Fragen für die Hauptversammlung der E.ON SE

Peter Bastian von Sofa Münster konnte auf der Hauptversammlung 2018 seine Fragen noch persönlich stellen. Auf der virtuellen Hauptversammlung 2020 wird das nicht möglich sein. Die Fragen mussten vorab schriftlich eingereicht werden.

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und Sofortiger Atomausstieg (Sofa) Münster haben bei der E.ON SE Fragen eingereicht, die auf der virtuellen Hauptversammlung am 28. Mai 2020 beantwortet werden sollen.
Insgesamt stellen wir 23 Fragen, die den Themenblöcken A-G zugeordnet sind:
A. Verwendung des Bilanzgewinns/Dividende
B. Ausstieg aus atomarem Geschäftsmodell
C. Klimaschutz
D. Menschenrechte
E. Arbeitsplätze und Soziales
F. Gefahr der großen Marktmacht (Innogy-Deal)
G. Aktionärsrechte

Ein Tweet der Kritischen Aktionäre zur E.ON-Hauptversammlung 2020

A. Verwendung des Bilanzgewinns/Dividende

  1. Warum zahlt E.ON angesichts der möglichen Belastungen durch die Corona-Pandemie eine Dividende, statt Liquidität für das Unternehmen zu sichern?
  2. Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende oder den Verzicht auf die Ausschüttung einer Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?


B. Ausstieg aus atomarem Geschäftsmodell

Vorstand und Aufsichtsrat von E.ON müssen darauf hinwirken, dass sich E.ON nicht weiter an einem Geschäftsmodell beteiligt, dass die Atomkraft weiterhin weltweit am Laufen hält und dabei zugleich die Grenze zur militärischen Nutzbarkeit überschreitet.

  1. Wie hoch war die Dividende in 2018 und 2019, die E.ON für die Urenco-Beteiligung erhalten hat?
  2. Wer vertritt E.ON im Direktorium der Urenco und in welcher Funktion?
  3. Wie oft hat der E.ON-Vertreter bei Urenco in 2019 den Vorstand von E.ON über die Urenco-Aktivitäten unterrichtet? Um welche Themen ging es dabei konkret?
  4. Welche Kenntnis hat E.ON über die Gespräche zwischen Urenco und dem US-Pentagon, von denen das US-Magazin „Physics Today“ in seiner Ausgabe von Januar 2020 berichtet?
  5. Wie bewertet der E.ON-Vorstand das Vorhaben von Urenco, in den USA in die militärische Nutzbarkeit der Urananreicherung einzusteigen, u. a. mit höherangereichertem Uran (sog. HALEU)?
  6. Wie bewertet der E.ON-Vorstand Auskünfte der Bundesregierung, dass Urenco in Großbritannien und Kanada den Neubau von mehreren Dutzend „kleiner“ Atomreaktoren vorbereitet?
  7. Gibt es derzeit weitere Gespräche oder Verhandlungen für den Verkauf der Urenco-Anteile?
  8. Wann hat E.ON zuletzt mit der Bundesregierung über Urenco gesprochen?
  9. Wann hat E.ON zuletzt mit der NRW-Landesregierung über Urenco gesprochen?
  10. Warum hat E.ON dem erneuten Export von Gronauer Uranmüll nach Russland zugestimmt? Gibt es Pläne für einen fortgesetzten Export über 2020 hinaus, obwohl sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in Russland selbst unter den sehr schwierigen politischen Verhältnissen breiter gesellschaftlicher Protest regt? So unterzeichneten 70000 Menschen in Russland eine Online-Petition gegen den Import des Gronauer Uranmülls.


C. Klimaschutz

Klimaziele müssen sich am Pariser Klimaschutzabkommen orientieren.

  1. Wann wird die E.ON SE ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen?


D. Menschenrechte

Uns ist nicht eindeutig ersichtlich, wie E.ON die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten erfüllt. Es scheint nicht ausreichend dokumentiert zu werden, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen liegt E.ON nur auf Platz 10. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law.

  1. Wie wird der Vorstand sicherstellen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien vollumfänglich zu erfüllen?


E. Arbeitsplätze und Soziales

E.ON baut in großem Maßstab Stellen ab, um Standorte zu „optimieren“ und Kosten zu senken.

  1. Wie viele Stellen gab es Ende 2019 bei der britischen Tochter von E.ON SE?
  2. Wie viele Stellen gibt es gegenwärtig noch bei Ihrer britischen Tochter?
  3. Wie viele Stellen sollen bis Ende 2020 abgebaut werden?


F. Gefahr der großen Marktmacht (Innogy-Deal)

Mit der Übernahme eines Großteils der Kundinnen und Kunden von RWE infolge des Innogy-Deals steigt E.ON in Deutschland zum mit weitem Abstand größten Stromverkäufer auf und erhält wesentliche Wettbewerbsvorteile. Dazu zählt unter anderem der Zugang zu einer Vielzahl an Messstellen und damit Datensätzen im Bereich des Haushalts- und Geschäftskundenvertriebs. Die aktuellen Studie „Die Neue E.ON auf dem deutschen Strommarkt – Wettbewerbliche Auswirkungen der innogy-Übernahme“ (von Annika Stöhr et al, Springer 2020*) zeigt auf, dass die Auswertung und Nutzung dieser Datensätze dem zusammengeschlossenen Unternehmen neue Geschäftsfelder eröffnet, aber auch Möglichkeiten, die dominante Stellung auf dem Markt zu missbrauchen.

  1. Inwiefern teilen Sie die Ergebnisse dieser Studie?
  2. Was tut die E.ON SE, dass sich ihre große Marktmacht nicht zum Nachteil Ihrer Kundinnen und Kunden auswirkt?
  3. Was tut die E.ON SE, um gegenüber Ihren Kunden für Transparenz zu sorgen?


G. Aktionärsrechte

Die Aktionärsrechte sind aufgrund der kürzlich im Zuge der Corona-Krise geschaffenen neuen Regeln des Aktiengesetztes schon beschnitten.

  1. Warum veröffentlichen Sie die Rede des Vorstandsvorsitzenden nicht mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung auf der Webseite der E.ON SE, so dass Aktionärinnen und Aktionäre in ihren Fragen darauf Bezug nehmen können?
  2. Sie haben in den Gegenanträgen des Dachverbands Links entfernt, die für das Verständnis der Fragen wichtig sind. Warum?
  3. Das Einreichen von Gegenanträgen ausschließlich per Fax erscheint uns antiquiert. Wann werden Sie Aktionärinnen und Aktionären ermöglichen, ihre Gegenanträge per Email einzureichen?

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