
Urteil bis März 2019 erwartet – Prozessbeobachter*innen gesucht
Der Strafprozess gegen ehemalige Mitarbeiter des Kleinwaffenherstelles Heckler & Koch
wegen des illegalen Exports von 4702 G36-Sturmgewehren in verbotene
Unruheprovinzen Mexikos geht in seine finale Phase. Für die Donnerstage
im Januar sind vor dem Landgericht Stuttgart weitere öffentliche
Verhandlungen angesetzt.
Das Urteil ist im Zeitraum Januar bis
März 2019 zu erwarten. Bis dahin sind alle Donnerstage im Februar und
März mögliche weitere Prozesstage. Wer in den kommenden Wochen als
Prozessbeobachter*in und -protokollant*in mithelfen kann, melde sich
bitte beim RüstungsInformationsBüro.
Aufgrund
der Strafanzeige von Jürgen Grässlin von den Kritischen Aktionär*innen
Heckler & Koch findet derzeit vor dem Landgericht in Stuttgart ein
Prozess gegen ehemals führende Mitarbeiter der Firma statt, die illegal
mexikanische Unruheprovinzen hochgerüstet haben. Weltweit sterben
täglich Menschen durch den Einsatz von Waffen der Firma Heckler &
Koch – auch aufgrund der illegalen G36-Exporte nach Mexiko.
> Hintergrundinformationen zum Strafverfahren gegen Heckler & Koch