Gegenanträge

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17

Den Mitgliedern des Vorstands wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Aurubis übernahm auch im vergangenem Wirtschaftsjahr keine Verantwortung für Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette. Menschenrechts- und Umweltverletzungen von Lieferanten bleiben bei Aurubis noch immer ohne hinreichende Konsequenzen. Statt kooperativ und proaktiv mit Nichtregierungsorganisationen vor Ort die Menschenrechts- und Umweltverletzungen seiner Lieferanten zu erfragen, werden stattdessen Softwareprogramme eingesetzt. Eine sachgerechte Analyse der Menschenrechts- und Umweltverstöße seiner Lieferanten ist ohne eine Kommunikation mit den Betroffenen und Opfern der Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in den Kupferabbauminen nicht möglich. Nach wie vor werden Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen von Lieferanten nicht transparent von Aurubis den Stakeholdern kommuniziert. Aurubis entzieht sich weiterhin seiner Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette.

Aurubis betreibt unterschiedliche gesundheitliche Standards an seinen Standorten. Bürgerinitiativen und Gemeinden am bulgarischen Standort in Pirdop beklagen weiterhin, dass Aurubis sich nicht ausreichend für die Gesundheit seiner Mitarbeiter und Anwohner einsetzt. Weder hat es eine Fortsetzung eines Gesundheitsmonitoring für Anwohner gegeben, die den jahrelangen giftigen Schwermetall-, Schwefeldioxid- und Feinstaubbelastungen ausgesetzt waren, noch wird das lokale Krankenhaus so finanziell gefördert, dass notwendige medizinische Abteilungen sich halten können. Im Havariefall riskiert Aurubis, dass keine ausreichende gesundheitliche Versorgung am Standort in Bulgarien stattfindet.

Handlungsempfehlungen an die Bevölkerung zum Anbau und Verzehr von Gemüse und Obst sowie dem Halten von Nutztieren auf den schwermetallhaltigen Böden in unmittelbarer Nachbarschaft zum Werksgelände werden nicht erbracht.

Aurubis übernimmt nach wie vor keine ausreichende Verantwortung für Artenschutz und Biodiversität. Auch im laufenden Wirtschaftsjahr widmet Aurubis an seinen Standorten den Natura-2000 Schutzgebieten nicht hinreichend Aufmerksamkeit. Obwohl 62% der Gemeindefläche von Pirdop unter die Vogelschutzrichtlinie und 70% unter die Habitatrichtlinie fallen, sind keine zureichenden Schutzmaßnahmen auf dem Aurubis-Werksgelände eingeleitet. Durch den Neubau eines dritten Schwefelsäure-Reservoirs und der Ausweisung einer großflächigen Fläche zum Kühlen von Kupferschlackenzisternen verschwinden weitere mögliche Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen auf dem Werksgelände, welches sich nur wenige hundert Meter entfernt von drei Natura-2000 Schutzgebieten befindet.

Lieferanten von Aurubis entsorgen weiterhin giftige Gold- und Kupferbergbauabfälle in Tailings und Flüssen in Natura-2000 Schutzgebieten. Die fehlende Verantwortlichkeit für Artenschutz und der Biodiversität durch Aurubis und seine Lieferanten darf vom Vorstand nicht weiter ignoriert werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung verweigert.

Begründung: 

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben es versäumt, den Vorstand der Aurubis AG anzuweisen, endlich Prozesse zu etablieren, mit denen der Konzern Abhilfe für die unter Gegenantrag zu TOP 3 erwähnten Missstände hätte gewährleisten können bzw. die benannten Praktiken hätte einstellen können.

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