Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Stattdessen ist der Bilanzgewinn als Rückstellung für die Übernahme von Risiken aus der Corona-Pandemie zu verwenden.

Begründung:
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Hannover Rück können mit einem Dividenden-Verzicht dazu beitragen, die ökonomischen und sozialen Folgekosten der Corona-Pandemie zu mildern. Auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert Rückversicherer angesichts der weiterhin kaum vorhersehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividende zu zahlen.

Darüber hinaus soll die Hannover Rück in die Lage versetzt werden, besonders kulant Rückversicherungen von Betriebsschließungs-, Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallversicherungen auf die Folgen der Corona-Pandemie anwenden zu können. In existenzbedrohenden Situationen sollen diese auch greifen, wenn Versicherer keine derartigen Rückversicherungen abgeschlossen haben. Die Versicherer können somit einen Teil der Folgekosten der Corona-Pandemie übernehmen, ohne selbst in Schwierigkeiten zu geraten oder die Kosten allein die Gesellschaft tragen zu lassen.

Dies würde weniger der Wohltätigkeit, sondern vielmehr der Sozialpflichtigkeit von Eigentum nach Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes gerecht werden: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz des Klimas und der Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und des UN Global Compact zu leisten, zu denen sich die Hannover Rück bekannt hat.

Ausschluss aller fossilen Energieträger nötig

Um die Risiken und Folgen des Klimawandels auf ein akzeptables Maß zu begrenzen – und daran sollte Hannover Re auch ein starkes Eigeninteresse haben – muss die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad begrenzt werden. Da sich Hannover Re explizit auf die Ziele des Pariser Klimaabkommens bezieht, muss der Konzern beginnen, nicht nur den Ausstieg aus der Kohle, sondern aus allen fossilen Energieträgern zu planen, denn die Verbrennung von allen fossilen Energien treibt den Klimawandel an. Die Klimaziele und -maßnahmen sowie das Portfolio der Hannover Rück müssen dringend unabhängig und wissenschaftlich dahingehend geprüft werden, ob der Konzern dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird. In der Versicherungsbranche mangelt es dabei nicht an Unternehmen, an denen sich die Hannover Rück orientieren könnte.

Schlupflöcher beim Kohleausstieg

Hannover Re erlaubt in der Zeichnungspolitik für Kohlerisiken, nach der grundsätzlich keine neu geplanten Kohlekraftwerke und Minen mehr rückversichert werden, explizit Ausnahmen. Dies betrifft Staaten, in denen der Anteil von Kohle am Energiemix besonders hoch ist und in denen kein ausreichender Zugang zu alternativen Energien besteht. Zwar sollen die Ausnahmen erst nach Prüfung erfolgen dürfen und limitiert sein, sie lassen in ihrer Vagheit jedoch so viel Spielraum für Interpretationen zu, dass viele Ausnahmen denkbar sind. Dabei muss aus Klimasicht jedes neu gebaute Kohlekraftwerk vermieden werden. Darüber hinaus gelten die Regeln nur für Einzelrisiken und lassen die Sammel-Rückversicherungen (Treaty Reinsurance) außen vor. Das Gesamtende für Kohleversicherungen ist mit 2038 auch noch zu spät gewählt, denn um die Klimaziele zu erreichen, muss die EU bis 2030 aus der Kohle ausgestiegen sein. An diesen Punkten muss die Zeichnungspolitik nachgebessert werden.

Intransparenz bei der Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten

Hannover Rück belegt für uns nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden, vor allem bei der Rückversicherung von industriellen Großprojekten. Damit wird die Hannover Rück nicht den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten gerecht. So braucht es dringend robuste, nachvollziehbare und den Risiken angemessene Kriterien bei der Rückversicherungs-Policy für Staudämme von Wasserkraftwerken sowie für Tailings der Bergbauindustrie. Gerade hier kommt es in der für die Hannover Re so wichtige Region Lateinamerika immer wieder zu vermeidbaren Katastrophen. Die Hannover Rück ist beispielsweise an dem Katastrophenstaudamm Hidroituango in Kolumbien als Rückversicherer der Versicherer beteiligt und musste 2018 für die vermeidbaren Zerstörungen fast 50 Mio. Euro bezahlen.

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  1. […] In unserem Gegenantrag zu TOP 3 kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. […]

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