Dividende auf Staatskosten, keine nachhaltige Strategie: Unsere Gegenanträge

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Es passt nicht zusammen: Während die BMW AG im Geschäftsjahr 2020 Staatshilfen in Form von Kurzarbeitergeld für breite Teile seiner Belegschaft erhalten und von erhöhten Kaufbeihilfen für Plug-in-Hybride und Elektroautos profitiert hat, schüttet sie eine im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich geringere Dividende aus. Eine Dividende, gesponsert von Steuerzahler*innen – gesellschaftlich verantwortliches Handeln sieht anders aus.

So tragen vor allem die Beschäftigten von BMW und die Gesellschaft auch maßgeblich dazu bei, dass BMW so gut durch die Corona-Krise kommen konnte. Denn: Das Kurzarbeitergeld ist seit 2020 de facto steuerfinanziert und so als eine weitere staatliche Unternehmenshilfe in der Corona-Krise anzusehen. Die Leistungen wurden erhöht und Arbeitgeber-Sozialabgaben erstattet, wodurch die Bundesregierung aufgrund der hohen Nachfrage erhebliche Liquiditätshilfen für die Bundesagentur für Arbeit bereitstellen musste. Steuergelder, die eigentlich Beschäftigung sichern sollten, dienen so auch zur Finanzierung der vorgeschlagenen Dividende.

Ein verantwortungsvolles und sich der Herausforderungen der Zukunft bewusstes Management würde einen deutlich größeren Teil des Bilanzgewinns in notwendige Investitionen wie die beschleunigte Umstellung auf Elektromobilität und deren Infrastruktur investieren, statt ihn auszuzahlen.

Angesichts der Klimakrise und des daraus entstandenen gesellschaftlichen Drucks auf den motorisierten Individualverkehr als großen CO2-Emittenten wird sich der Markt für Pkw im Zuge der anstehenden Mobilitätswende nachhaltig verändern. Die Produktion von Fahrzeugen für den motorisierten Individualverkehr wird an Bedeutung verlieren. BMW ist mit der Konzentration auf überdurchschnittlich große, schwere und leistungsstarke Pkw auf diese Herausforderungen nicht gut vorbereitet.

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der BMW AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz und nachhaltige Lieferketten umzusetzen.

Andere Autos braucht der Konzern

BMW setzt wie andere Premiummarken vor allem auf große, schwere und leistungsstarke Autos. Dies gilt leider auch für den im Konzern angelaufenen Elektrifizierung der Produktpalette. Bei großen und schweren Elektroautos mit hohen Reichweiten ist aber zu beachten, dass die Produktion ein Vielfaches an knappen Rohstoffen wie Lithium oder Kobalt sowie seltenen Erden benötigt und hohe CO2-Emissionen verursacht. Deshalb ist es notwendig, dass E-Autos klein, leicht und sparsam sind, möglichst wenig Rohstoffe benötigen, sowohl bei Produktion, Betrieb und Entsorgung. Lieferkettengesetz und Kreislaufwirtschaft sind hier entscheidenden Punkte, deren Anforderungen die bisherige Strategie vor Probleme stellen wird.

Statt die aktuelle Modellpalette einfach auf Elektroantrieb umzustellen, muss ein Umdenken im Konzern erfolgen. Premium muss neu definiert werden, muss für besonders umweltfreundliche und ressourceneffiziente Fahrzeuge stehen.

Noch immer ist der i3 das einzige als solches konzipierte E-Auto von BMW, mit dem iX3 kam lediglich ein weiteres rein elektrisches Fahrzeug der Marke BMW hinzu, das jedoch als Verbrenner konzipiert wurde.

Kein gutes Bild in der Corona-Krise, Plug-in-Hybride täuschen Klimaschutz nur vor

Wir haben sie alle noch im Ohr, die Autolobbyisten, die auch im Namen von BMW im letzten Jahr mantraartig Kaufbeihilfen gefordert haben. Für die Gewinne der BMW AG hatte die Corona-Krise offenbar keine negativen Auswirkungen. Neben Mehrwertsteuersenkung und Kurzarbeitergeld haben hierzulande vor allem die Kaufbeihilfen für Plug-in-Hybride und Elektroautos Wirkung gezeigt. Ohne staatliche Hilfen sähe die Bilanz schlechter aus.

Nicht zuletzt durch den durch Kaufbeihilfen und anderen steuerlichen Vergünstigungen deutlich erhöhten Absatz von Plug-in-Hybriden und deren unrealistisch niedrigen offiziellen Verbrauchswerten, konnte die BMW AG ihren CO2-Flottengrenzwert der EU für 2020 erreichen. Doch diese Zahl täuscht Klimaschutz lediglich vor und ist ein lediglich theoretischer Beitrag zum Klimaschutz, der sich auf Lücken in den gesetzlichen Regelungen stützt, die seinerzeit von den auch von BMW unterstützten Lobbyisten in Brüssel ausgehandelt wurden. Das eigentliche Ziel der maßgeblichen Verordnung, die Einsparung von Treibhausgasen für den Klimaschutz, wird durch die Ausnutzung von ausgehandelten Schlupflöchern konterkariert.

Denn Untersuchungen zeigen, dass Plug-in-Hybrid-Varianten eines Modells im Vergleich zu einem reinen Verbrennerfahrzeug der identischen Modellreihe im Realbetrieb oft sogar höhere Kraftstoffverbräuche und damit CO2-Emissionen haben. BMW muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und endlich realistische Verbrauchswerte für ihre Plug-in-Hybride veröffentlichen.  

Diesel-Abgasskandal geht weiter – weitere Kartellstrafe droht

Seit gut drei Jahren ermittelt die EU-Kommission u.a. gegen BMW wegen möglicher, wettbewerbswidriger Absprachen bei der Abgasnachbehandlung von Diesel-Pkw. In diesem Zusammenhang droht eine neue Kartellstrafe in dreistelliger Millionenhöhe. Die EU wirft den beteiligten Konzernen vor, sich bei der Entwicklung von SCR-Systemen unzulässig abgesprochen zu haben.  

Es habe eine gegenseitige Verständigung darüber gegeben, die „Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten“, wird die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei der Eröffnung des Verfahrens zitiert.

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