„Mogelpackung“ Dax 50 ESG, Klimaschutz und Sustainable Finance: Unsere Fragen an den Vorstand

Fragen zu den Klimazielen und Sustainable Finance:

  1. Eine Studie des Beratungsunternehmens Right von 2019 zeigt: Wenn alle Unternehmen die Klimabilanz und Klimaziele der Deutschen Börse hätten, würde sich das Klima bis 2050 fast 2 Grad Celsius erwärmen. Wird die Deutsche Börse ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen, insbesondere auf die Ziele bezüglich des sog. Scope 3?
  2. Auf welcher regulatorischen Basis könnte die Deutsche Börse Unternehmen mit schlechter Klimaperformance delisten? Inwiefern sind Sie mit regulatorischen Instanzen im Gespräch, um konkrete Handlungsempfehlungen des Sustainable Finance-Beirates wie z.B. Zielverträglichkeit mit Pariser Klimaabkommen, Einhaltung von Menschenrechten durchzusetzen? In welcher Form setzen Sie sich in diesem Zusammenhang für verbindliche Regulierung ein?
  3. Stellt die Deutsche Börse besondere Anforderungen an die bei ihr gelisteten Unternehmen, die sich aus den Handlungsempfehlungen des Sustainable Finance-Beirates erjeben? Wenn ja, welche genau sind das?

Fragen zum neuen Nachhaltigkeitsindex „Dax 50 ESG“

  1. Die Kritik am neuen Nachhaltigkeitsindex „Dax 50 ESG“ ist scharf, von Intransparenz, Willkür und „Mogelpackung“ ist die Rede. Wie oft werden die Ein- und Ausschlusskriterien für den „Dax 50 ESG“ überprüft?
  2. Bleibt die Nachhaltigkeitsrating-Agentur Sustainalytics weiter für die Kriterien des „Dax 50 ESG“ verantwortlich? Wenn ja, plant diese eine Änderung der Kriterien und wenn ja, wie und wann genau?
  3. Warum werden aktuell bei dem Dax 50 ESG die Kriterien, die sich aus den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens ergeben, nicht verbindlich angewendet? Wann müssen die Unternehmen spätestens kompatiblem mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sein, um im „Dax 50“ ESG bleiben zu dürfen?
  4. Warum hat der „DAX 50 ESG“ ein produktbasiertes Ausschlusskriterium für Kohle, nicht aber für Erdöl, -gas und Ölsande?
  5. Wieso wurde Volkswagen ausgeschlossen, BMW und Daimler hingegen nicht? Wenn der Grund der Dieselskandal ist: Wieso haben aus Sicht des Vorstands in diesem Fall Daimler und BMW die Regeln guter Unternehmensführung eher befolgt als Volkswagen?
  6. Wieso sind Börsenwerte bzw. Handelsvolumina so entscheidend für die Aufnahme in den „Dax 50 ESG“, was bedeutet, dass z.T. wirklich nachhaltige Unternehmen aus dem Raster fallen?
  7. Der Norwegische Pensionsfonds hat aktuelle neue Ausschlusskriterien umgesetzt und besonders klimaschädliche Kohleunternehmen, darunter auch RWE, aus dem Portfolio genommen. Noch für dieses Jahr plant die Deutsche Börse weitere Nachhaltigkeitsindizes aufzulegen. Sollen dort ähnlich weiche Kriterien wie beim „Dax 50 ESG“ angewendet werden? Soll es Indices mit Unternehmen geben, die bereits heute z.B. kompatibel mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sind?

Zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht:

  1. Die Deutsche Börse scheint nicht ausreichend zu belegen, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Wie wird der Vorstand sicherstellen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) vollumfänglich zu erfüllen?
  2. Hält die Deutsche Börse Aktien oder Anleihen des brasilianischen Bergbaukonzerns Vale und/oder des britischen Bergbaukonzerns Anglo American? In welchen Anlagen sind die Deutsche Börse, Tochterfirmen oder Fonds direkt oder indirekt an Vale oder Anglo American beteiligt? Bitte schlüsseln Sie die Daten je Unternehmenseinheit auf.

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