Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3:
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014:

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

In den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen in der Neufassung von 2011 heißt es in den Erläuterungen zu dem Kapitel Menschenrechte: „Außerdem sollten die Unternehmen in Situationen bewaffneter Konflikte die Standards des humanitären Völkerrechts einhalten, was den Unternehmen dabei helfen kann, dem Risiko vorzubeugen, negative Auswirkungen zu verursachen oder einen Beitrag dazu zu leisten, wenn sie in solch einem schwierigen Umfeld tätig sind.“ Diese Leitsätze der OECD gelten auch für HeidelbergCement, werden jedoch nicht befolgt.

Die HeidelbergCement AG unterstützt durch ihre Geschäftspolitik weiterhin und fortgesetzt die Nichteinhaltung des Völkerrechts in dem von Israel besetzten Westjordanland. Es ist nicht überraschend, dass zur Zeit Nichtregierungsorganisationen eine Beschwerde bei der Nationalen Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung der OECD-Empfehlungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in einem globalen Kontext bezogen auf HeidelbergCement vorbereiten.

Artikel 1 der Vierten Genfer Konvention verpflichtet alle Staaten, für die Durchsetzung der Einhaltung des geltenden Völkerrechts Sorge zu tragen. Nach dieser Konvention sind der Lebensraum und die Institutionen der ansässigen Bevölkerung vor willkürlicher Enteignung, Zerstörung und Besiedlung durch die Besatzungsmacht geschützt. Es ist eines der „weltweit führenden Baustoffhersteller“ nicht würdig, völkerrechtswidrig zu produzieren und so internationales Recht nicht einzuhalten und sich maßgeblich am Bruch des Völkerrechts zu beteiligen. Auf einer großen internationalen Tagung , von Brot für die Welt, Misereor und dem Potsdamer Menschenrechtszentrum am 7. Juli 2014 in Berlin organisiert, wurde darüber informiert, welche Rolle insbesondere Drittstaaten bei der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts zukommt. Dort wies der Generaldirektor der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Al-Haq , der Vizepräsident der Fédération internationale des ligues des droits de l`Homme (FIDH) und Kommissionsmitglied der renommierten Organisation International Commission of Jurists ist, ausdrücklich darauf hin, dass auch deutsche Unternehmen wie HeidelbergCement von den völkerrechtswidrigen Maßnahmen profitieren würden, was nicht sein dürfe.

In dem Geschäftsbericht 2014 werden die Bereiche in Israel und in der Westbank einfach unter Israel zusammengefasst und es wird gleichzeitig verschleiert, dass so gut wie sicher für den illegalen Bau der Mauer weithin auf besetztem Gebiet und für die illegalen israelischen Siedlungen produziert und geliefert wird – aus Geschäftsbereichen von Hanson Israel, die nicht zu Israel gehören, wie auch aus Geschäftsbereichen, die auf dem israelischen Staatsgebiet liegen.

Zum Hintergrund:

Laut Geschäftsbericht 2012 kam es 2007 zum Kauf von Hanson. Ein Teil von Hanson ist die Tochterfirma „Hanson Israel“. Dadurch unterhält HeidelbergCement auf dem besetzten Gebiet zwei Betonwerke (in Modiin Illit und Atarot) sowie ein Asphaltwerk und den sehr großen Steinbruch Nahal Raba (südlich von Elkana). Für den Steinbruch wurden von israelischer Seite über 50 Hektar Land von Bauern in der palästinensischen Gemeinde Az-Zawiya, auf deren Gemarkung er liegt, beschlagnahmt. Anders hätte dieser Steinbruch gar nicht eingerichtet werden können.

Die Regeln für eine Besatzungsmacht (hier der Staat Israel) sind im Völkerrecht klar festgelegt. Danach ist der Staat Israel als Besatzungsmacht verpflichtet, sich an das Humanitäre Völkerrecht zu halten. Nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 ist es einer Besatzungsmacht eindeutig verboten, feindliches Eigentum wegzunehmen oder zu zerstören und sich Rohstoffe aus besetzten Gebieten anzueignen. HeidelbergCement beteiligt sich über Hanson Israel eindeutig an einem Bruch des Völkerrechts. Im Geschäftsbericht 2014 wird weiterhin unter „Übersicht Organisationsstruktur der Konzerngebiete und Geschäftsbereiche“ unter Afrika-Mittelmeer Israel aufgeführt, d.h. auch die unstrittig völkerrechtswidrig besetzten palästinensischen Gebiete in der Westbank (wo zwei Betonwerk, das Asphaltwerk und der Steinbruch liegen) werden als zum Staat Israel gehörig bezeichnet.

