Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Es reicht nicht aus, sich nur formal zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens, der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und des UN Global Compact zu bekennen. Neben konkreten Zielen müssen auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, und hier sind andere Unternehmen gerade in der Versicherungsbranche deutlich weiter, die erkannt haben: Auch die Versicherungsbranche kann aus eigenem ökonomischen Interesse aktiv dazu beitragen, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren.

Klimaziele müssen sich am Pariser Klimaschutzabkommen orientieren

Wenn alle Unternehmen eine Klimabilanz wie die Münchener Rück hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 5,3 Grad Celsius erwärmen. Das zeigt ein Bericht des Beratungsunternehmens Right: https://www.right-basedonscience.de/ von Ende 2019. Die eigenen Klimaziele und Maßnahmen müssen also dringend nachgebessert werden, um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden. Dabei sind nur Maßnahmen für das 1,5-Grad-Ziel des Abkommens wirklich effektiv, um die Risiken und Folgen des Klimawandels zu mindern.

Ausschluss aller fossilen Energieträger nötig

Dem Einstieg bei der Net Zero Asset Owner Alliance muss dieser Umschwung bei der Klimabilanz folgen und die Klimastrategie des Unternehmens entsprechend angepasst werden: noch existierende Schlupflöcher bei der Rückversicherung neuer Kohlekraftwerke müssen geschlossen werden, Sammel-Rückversicherungen dürfen keinen Kohleanteil mehr enthalten. Zudem müssen Unternehmen, die noch den Neubau von Kohlekraftwerken planen, konsequent ausgeschlossen werden. Letztendlich müssen auch alle anderen fossilen Energieträger von Investitionen und (Rück-)Versicherung ausgeschlossen werden.

Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Die Münchener Rück AG erfüllt weiterhin nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Munich RE belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen sind gleich 13 Konzerne besser aufgestellt als Munich Re. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law. Die Ergebnisse der Studie sind hier zusammengefasst: https://www.business-humanrights.org/de/kurzbewertung-deutscher-unternehmen
Gerade für einen Rückversicherungskonzern ist die Vernachlässigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auch ökonomisch fahrlässig, wie etliche Beispiele von Großdämmen zeigen, die immer wieder zu Großschäden führen.

Akuter Problemfall Rückversicherung von Staudämmen und Rückhaltebecken
Die Münchener Rück lässt noch immer bei industriellen Großprojekten hinreichend robuste, nachvollziehbare und den Risiken angemessene Kriterien bei der Rückversicherungs-Policy für Staudämme von Wasserkraftwerken sowie für Tailings der Bergbauindustrie vermissen. Die verheerenden Folgen dieser Leerstelle bei Ihren Guidelines sind in der Vergangenheit an den schrecklichen Fällen der Staudämme Belo Monte, Santo Antonio oder Teles Pires (alle Brasilien) oder Hidrosogamoso und Hidroituango (beide Kolumbien) ausführlich dokumentiert und von uns auf den Hauptversammlungen der Münchener Rück mit Nachdruck gebrandmarkt worden. Auch die Fälle der gebrochenen Rückhaltebecken im Eisenerzabbau in Brasilien (Mariana mit 19 Toten und Brumadinho mit 270 Toten) haben offensichtlich noch immer nicht zu einem Umdenken bei der Münchener Rück geführt.

Dabei hatte Munich Re bereits im Dezember 2017 erklärt: „Auch in der Assekuranz hat ein Umdenken begonnen, nachdem Dammbrüche in den vergangenen Jahren mehrere Großschäden ausgelöst hatten. Ziel ist es, die Risiken besser einschätzen zu können, um auch künftig die Versicherbarkeit von Tailings Dams zu gewährleisten. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang, den Bergbau mit seinen speziellen Risiken aus der gewöhnlichen Sachversicherung herauszutrennen.“

Statt das Problem an der Wurzel anzugreifen, sprich: die gefährlichen Tailings ganz aus der Welt zu schaffen, indem eben solche bruchanfälligen Dämme wie die sog. „Upstream“-Tailings nicht mehr versichert werden und dergestalt deren Existenz schrittweise ausphasiert werden, setzt die Münchener Rück auf ein graduell verschobenes Geschäftsfeld, mit neuen und höheren Umsätzen, ohne dabei das eigentliche zugrundeliegende Problem anzugehen.

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