffentlicht, lt. denen künftig in 13 „sensiblen Sektoren“ besonders geprüft werde. Die Projekte aus diesen 13 Sektoren werden dabei einem Screening-Verfahren unterworfen, das Risiken in den Bereichen Biodiversität, Umwelt, Governance, lokale Gemeinschaften, geschützte Gebiete, Reputation, Umsiedlung und Arbeitsrechte erfassen soll. Diese Screening-Kriterien stellen zunächst einmal einen Schritt in Richtung mehr Umweltschutz und Einhaltung von Menschenrechten bei Großprojekten dar. Gleichwohl ist eine Analyse der konkreten Auswirkungen dieses neuen Ansatzes auf Basis der bisher veröffentlichten Informationen für die Zivilgesellschaft nicht hinreichend möglich. Hier muss die Allianz für mehr Transparenz sorgen.

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Allianz SE die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat es in der Vergangenheit versäumt, einen grundlegenden Kulturwandel im Konzern durchzusetzen und den Vorstand anzuweisen, endlich Prozesse zu etablieren, mit denen der Konzern Abhilfe für die von uns seit Jahren angesprochenen Missstände geleistet hätte, bzw. die benannten Praktiken einzustellen. Deswegen muss den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung verweigert werden.

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