Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz des Klimas und der Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und des UN Global Compact zu leisten, zu denen sich die Hannover Rück bekannt hat.

Kohle-Ausschluss lobenswert, Ausnahmen könnten Klimanutzen aber deutlich schwächen

Vor Ostern hat Hannover Rück die Zeichnungspolitik für Kohlerisiken geändert und angekündigt, grundsätzlich keine neu geplanten Kohlekraftwerke und Minen mehr rückzuversichern. Dies ist ein positiver Schritt. Die Hannover Rück erlaubt jedoch explizit Ausnahmen für Staaten, in denen der Anteil von Kohle am Energiemix besonders hoch ist und in denen kein ausreichender Zugang zu alternativen Energien besteht. Zwar sollen die Ausnahmen erst nach Prüfung erfolgen dürfen und limitiert sein, sie lassen in ihrer Vagheit jedoch so viel Spielraum für Interpretationen zu, dass viele Ausnahmen denkbar sind. Dabei ist jedes neu gebaute Kohlekraftwerk eine Hypothek für das Klima und muss vermieden werden. Darüber hinaus gelten die Regeln nur für Einzelrisiken und lassen die Sammel-Rückversicherungen (Treaty Reinsurance) außen vor. In beiden Bereichen muss nachgebessert werden.

Da sich Hannover Rück explizit auf die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens bezieht, muss der Konzern beginnen, über die Kohle hinaus seinen Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu planen, denn die Verbrennung von allen fossilen Energien treibt den Klimawandel voran.

Verstoß gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bei der Rückversicherung von Staudämmen

Es ist weiterhin nicht ersichtlich, wie der Vorstand ein an Nachhaltigkeitskriterien und Menschenrechtskonventionen orientiertes ESG-Management umsetzt. Die Hannover Rück ist an umstrittenen Großstaudammprojekten beteiligt, welche die Menschenrechte der lokalen Bevölkerung missachten und die Umwelt zerstören.

An dem von Umwelt- und Menschenrechtsgruppen seit langem scharf kritisierten Staudamm Hidroituango, der bei Fertigstellung der größte Kolumbiens werden soll, kam es Ende Mai 2018 zu ersten Komplikationen. Am 28. April fiel der zentrale Umleitungstunnel der Baustelle für den Fluss Cauca aus; nach schweren Regenfällen war er durch Erdrutsche, Bäume und Murenabgänge verstopft worden. Der zweite Umleitungstunnel war zuvor von der Baufirma zubetoniert worden.

Da die Staumauer von Hidroituango schon stand, stieg das Wasser bedrohlich weiter an und flutete erste angrenzende Siedlungen. Am 12. Mai 2018 brach das auch in den Tunneln angestaute Wasser abrupt durch, so dass die anschließende Flutwelle weitere Landfläche flutete, Ortschaften zerstörte, einen Millionenschaden erzeugte und eine großflächige Evakuierung der bedrohten Bevölkerung notwendig machte. Die über 20.000 Betroffenen wurde bis heute nicht angemessen entschädigt.

Die Hannover Rück ist am Katastrophenstaudamm Hidroituango als Rückversicherer der Versicherer des Staudamms beteiligt und muss nun laut Geschäftsbericht für die entstandenen Zerstörungen fast 50 Mio. Euro bezahlen (S. 107). Deutsche Menschenrechtsorganisationen und die kolumbianische Organisation „Rios Vivos“ haben seit Jahren vor den Folgen des Großprojekts Hidroituango für Menschen und Umwelt ausdrücklich gewarnt und dabei auch deutsche Firmen und Politik mit Nachdruck aufgefordert, sich nicht an diesem Projekt zu beteiligen. Daher hatten wir auch auf der letzten Hauptversammlung gefragt, ob die Hannover Rück an Hidroituango beteiligt ist.

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