Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Bayer AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten transparent einzuhalten.

Herausforderungen beim Klimaschutz um 10 Jahre verschoben

Es ist lobenswert, dass Bayer endlich für die Reduzierung der eigenen direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) einen Plan vorgelegt hat, der mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar zu sein scheint. Doch Bayer hat selbst erkannt, dass 88 Prozent der klimaschädlichen Emissionen in der eigenen Wertschöpfungskette (Scope 3) entstehen. 2020 sind das fast neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gewesen. Zwar will Bayer bis 2050 insgesamt Netto-Null-Emissionen erreichen, doch bis 2030 sollen die Scope-3-Emissionen nur um erschreckend wenige 12,3 Prozent reduziert werden. Somit verschiebt Bayer die eigene Verantwortung und Herausforderung auf die 2030er und 2040er Jahre. Es bleibt unklar, in welchen Schritten Bayer genau einen klimaneutralen Fußabdruck bis 2050 erreichen möchte.

Kaum CO2-Einsparungen in der Realität

Für einen effektiven Klimaschutz und angesichts der weltweit weiter steigenden CO2-Emissionen kommt es aber darauf an, schon in diesem Jahrzehnt diese Emissionen massiv zu senken. Doch genau bei den tatsächlichen CO2-Reduktionen kommt Bayer kaum voran, und das betrifft vor allem die eigenen Emissionen (Scope 1 und 2). Diese haben sich 2020 im Vergleich zu 2019 kaum reduziert, die spezifischen Treibhausgas-Emissionen sind sogar leicht auf 86,55 kg CO2e / T € Außenumsatz gestiegen.

Kinderarbeit, unzulässige Überstunden und kein Mindestlohn: Kontrolle der Lieferketten ausbaufähig
Von insgesamt 701 Audits, die Bayer zur menschenrechtlichen Risikoanalyse 2020 bei seinen Zulieferern hat durchführen lassen, hat nur knapp über die Hälfte bessere Ergebnisse erzielt. Immerhin ist Bayer nun in Bezug auf die eigenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten etwas transparenter und fasst einige kritische Ergebnisse der Prüfungen bei Zulieferern zusammen. 2020 wurden demnach Verstöße gegen geltende Arbeitszeitregelungen und gesetzliche Mindestlöhne festgestellt, aber auch 14 Fälle von Kinderarbeit bei Saatgutproduzenten in Indien aufgedeckt. Es ist gut, dass hierzu Bayer angibt, die Fälle von Kinderarbeit nicht nur zu beenden, sondern auch weiterhin aktiv mit den Betroffenen Maßnahmen ergreift und Anreize für Lieferanten schafft, sich an das Verbot von Kinderarbeit zu halten.

Doch Bayer selbst scheint den eigenen, bisher eingesetzten Risikoanalysen zu misstrauen, solch und andere gravierende Menschenrechtsverletzungen auch vollständig erfassen zu können. Daher hat Bayer den Umfang der eigenen menschenrechtlichen Risiken extern prüfen lassen, doch scheinen die Ergebnisse hierzu noch nicht vorzuliegen. Bayer tut gut daran, die eigenen Risikoanalysen zu überarbeiten, schließlich muss der Konzern auch ab 2023 die Anforderungen des bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Lieferkettengesetzes erfüllen. Sollte Bayer hier nicht hinreichend Menschenrechtsverletzungen in den eigenen Lieferketten identifizieren und auch proaktiv reduzieren können, drohen Strafzahlungen oder auch der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Doppelte Standards beim Pestizidverkauf
Bayer vertreibt in Ländern des globalen Südens hoch gefährliche Pestizide, die in der EU nicht genehmigt sind. Dass Bayer niedrigere Gesundheitsschutzstandards akzeptiert, trägt auch dazu bei, dass sich fast alle Todesfälle aufgrund von Pestizidvergiftungen in Afrika, Asien und Lateinamerika ereignen. Bayer muss endlich weltweit einheitliche Gesundheitsschutzstandards einführen und eigenständig hoch gefährliche Pestizide aus dem globalen Produktportfolio nehmen.

Selbst bei nicht hoch gefährlichen Pestiziden muss Bayer dringend mehr Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass diese auch in der Praxis korrekt eingesetzt werden. Plantagenarbeiter*innen sowie Bäuerinnen und Bauern wenden Pestizide häufig ohne die nötigen Trainings, Vorsichtsmaßnahmen und ohne Schutzkleidung an und riskieren dabei unnötigerweise ihre Gesundheit.

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  1. […] unserem Gegenantrag kritsieren wir, dass Bayer nicht ausreichend wirksame Maßnahmen für Klimaschutz und […]

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