Gegenanträge

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der Bilfinger SE verfolgt durch seinen Fokus auf Atomkraft ein gesundheits- wie umweltschädliches Geschäftsmodell, das die Hochrisikotechnik Atomkraft international ausbaut, atomare Risiken vernachlässigt, der Verpflichtung zum „Vorsorgeprinzip“ entgegenläuft, und ganz nebenbei wirksamen Klimaschutz verhindert. Dieses Geschäftsmodell wird im Geschäftsbericht 2019 nur geschönt dargestellt, Risiken und Alternativen verschwiegen.

Der nukleare Geschäftsbereich der Bilfinger SE stützt sich maßgeblich darauf, die Atomkraft weltweit auszubauen. Dies läuft nicht nur der Selbstverpflichtung von Bilfinger entgegen, „die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien [zu] fördern (Prinzip 9)“ und „im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz [zu] unterstützen (Prinzip 7)“ (Quelle: Bilfinger-Webseite zur Mitgliedschaft im Global Compact, https://www.bilfinger.com/unternehmen/verantwortung/un-global-compact/).

Der durch Atomkraftwerke entstehende Atommüll, die gesundheitlichen Gefahren und Folgen auch im sogenannten „Normalbetrieb“ sowie die zahlreichen Unfälle und Pannen werden mit keinem Wort erwähnt. Angesichts der mit Atomkraft untrennbar verbundenen Risiken, Kosten und Probleme muss Bilfinger aus diesem Geschäftsmodell aussteigen.

Bilfinger ist an allen drei Neubauprojekten in der EU beteiligt – die ersten Atomkraftwerke, die seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in der EU neu geplant wurden. Alle Neubauprojekte zeichnen sich durch explodierende Kosten, zahlreiche Pannen und Unfälle und massive staatliche Subventionierung aus.

Indem Bilfinger Schweiß- und Reparaturarbeiten im Pannen-Neubau Flamanville 3 übernimmt, würde die Firma dessen Fertigstellung maßgeblich ermöglichen. Damit würde Bilfinger dazu beitragen, dass der Reaktor trotz unkalkulierbarer Risiken – insbesondere durch die ungenügende Qualität des Reaktordruckbehälters – ans Netz gehen kann. Dies widerspricht ein weiteres Mal dem Versprechen eines „vorsorgenden“ Ansatzes. Es ist unklar, ob Bilfingers Ansatz, die fehlerhaft verschweißten Rohre im Sekundären Dampfkreislauf zu reparieren, überhaupt durchführbar ist. Bilfinger muss sich aus diesem Auftrag zurückziehen.

Auch das Projekt Hinkley Point C ist nur durch staatliche finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe möglich. Darunter zählen garantierte Abnahmepreise, die die Stromkosten für erneuerbare Energien um ein vielfaches Überschreiten.

Wie Studien darstellen, wäre eine auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung selbst unter Einbeziehung von Methanisierungskosten deutlich billiger als diese Subventionierung einer Hochrisikotechnologie (Z.B.: Windstrom als Alternative zu Hinkley Point C – Ein Kostenvergleich, Heddrich et al 2016, http://www.no-point.de/wp-content/uploads/2016/01/20160121_Studie_Windgas_HPC_deutsch.pdf; Is nuclear economical in comparison to renewables?, Demet & Resch 2016).

Zu beiden Neubauprojekten laufen aktuell Klagen – diese und damit möglicherweise verbundene Risiken werden im Geschäftsbericht nicht dargestellt.

Anders als durch den Vorstandsvorsitzenden Tom Blades suggeriert, verhindert Atomkraft wirksamen Klimaschutz. Neubauprojekte sind um ein Vielfaches teurer als Investitionen in erneuerbare Energien und binden wichtige Finanzmittel. Atomkraft steht auch systemtechnisch im Widerspruch zu den sehr viel schneller auszubauenden erneuerbaren Energien.

Die Fokussierung auf Atomenergie stellt damit auch eine Gefahr für das Unternehmen selbst dar. Bilfinger muss seine nuklearen Aktivitäten einstellen, auch um der Verantwortung für Klimaschutz und dem Versprechen nachhaltigen Wirtschaftens gerecht zu werden.

Zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat von Bilfinger SE überwacht die Tätigkeit des Vorstands nur unzureichend. Er muss darauf hinwirken, dass der Vorstand seiner Verantwortung nachkommt, aus dem atomaren Geschäftsmodell auszusteigen, Bilfingers Verpflichtung zu Nachhaltigkeit und dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen, wie sie beispielsweise in der Mitgliedschaft im UN Global Compact zum Ausdruck kommt, und wirksamen Klimaschutz nicht zu behindern.

Für Details siehe Begründung des Antrags zum Tagesordnungspunkt 3.

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3 Pings

  1. […] .ausgestrahlt sagt: Bilfinger muss aus dem atomaren Geschäftsmodell aussteigen! Keine Arbeiten für Risiko-Reaktoren – nirgendwo! Dies bringen wir in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auch auf der Hauptversammlung selbst zum Ausdruck. Die Anträge auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat lassen sich auf den Seiten des Dachverbandes nachlesen: https://www.kritischeaktionaere.de/bilfinger/gegenantraege-46/ […]

  2. […] .ausgestrahlt sagt: Bilfinger muss aus dem atomaren Geschäftsmodell aussteigen! Keine Arbeiten für Risiko-Reaktoren – nirgendwo! Dies bringen wir in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auch auf der Hauptversammlung selbst zum Ausdruck. Die Anträge auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat lassen sich auf den Seiten des Dachverbandes nachlesen: https://www.kritischeaktionaere.de/bilfinger/gegenantraege-46/ […]

  3. […] Die Anträge auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf den Seiten des Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre:https://www.kritischeaktionaere.de/bilfinger/gegenantraege-46/ […]

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