Rede Markus Dufner

Sehr geehrter Vorstand, sehr geehrter Aufsichtsrat, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

zunächst zur Strafanzeige, die gestern von Herrn Claßen gegen den Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG gestellt wurden. Es ist keine Kleinigkeit, was Ihnen hier vorgeworfen wird. Ich zitiere nur zwei Passagen aus der Strafanzeige:

„Unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss 2015.

Die Risiken aus der vorzeitigen Beendigung des Tagebaus Hambach und aus der berggesetzlich vorgeschriebenen Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im Wesentlichen durch Verfüllung des Tagebauloches sind in der Konzernbilanz nicht vollständig wiedergegeben. Die vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach könnte eintreten, wenn die Klage vom 30. Dezember 2015 beim Bundesverwaltungsgericht auf Feststellung  der Nichtigkeit des PLanfeststellungsbeschlusses gegen die Verlegung der A4 Erfolg haben sollte.  …“

Und weiter:

„Ein besonders schwerer Fall einer Umweltstraftag liegt vor, da die Beeinträchtigung des Bodens durch den Hambach-See nur mit außerordentlichem Aufwand (z.B. durch Verfüllung des Tagebaulochs) und erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann …“

„Die Kosten zur Verfüllung des verbleibenden Tagebauloches lassen sich griffweise mit etwa 40 Mrd. Euro beziffern …“

Und nun zu den Gegenanträgen des Dachverband der Kritische Aktionärinnen und Aktionäre.

Zu Tagesordnungspunkt 3 empfehlen wir, den Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG nicht zu entlasten.

Unsere Begründung – kurz zusammengefasst:

Auch nach der Neustrukturierung am 1. April macht die RWE AG ohne Rücksicht auf Klima, Umwelt und menschliche Gesundheit weiter Geschäfte mit dem Abbau und der Verbrennung von Braunkohle. Die Tagebaue und Kraftwerke des Konzerns im Rheinischen Braunkohlerevier stellen eine erhebliche Gefährdung für die Bevölkerung in der Region dar.

Wir verlangen, dass die RWE AG alles dafür tut, um dem vom Grundgesetz verbrieften Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Rechnung zu tragen.

Zum RWE-Geschäftsmodell ergeben sich eine Menge Fragen.

Bisher konnte der Vorstand nicht vermitteln, wie durch die Abspaltung der sogenannten ´RWE International SE´ ein zukunftsfähiges, auf erneuerbare Energien ausgerichtetes Unternehmen werden soll. De facto hält die RWE AG an der Kohleverstromung fest. Die zerstörerischen Braunkohletagebaue und gesundheitsgefährdenden Kraftwerken, die Riesenmengen an Feinstaub und Kohlendioxid ausstoßen, verschwinden ja nicht, sondern werden quasi zur ´bad bank´ des Konzerns.“

Wie sieht es eigentlich personell bei RWE aus?

Die RWE AG wird weiter von den alten Vorständen Peter Terium und Rolf Martin Schmitz gesteuert. Meine Herren, Sie haben bisher noch nicht gesagt, wie Sie über Nacht zu Experten für erneuerbare Energien geworden sind.

Wie sieht es aus mit fachlich geeignetem Personal für die neue Teilgesellschaft?

Mit dem geplanten Bau des Braunkohlekraftwerks BoAplus in Niederaußem verstößt RWE auch gegen das Pariser Klimaschutzabkommen. Werden weiter massive Mengen Kohlendioxid ausgestoßen, kann das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Vertrags nicht erreicht werden und Millionen Menschen werden zu Klimaflüchtlingen.

Ich zweifle auch an der Einschätzung des RWE-Vorstands , dass die Braunkohletagebaue Garzweiler und Hambach bis 2045 so betrieben werden können wie bisher geplant. Das Festhalten an der Zerstörung von Landschaften und die Zwangsumsiedlung ganzer Dörfer, sowie die gravierenden Eingriffe in den Wasserhaushalt und die Zerstörung der fruchtbaren Böden ist im Zeitalter der Energiewende weder notwendig noch akzeptabel. Ein vollständiger Ausstieg aus der Braunkohle bis 2020 wäre möglich, ohne dass es bei der Stromerzeugung zu Kapazitätsengpässen käme.

Zu Tagesordnungspunkt 4 empfehlen wir, die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zu entlasten.

Eine Mitschuld an der desolaten Lage des Konzerns trifft die Mitglieder des Aufsichtsrats. Sie haben die strategische Fehlentscheidung von RWE bezüglich der Stromerzeugung durch Atom- und Kohlekraftwerke mitgetragen.

Damit haben die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat das wirtschaftliche Fiasko für ihre Städte- und Gemeindehaushalte in Kauf genommen. Bereits vor zehn Jahren ist bekannt gewesen, dass die Atomkraft ein hochgefährliches Auslaufgeschäft und der Abbau und die Verbrennung von Braunkohle extrem klima-, umwelt- und gesundheitsschädlich sind. Es war also zumindest fahrlässig, nicht auf Alternativen zu setzen. Es muss dringend untersucht werden, warum die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat, die ja auch gewählte Volksvertreter sind, die besondere Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Einwohnerinnen der Städte und Landkreise nicht wahrgenommen haben.

 

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