Gegenantrag von Klaus Länger

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Aktionär der Renk Aktiengesellschaft stelle ich den folgenden Gegenantrag zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Die Mitglieder des Vorstandes werden nicht entlastet.

Begründung:

Die Firma Renk erzielt einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit der Produktion von Gütern, die militärischen Zwecken dienen. Dabei handelt es sich überwiegend nicht um Dual-Use-Produkte, die zivil und militärische genutzt werden können, sondern um Bauteile die speziell für den Einsatz in Waffensystemen entwickelt wurden und einen integralen Bestandteil dieser Waffensysteme darstellt. Die Produktion von Gütern darf aber nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen Kriterien erfolgen, sondern muss sich auch ethischen Fragestellungen unterziehen. Dabei ist zu prüfen, ob diese Güter nützlich sind, also dem Gemeinwohl, dem Frieden oder der Umwelt dienen, oder ob sie schädlich sind. Bei Waffen ist das offensichtlich der Fall – Auch bei Waffen, bei denen entscheidende Bauteile von der Renk AG hergestellt und geliefert wurden.

So werden Getriebe von Renk unter anderem im französischen Panzer Leclerc, dem türkischen Panzer M60 oder dem israelischen Kampfpanzer Merkava IV eingesetzt. Auch im Prototyp des türkischen Panzers Altay arbeitet ein Getriebe von Renk. Die Türkei führt Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und verwendet dafür Panzer mit Renk-Getrieben (M60 und Leopard 2). Dieser Krieg führt zum Tod und zur Vertreibung tausender von Zivilisten. Laut Zeitungsberichten plant Saudi-Arabien den Kauf von Altay-Panzern in der Türkei.

Die Vereinigten Arabischen Emirate setzen Leclerc-Panzer mit Renk-Getrieben im Krieg im Jemen ein, in dem laut UN-Angaben mehr als 10.000 Menschen getötet wurden. Laut dem Vorstand der Renk AG soll das Geschäft mit militärischen Produkten trotzdem noch intensiviert werden, unter anderem durch den Erwerb der Unternehmensgruppe Horstman Holdings Limited.

Der Hersteller von Rüstungsprodukten kann sich der Verantwortung für die Folgen des Einsatzes dieser Produkte nicht entziehen. Diese Verantwortung trifft dabei sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Aufgrund dieses Sachverhaltes beantrage ich die Nichtentlastung des Vorstandes.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Länger

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