Internationales Recht wie auch die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen von 2011 gelten auch für HeidelbergCement.

Wir erwarten vom Vorstand die sofortige Trennung von dem Geschäftsbereich von Hanson Israel, der in der Westbank liegt, sowie von Hanson Israel, sofern von dort aus die illegalen Siedlungen und/bzw. der illegale Mauerbau unterstützt werden.

 

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014:

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG ist verpflichtet, den Vorstand bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit zu kontrollieren.

Dieser Pflicht ist der Aufsichtsrat nicht nachgekommen, da er es zulässt, dass der Vorstand die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in der Neufassung von 2011 nicht umsetzt und weil er durch seine Geschäftspolitik die Nichteinhaltung des Völkerrechts in dem von Israel besetzten Westjordanland unterstützt.

Es dürfte dem Aufsichtsrat bekannt sein, dass bereits im Jahr 2004 das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Mauerbau die Rechtswidrigkeit bestimmter israelischer Besatzungsmaßnahmen bekräftigte , darunter den Bau von Siedlungen, und die Rechtspflicht aller Staaten bestätigte , diesen Maßnahmen „keine Beihilfe oder Unterstützung“ zu gewähren. Der Europäische Gerichtshof hat 2010 geurteilt, dass Siedlungen nicht zum Staatsgebiet Israels zählen. Die israelischen Siedlungen in der Westbank und in Ostjerusalem sind ein Haupthindernis auf dem Weg zu einem gerechten Frieden in Nahost. Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes heißt es: „In Bezug auf Eigentumserwerb oder Investitionen in den Siedlungen wird darauf hingewiesen, dass die Siedlungen nach Auffassung der Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstoßen.“

In ihren Leitlinien „über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014“ vom 19. Juli 2013 hat die Europäische Union klar dargelegt, dass die seit Juni 1967 besetzten Gebiete (Westjordanland, Golanhöhen, Ostjerusalem und Gaza-Streifen)  nicht zum legalen Staatsgebiet Israels gehören.

Aus dem Geschäftsbericht 2014 wird nicht ersichtlich, dass die Anteile von Hanson Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten verkauft wurden oder dass dies beabsichtigt ist. Im Gegenteil: Es wird auf den Zuwachs im Transportbetonbereich hingewiesen. Große Pensionsfonds in Europa und in Übersee haben sich von ihren Anteilen bei dem israelischen Konzern Elbit, der z.B. die „Sicherheitstechnologie“ für die Mauer liefert,  getrennt.  Banken ziehen sich aus der Zusammenarbeit mit israelischen Banken, die auch in Geschäftsbeziehungen zu den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in der Westbank stehen, zurück. Die britische, die dänische und die niederländische Regierung haben den einheimischen Unternehmen den Rückzug aus den Siedlungen und aus Kooperationen mit entsprechenden israelischen Unternehmen empfohlen.

Nach der Deutschen Bahn, die sich aus dem Bau einer auch durch die Westbank führenden Eisenbahnlinie zurückzog, verkaufte der französische Konzern Veolia seine Buslinien, die zu den Siedlungen führen sollten.

Wir erwarten vom Aufsichtsrat, dass er den Vorstand mit voller Unterstützung bei der notwendigen sofortigen Trennung von dem Geschäftsbereich von Hanson Israel, der in der Westbank liegt, sowie von Hanson Israel, sofern von dort aus die illegalen Siedlungen und/bzw. der illegale Mauerbau unterstützt werden, begleitet und damit einer Achtung und Umsetzung internationalen Rechts wie auch der OECD-Leitsätze Rechnung trägt – auch um weiteren Schaden vom Unternehmen fernzuhalten.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/heidelbergcement/1799/