Rede von Cristina Valdivia

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Herren Käser und Snabe,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Cristina Valdivia, ich bin Mexikanerin und arbeite im Ökumenischen Büro für Frieden und Gerechtigkeit in München. Man sagt: „Aller guten Dinge sind drei“. Ich bin bereits zum dritten Mal hier, um über die Projekte von Siemens beziehungsweise Siemens Gamesa in Mexiko zu sprechen.

In Mexiko werden indigene Gemeinden, welche von den Projekten Siemens Gamesas betroffenen sind, mit unvollständigen Informationen abgespeist, die vorgeschriebenen Konsultationen werden unter Einsatz von Gewalt und mit vorab bewilligten Genehmigungen durchgeführt. Konsultation nach bereits erfolgter Genehmigung – das macht keinen Sinn!

Die Firma Gesa Oax I, eine Tochtergesellschaft von Siemens Gamesa, hat letztes Jahr dem mexikanischen Umweltministerium (Semarnat) zwei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für die Projekte La Palmita 1 und La Palmita 2 vorgelegt, um die Betriebsgenehmigung der neuen Windparks in Unión Hidalgo für 40 Jahre zu erhalten. Geplant sind diese Projekte auf Gemeindeflächen, auf denen Palmenfasern für wirtschaftliche und handwerkliche Aktivitäten produziert werden. Dort gibt es bereits Windkraftanlagen, die den freien Transit der Bewohner auf dem von der Polizei bewachten Gelände einschränken.

Diese zwei neuen Windparks von Siemens Gamesa verfügen über jeweils 15 und 18 Windturbinen, was die Zerstörung von insgesamt 1.589 Hektar des Gebietes bedeutet. Unterdessen haben die Menschenrechtsverteidiger*innen der indigenen Gemeinschaften aus Unión Hidalgo nicht aufgehört, für den Schutz ihres Landes und ihres Wassers zu kämpfen. Sie haben grobe Fehler und Auslassungen in den Umweltverträglichkeitsprüfungen entdeckt. Und das ist nicht überraschend, denn die UVPs wurden in einer Rekordzeit von lediglich 15 Tagen erstellt. Die Gemeinschaftsverteidiger*innen machten deutlich, dass sie sich nicht gegen Windkraftprojekte aussprechen. Sie lehnen aber ab, dass Dokumente wie die UVPs, die ein wichtiger Schritt bei der Genehmigung eines Windkraftprojekts sind, ohne den Beitrag der Betroffenen erstellt werden, das heißt, ohne die vorherige Information und ohne dass die Kenntnisse der betroffenen Gemeindebewohner*innen einfließen und freie Beratungen mit ihnen stattfinden.

Die Produktion von Palmenfasern ist seit dem Bau von Windturbinen zurückgegangen.  Das von den Projekten Palmita 1 und 2 betroffene Palmenhaingebiet umfasst 829 Hektar Gemeindefläche, die von Windparks eingenommen wurde. Für den Bau wurden die Grundwasseradern blockiert, was die nötige Wasserzufuhr der Palmen limitiert und deren Wachstum unterbindet.

Die Folgen des Projekts für die Bewohner des Gebietes werden bei der Ausarbeitung der UVPs nicht berücksichtigt; die Gemeinden werden nicht angemessen und vor der Genehmigung der Projekte konsultiert; die Projekte und die in der Region erzeugte Energie kommen den Bewohnern immer noch nicht direkt zu gute. Für die Palmeros sind diese Projekte zur Gewinnung sauberer Energie schmutzige Geschäfte und sie verletzen mehrere ihrer Rechte.

Dies sollten genügend Argumente sein, die dem Nachhaltigkeitsziel 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“ und dem Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig“ [zu machen] hauptsächlich widersprechen!

Wir fragen Sie deshalb:

  • Wie setzen Sie sich als Mehrheitsaktionär bei Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE) für die Einhaltung von indigenen Rechten und Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bei den Projekten La Palmita 1 und La Palmita 2 ein?

Sie werden nun wieder sagen, wir sollten doch ins Baskenland fahren und Gamesa fragen. Ich möchte Sie nun daran erinnern, dass Siemens Mehrheitseigner bei der Strategic Companie Siemens Gamesa ist, und zitiere Paragraph 131 des Aktiengesetzes, zum Auskunftsrecht des Aktionärs
(1) Satz 2: „Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.“

Als Mehrheitseigner von Siemens Gamesa müssen Sie, Herr Käser, Herr Snabe, über so Grundsätzliches wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten Auskunft geben. Wir sind gespannt auf Ihre Antwort.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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