Gegenantrag Wolfgang Wiest

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 „Beschlussfassung über die Gewinnverwendung“

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je Aktie (20% mehr als 2013): 57.420.000,00 €
Rücklage als Start-Budget für Entwicklung abstoßfreier Verfahren: 114.840.000,00 €
Einstellung in allgemeine Gewinnrücklagen (Vorschlag Vorstand): 10.073.003,34 €
Bilanzgewinn: 182.333.003,34 €

Begründung:

Aus den Leitlinien des Unternehmens (sinngemäß): Nachhaltiger/langfristiger wirtschaftli-cher Erfolg erfordert über die Einhaltung der Gesetze hinaus die Wahrnehmung von Chancen und die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte. Dies vorangestellt, verbieten folgende Punkte eine Dividende in der vom Vorstand vorge-schlagenen Höhe des 14-Fachen der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vielmehr ist eine Verwendung der Mittel für die sofortige Entwicklung umweltschonender Verfahren dringend geboten:

1. Spätestens seit der Veröffentlichung der Stellungnahmen der Fachbehörde (HLUG) ist deren Aussage, dass „jede Salzabwasserversenkung … den bestehenden Grundwasserschaden ver-größert“, öffentlich bekannt. Es kann keineswegs zuverlässig angenommen werden, dass eine weitere Genehmigung konform mit dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz und der Europäi-schen Wasser-Rahmenrichtlinie erfolgen kann.

2. Der mit der Hessischen Regierung ausgehandelte Entwurf eines 4-Phasen-Plans setzt mindes-tens zwei sehr fragliche Elemente voraus: erstens den schier unmöglichen Nachweis der Un-bedenklichkeit für Grund- und Trinkwasser, zweitens die Abdeckung von Großhalden, die bis-her weltweit noch nie dauerhaft gelungen ist. Wie sollten hier glaubwürdig andere Maßstäbe an die großtechnische Verfügbarkeit angelegt werden als bei den nahezu abstoßfreien Aufbe-reitungsverfahren, wie sie z.B. von K-UTEC vorgeschlagen werden?

3. Auch durch den Verlust von jährlich 0,55 Mio. Tonnen Kaliumsulfat, das mit dem Abwasser weggespült wird, endet gem. 4-Phasen-Plan die Betriebsdauer in Unterbreizbach schon 2032. Nachhaltig im Sinne der Unternehmensleitlinie bedeutet aber längere Zeiträume: für die Dün-gerproduktion und auch für die Arbeitsplätze.

4. Der 4-Phasen-Plan wird nicht nur von Bürgerinitiativen und Lokalparlamenten abgelehnt son-dern auch von den Landesregierungen in Thüringen, NRW und Niedersachsen sowie von Bre-men. Die Umsetzung ist damit eher zweifelhaft.

5. Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans der Flussgebietsgemeinschaft nennt bereits explizit Produktionseinschränkungen als Möglichkeit, die darin genannten Grenzwerte in den Gewäs-sern einzuhalten.

6. Aus der Plausibilitätsprüfung des Umweltbundesamts: „Die Eindampfungslösung ist technisch prinzipiell möglich. … Die erforderlichen Verfahren und Anlagenkomponenten sind prinzipiell bekannt, andernorts in anderen Konstellationen erprobt und teilweise sogar von K+S patentiert. … “, die Kostenschätzung ist deutlich näher an der K-UTEC-Schätzung als an der von K+S/Ercosplan. Das Votum gegen diese Verfahren wird direkt relativiert: „Zu einem gegenteiligen Votum gelangt man nur bei anderen/geänderten Randbedingungen“.

Vor diesem Hintergrund, dass nämlich die politisch definierten Randbedingungen maßgeblich sind, keinen „Plan B“ zu haben (Herr Dr. Nöcker im Umweltausschuss des Landtags NRW), gibt aus Aktionärssicht erheblichen Grund zur Sorge, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung in der Berichterstattung, beispielsweise im „Spiegel Nr. 8 / 2015“!

Neben dem Image-Schaden durch die öffentliche Wahrnehmung, dass Abwasserentsorgung bei K+S sich in einer Rohrleitung erschöpft, während z.B. der viel kleinere spanische Wettbewerber Iberpotash auf neue Anlagen und sogar Haldenrückbau setzt, birgt auch die Entwicklung seitens der EU-Kommission und der Politik in Deutschland erhebliche Risiken.

Mittel zur Abwendung dieser Risiken kann nicht nur sein, die Kommunikations- und Lobbyarbeit zu verstärken. Hier ist eine Verstärkung der Ingenieurleistung notwendig, auch durch Zukauf externer Expertise. In Anbetracht der Chancen auf eine Verlängerung der Betriebphase durch optimierte Aufbereitung mit zusätzlichen langfristigen Arbeitsplätzen und damit langfristiger Verbesserung der Ertragslage ist eine Investition in die Entwicklung neuer Verfahren mit integriertem Umweltschutz die richtige unternehmerische Entscheidung. Die Umwidmung der Dividende in diesem Sinne ist, gerade auch vor dem Hintergrund niedriger Zinsen, gut angelegtes Geld: Für die Sicherung des nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgs, für Umweltschutz und nicht zuletzt Imagegewinn als innovatives und zukunftsfähiges Unternehmen mit Anstand!

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/k-plus-s/gegenantrag-wolfgang-wiest/