Gegenanträge

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Münchener Rück AG verstößt mit der Rückversicherung für Großstaudammprojekte in Brasilien sowie für sportliche Großereignisse wie der Fußballweltmeisterschaft und Olympia gegen UN-Leitprinzipien, gegen die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), gegen die Empfehlungen der Weltstaudammkommission sowie gegen die eigenen Corporate Governance-Richtlinien des Konzerns.

Über die Menschenrechtsvergehen bei den brasilianischen Staudammprojekten Belo Monte am Rio Xingu, Santo Antonio am Rio Madeira und Teles Pires am gleichnamigen Fluss hatten wir den Vorstand bereits im vergangenen Jahr ausführlich in Kenntnis gesetzt. Der Konzern hat seither selbst nichts unternommen, um bestehende Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechte zu beheben. Freie vorherige und informierte Konsultationen der betroffenen lokalen indigenen Bevölkerung, die vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage stehen, haben bisher nicht stattgefunden und das, obwohl dies die ILO-Konvention 169 eigentlich zwingend vorschreibt. Der aktuell laufende Prozess der (Zwangs-)Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung weist nach Meinung der regionalen Staatsanwaltschaft ebenfalls gravierende Probleme auf: So wurde den Betroffenen von der Betreiberfirma Norte Energia, dem Klienten der Münchener Rück, rechtlicher Beistand zunächst komplett verwehrt. Zugesicherte Entschädigungen werden teilweise gar nicht oder nur in zu geringer Höhe ausgezahlt. Trotz derartiger Gesetzesbrüche durch die Staudammbetreiber hält die Münchener Rück weiter an dem Kunden fest und weigert sich weiterhin, sich ein unabhängiges Bild von der Situation vor Ort zu beschaffen und duldet somit  die Verletzung der Grundrechte der betroffenen lokalen Anwohner. Da der Vorstand der Munich Re weder in der Lage noch willens war – trotz Kenntnis der Vorgänge –, diese eklatanten Missstände abzustellen, muss dem Vorstand die Entlastung verweigert werden.

Ausführliche Hintergrundinformationen zum Fall Belo Monte (und der Rolle der Munich Re) finden sich unter:

http://www.gegenstroemung.org/web/blog/neues-dossier-der-belo-monte-staudamm-und-die-rolle-europaeischer-konzerne/

Des Weiteren hat der Vorstand – trotz unserer auf der Hauptversammlung vorgebrachten Kritik –  die im vergangenen Jahr in Brasilien stattgefundene FIFA-Fußballweltmeisterschaft mit einer Police über eine halbe Milliarde Euro versichert und plant Presseberichten zufolge die Bewerbung um die Rückversicherung der Olympischen Spiele in Rio de Janeiro 2016. Dass durch die Planungen und Bauvorhaben für die Fußball-WM und Olympia in Brasilien bis zu 250.000 Menschen von Räumung aus ihren Häusern bedroht sind oder bereits geräumt werden, dies scheint die Munich Re nicht weiter anzufechten.  Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren diese Räumungen und Vertreibungen der lokalen Bewohner scharf.

Des Weiteren rühmt sich die Munich Re damit, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Letztlich liegt es im wirtschaftlichen Eigeninteresse eines jeden (Rück-)Versicherers, klimabedingte Schäden möglichst gering zu halten. Trotzdem fehlt es dem Konzern bisher an einer zukunftsfähigen umfassenden Klimastrategie. Während andere Versicherer oder Pensionsfonds inzwischen dazu übergehen, konsequent aus den besonders klimaschädigenden Kohleunternehmen und Branchen auszusteigen, verfügt Munich Re bisher noch über kein entsprechendes Ausstiegsszenario. Dies ist angesichts der sich immer deutlicher abzeichnenden Risiken und Folgen des Klimawandels nicht akzeptabel. Vor allem, da Ende März Jeremy Oppenheim von McKinsey und dem New Economy Projekt Versicherer und Rückversicherer aufgefordert hat, wegen der Klimarisiken Kohleunternehmen nicht mehr abzusichern.

 

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

„Vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln ist integraler Bestandteil der Konzernstrategie“ für die Munich Re, so heißt es im CSR-Bericht. Das tatsächliche Handeln der Munich Re steht dazu im Widerspruch., sei es bei der Rückversicherung von Großstaudammprojekten, sportlichen Großevents oder der fokussierten Betrachtung des Klimawandels im Hinblick auf die potentiellen Umsatzsteigerungen für den Konzern. Der Aufsichtsrat hat es in der Vergangenheit versäumt, hier einen grundlegenden Kulturwandel im Konzern durchzusetzen. Deswegen muss den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung verweigert werden.

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