Gegenantrag

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Die Mitglieder des Vorstands der RWE AG werden nicht entlastet.

Begründung:

Mit seiner Pro-Kohle-Politik schädigt die RWE AG Mensch, Umwelt und Klima. Dagegen befürwortet eine Mehrheit der BürgerInnen entschlossene Maßnahmen für den Schutz des Klimas, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Deshalb zeigen wir RWE jetzt die Rote Karte!

Rote Karte für die Kohleindustrie!

RWE baut mit seinem neuen Claim „Zukunft. Sicher. Machen“ ein Bedrohungsszenario auf und spricht von „Knappheitsphasen … wie wir sie während der Dunkelflaute im Januar erlebt haben“. Da die erneuerbaren Energien aufgrund von „Schwankungspotenzialen“ keine ausreichende Sicherheit böten, werde RWE auch noch im Jahr 2050 mit den „Back-up-Kapazitäten“ seiner „flexiblen Kraftwerke“ einspringen. (RWE-Geschäftsbericht 2016, S. 5)

Wir dagegen fordern als Rote Linie für den Tagebau Hambach die alte Autobahn A4 als Abbaugrenze und entsprechend für Garzweiler die A61. Das bedeutet ein Ende der Kohleförderung im Jahr 2020.

Mit seinem rückwärtsgewandten Geschäftsmodell ignoriert RWE das Klimaabkommen von Paris und die menschenrechtlichen Anforderungen an Unternehmen: Der Konzern setzt weiter visionslos auf Kohle als Energiequelle, hält an Neubauplänen für ein Braunkohlekraftwerk fest und spielt sogar die Übernahme von Uniper durch. Letztere würde den Kohlekraftwerkspark vergrößern, obwohl Kohlekraftwerke abgeschaltet werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Es ist absehbar, dass sich RWE so weitere Klagen wegen Klimaschäden einhandelt.
Während andere Energieversorger aktiv werden, übernimmt RWE noch immer keine Verantwortung für seine Kohlelieferkette. Der Konzern importiert weiterhin „Blutkohle“ aus Kolumbien, obwohl dort Gewalt und Morde zunehmen. RWE hält Anteile an Blackhawk Mining LLC. Diese Firma betreibt das verheerende Mountaintop Removal-Abbauverfahren.

Rote Karte für die Gesundheitsgefährdung!

RWE gibt zwar vor, die geltenden EU-Grenzwerte z.B. für Feinstaub-Emissionen einzuhalten. Tatsächlich nimmt RWE aber keine Rücksicht auf die Gesundheit von Menschen in der Region und Beschäftigten im Rheinischen Braunkohlerevier. RWE nimmt Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle in Kauf. Feinstaub- und Stickoxidemissionen (NOX) sind für die menschliche Gesundheit sehr gefährlich. NOX führt zu Asthma und Herz-Kreislauferkrankungen und verursacht pro Jahr allein in Deutschland mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO hat die Krebsgefahr durch Feinstäube auf die höchstgefährliche „Gruppe-1-Karzinogen“ hochgestuft. Ultrafeinstäube (UFP) dringen über die Lunge in unsere Blutbahn ein und verteilen sich in alle Organe. Sie sind stark gesundheitsgefährdend und oft krebserregend. Schon bei einer geringen Zunahme z.B. um 10% des EU-Wertes für Feinstäube in der Atemluft sind Schwangere bzw. ihre Föten besonders betroffen: Es werden mit einer Wahrscheinlichkeit von 18% zu leichte Kinder (unter 2500 Gramm) geboren, und es treten Lungenreifungs- und Entwicklungsverzögerungen auf.

Wir fordern, dass

  • keine weiteren Atemgifte freigesetzt werden;
  • keine „No-Go-Areas“ für Schwangere entstehen;

Weiter fordern wir, dass RWE seine Emissionen einstellt:

  • bis die Feinstaub-Grenzwerte der WHO eingehalten werden;
  • bis wirksame UFP-Rauchfilter in den Braunkohle-Kraftwerken eingesetzt werden;
  • bis kontinuierlich-flächendeckende Messungen aller Feinstäube incl. UFP und NOX in NRW vorliegen.


Rote Karte für die Repression gegen Klimaaktivisten!

Seit ca. 5 Jahren geht RWE mit großer Härte zivil- und strafrechtlich gegen Braunkohle-GegnerInnen vor, z.B. gegen Menschen, die u.a. in Aktionen des zivilen Ungehorsams im Rheinischen Braunkohlerevier auf die enormen klimaschädlichen CO2-Emissionen durch die Kohleverstromung hinweisen. So wird gegen Hunderte Personen vorgegangen, die sich an Protestaktionen wie „Ende Gelände“ beteiligten. Die möglichen Prozesskosten belaufen sich auf 3.000 bis 10.000 € pro Person. Aktionen des zivilen Ungehorsams sind seit Jahrzehnten wichtiger Bestandteil der bundesdeutschen Streitkultur und Teil von Konfliktlösungen.
Wir verlangen von RWE,
– keine Unterlassungserklärungen mehr einzufordern;
– erzwungene Unterlassungserklärungen zu annullieren;
– die strafrechtlichen Klagen gegen alle an der Aktion „Ende Gelände“ im Sommer 2015 Beteiligten sofort zurückzuziehen.

Rote Karte für HGÜ-Stromleitungen!

Die RWE-Tochter Amprion (Anteil 25,1%) setzt mit dem Ultranet weiterhin auf den Bau von Stromleitungen mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). RWE sieht das als Standbein. Die gesetzlichen Planungsgrundlagen des Stromnetzausbaus im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) sind jedoch nicht rechtskonform, denn sie widersprechen der UN-Aarhus-Konvention. Die Konvention ist seit spätestens 2007 geltendes Recht in Deutschland. Wird die gesetzliche Grundlage dieser Planungen dem geltenden Recht nicht angepasst, werden die Stromtrassen zu Schwarzbauten, die wieder abgerissen werden. Damit wird das Kapital der Aktionäre, das in diesen Vorhaben steckt, hochgradig gefährdet.

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