Gegenantrag von Jürgen Grässlin

zur außerordentlichen Aktionärshauptversammlung der Heckler & Koch AG am 19. Dezember 2019

zu Punkt 1 der Tagesordnung Vergütung des Aufsichtsrats:

Die bisherige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats entfällt mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019. Reisekosten können pauschal geltend gemacht werden.

Begründung:

Der Aufsichtsrat trägt weder zur notwendigen Transparenz – darunter die Aufklärung und Aufarbeitung bisheriger Skandale – bei, noch hat der Aufsichtsrat den Vorstand angewiesen, die Grüne-Länder-Strategie konsequent umzusetzen. Aus Sicht der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch darf es keine Rüstungsexporte mehr an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten geben.

Der Aufsichtsrat lehnt zudem ab, auf konkrete Schritte hin zu einer Rüstungskonversion, der Umstellung des Unternehmens auf eine sinnvolle nachhaltige zivile Fertigung, hinzuwirken.

Der vorliegende Vorschlag des Hauptgesellschafters Andreas Heeschen, aus Gründen der Rechtsklarheit und Transparenz eine Gesamtvergütung mit Anrechnung separater Vergütungen vergleichbarer Aufgaben in Tochterunternehmen einzuführen, wäre grundsätzlich ein richtiger Schritt. Jedoch geht dieser Schritt nicht weit genug. Denn die desaströse finanzielle Situation von Heckler & Koch sowie die ungenügenden Leistungen des Aufsichtsrates müssen bei der Frage der Vergütung unbedingt berücksichtigt werden. Deshalb kann die Konsequenz nur lauten, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Heckler & Koch AG zu streichen.

Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten gegenüber dem Vorstand nicht im Mindesten nachzukommen. Dies wird in einer langen Reihe ungelöster Probleme deutlich, von denen wir einige im Folgenden exemplarisch aufführen:

  • Strategiedesaster (Grüne-Länder-Strategie bei Rüstungsexporten wird nicht konsequent umgesetzt)

Gemäß der Grüne-Länder-Strategie sollen Waffen von Heckler & Koch nur noch an Staaten exportiert werden, die aus Unternehmenssicht als unbedenklich eingestuft werden. Darunter fallen jedoch nicht – wie ursprünglich von der H&K-Führung verkündet – einzig NATO- und EU-Länder. Seit Sommer 2019 können nunmehr auch weitere Staaten mit deutlichen Defiziten bei der Einhaltung der Menschenrechte zu grünen Ländern erklärt werden, darunter z.B. Indonesien, Oman oder Malaysia. Damit weicht Heckler & Koch die Grüne-Länder-Strategie auf.

Der Aufsichtsrat lässt zu, dass die selbstgesetzte Strategie nicht mehr eindeutig an der Achtung von Menschenrechten ausgerichtet ist und weicht damit die vormals eindeutige Vorgabe des Aufsichtsrates und Vorstands auf – was tödliche Folgen durch den Einsatz von Heckler & Koch-Waffen auch in den weiteren Empfängerländern mit sich bringt.

  • Verkaufsdesaster

Zurzeit prüft das Bundeswirtschaftsministerium den möglichen Unternehmensverkauf, der Bundesnachrichtendienst (BND) ermittelt. Medien berichten national wie international über unklare Besitzverhältnisse und den drohenden Verkauf des führenden deutschen Kleinwaffenherstellers und -exporteurs, z.B. an dubiose Kaufinteressenten in der Karibik.

  • Schuldendesaster

Mit einer Schuldenlast von insgesamt 381,7 Millionen Euro droht Heckler & Koch weiterhin die Pleite, die auch bei steigendem Umsatz nicht ausgeschlossen werden kann. Entsprechend aktuell bleibt die Warnung laut Bilanzprüfung vor einem „bestandsgefährdenden Risiko”.

  • Vertrauensdesaster im Unternehmen

Ein deutliches Zeichen für das zerrüttete Vertrauensverhältnis zwischen Belegschaft und Führungsriege ist: Die IG Metall lässt derzeit untersuchen, ob Geschäftsführung, leitende Angestellte, Aufsichtsrat, Gesellschafter und Geldgeber tatsächlich auch einen vergleichbaren Beitrag zur Kostenreduzierung zu jenem der Beschäftigten leisten – wie verbindlich zugesichert worden war. Beschäftigte arbeiten zzt. länger ohne entsprechenden Lohnausgleich.

  • Justizdesaster

Anstatt das Urteil des Landgerichts Stuttgart nach unserer Strafanzeige im Prozess um illegale G36-Gewehrexporte in verbotene Unruheprovinzen Mexikos anzuerkennen, trägt Heckler & Koch mit der Revision den Fall vor den Bundesgerichtshof. Dies ist das Recht des Unternehmens, zeigt jedoch zugleich, dass die H&K-Führung noch immer nicht ihr eigenes Fehlverhalten anerkennt.

Zu diesen und weiteren – vom Aufsichtsrat zu verantwortenden – Desastern werden wir Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch bei der außerordentlichen Hauptversammlung Stellung beziehen. Angesichts der gescheiterten Geschäftspolitik entfällt eine Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2019.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre der H&K AG: Schließen Sie sich unserem Gegenantrag an und übertragen Sie Ihre Stimmrechte auf die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch, an denen sich mit der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ auch zahlreiche Organisationen beteiligen (DFG-VK, Ohne Rüstung Leben, pax christi, urgewald, RIB e.V. mit dem GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE sowie der Dachverband der Kritischen AktionärInnen etc.).

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/heckler-koch/gegenantrag-von-juergen-graesslin-2/