Gegenantrag

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:
Der Vorstand der Rheinmetall AG kommt seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nach. Etliche Geschäftspraktiken stehen dem Ziel Nr. 16 der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 entgegen, friedliche Gesellschaften zu fördern und Gewalt zu verringern.

Die Rheinmetall AG erfüllt nicht die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Rheinmetall muss demnach sicherstellen, dass die eigenen Produkte und Dienstleistungen keine Menschenrechte verletzen. Doch der Vorstand belegt nicht transparent, ob bzw. wie Menschenrechtsrisiken in eigenen Geschäftsbereichen und Lieferketten identifiziert, bewertet und minimiert werden. Ganz im Gegenteil: Rheinmetall exportiert weiter Waffen in kriegführende Staaten und Konfliktregionen, geschickt über Tochterunternehmen und vorbei am deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz. Dafür nimmt der Vorstand immer größere rechtliche und politische Risiken in Kauf.

Besonders profitiert Rheinmetall von Lieferungen an Länder, die am Jemenkrieg beteiligt sind, vor allem Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Vorstand weiß, dass diese Länder maßgeblich in einen Krieg ohne internationale Legitimation involviert sind, in dem seit 2015 über 100.000 Menschen getötet wurden, darunter 12.000 Zivilist:innen bei gezielten Angriffen. Eine große Anzahl der dort eingesetzten Bomben wurde von der italienischen Rheinmetall-Tochter RWM Italia hergestellt. Im Juli 2019 wurde der Export nach Saudi-Arabien von der italienischen Regierung für 18 Monate ausgesetzt.

Im Dezember 2019 reichten das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Mwatana for Human Rights aus dem Jemen und Partnerorganisationen aus Europa beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eine Strafanzeige ein, auch gegen Rheinmetall. Die 350 Seiten lange Strafanzeige dokumentiert 26 einzelne Luftangriffe der Militärkoalition, die als Kriegsverbrechen zu bewerten sind. Rheinmetall wird die eigene Verantwortung hierbei nicht auf andere Akteure schieben können: Selbst wenn ein Staat einschlägige Waffenexportkontrollgesetze nicht durchsetzt, entbindet das Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung, Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten.

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