Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungpunkt 3,
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Die Mitglieder des Vorstands der Aurubis AG werden nicht entlastet.

Begründung:

Aurubis übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette. Seit Jahren kritisieren Nichtregierungsorganisationen, dass sich Aurubis bei Menschenrechtsund Umweltverstößen seiner Verantwortung und Sorgfaltsfaltspflicht entlang der Lieferkette entzieht. So wie bei den tödlich verlaufenden Protesten gegen Kupferbergbauprojekte im Mai 2015 in Peru/Tia Maria und im Oktober 2015 in Peru/Las Bambas. In Bezug auf Menschenrechts-verletzungen entlang der Lieferkette entzieht sich der Vorstand von Aurubis der eigenen Verantwortung mit dem bloßen Verweis auf die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Trotz Ankündigung der Aurubis, ein Lieferantenscreening durchzuführen, können Lieferanten der Aurubis ohne Konsequenzen weiterhin Umwelt- und Menschenrechtsverstöße ausüben. Dadurch macht sich Aurubis als Käufer solcher Rohstoffe mitschuldig an den damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Die Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette darf nicht an einem falsch verstandenen „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ scheitern: Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

Aurubis übernimmt keine Verantwortung für Artenschutz und Biodiversität. Trotz Ankündigung auf der letzten Hauptversammlung, dass Aurubis regelmäßig über Maßnahmen für Artenschutz und Biodiversität berichtet, gibt es keine Änderung in der Unternehmenspolitik. Weder im letzten Nachhaltigkeitsbericht 2014 noch im Konzernumweltbericht aus 2015 stellt sich Aurubis dem Artenschutz und der Biodiversität an seinen Standorten. In der Kupferhütte am Aurubis-Standort Pirdop/Bulgarien, der sich in unmittelbarer Nähe von drei Natura-2000-Schutzgebieten und einem Naturreservat befindet, ist eine Kapazitätserweiterung um 25% im Umsatz von Kupferanoden in den letzten Jahren angefahren worden, mit einem Mehrausstoß an prozessbedingten Abgasemissionen. Für Kompensations- oder Schutzmaßnahmen der nur wenige hundert Meter vom Werk befindlichen Natur-2000-Schutzgebiete fühlt man sich nicht verantwortlich. Die Gemeinde Pirdop klagt über Bodenerosion, Waldschäden und einer Verdrängung von geschützten Tierarten in ihrem Natura-2000-Gebiet. Diese wird belastet durch die Umwelt-Emissionen des Aurubis-Werks sowie durch das vom Aurubis-Lieferanten Medet Assarel betriebenen schwermetallhaltigen Tailings von Bergbauabfällen, das sich inmitten eines Natura-2000-Gebiets in der Nähe des Aurubis-Standorts Pirdop befindet. Die fehlende Verantwortlichkeit für Artenschutz und der Biodiversität durch Aurubis und seine Lieferanten darf vom Vorstand nicht weiter ignoriert werden.

Aurubis übernimmt keine Verantwortung für den Klimaschutz. Seit Jahren werden keine Informationen zu den konzernweiten CO2-Emmissionen den Aktionären mitgeteilt. In den Konzernumweltberichten werden lediglich die konzernweiten CO2-Ausstöße bezogen auf die Herstellung von einer Tonne Kupferanode aufgeführt. Eine CO2-Gesamtbilanz wird nicht veröffentlicht. Aurubis hat einen hohen Energiebedarf, der durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas und Kohle gedeckt wird. Bei der Verbrennung wird CO2 freigesetzt, das für die Erderwärmung und den Klimawandel verantwortlich ist. Durch den Ankauf von CO2-Zertifikaten versucht Aurubis, sich seiner eigenen Verantwortung dem Klimaschutz zu entziehen. Die Menge an gehandelten CO2-Zertifikaten wird in den Wirtschaftsberichten auch nicht aufgeführt. Aus diesen Gründen ist dem Vorstand der Aurubis AG die Entlastung zu verweigern.

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der Aurubis AG hat es versäumt, den Vorstand anzuweisen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verantwortung für Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette (due dilligence – Sorgfaltspflichten) sowie die vollumfängliche Verantwortung des Konzernagierens für Artenschutz, Biodiversität und Klimaschutz sicherzustellen. Daher ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Aurubis AG die Entlastung zu verweigern.

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