Datteln 4, Kohleausstieg und menschenrechtliche Sorgfalt: Unsere Fragen an den Vorstand

In unserem Gegenantrag zu TOP 5 kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Zum Thema Klimaschutz allgemein:

  1. Wird die Uniper SE ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen?
  2. Der Klimawandel ist da und er ist spürbar. Dennoch ist im Handeln Ihres Konzerns kaum Einsicht erkennbar. Wo gehen Sie einer eigenständigen Klimaschutzmaßnahmen nach, die nicht auf politischen und gesetzlichen Druck zurückzuführen sind?
  3. Aufgrund des weiteren Festhaltens am Kohlegeschäft ist Uniper nun auf der Beobachtungsliste des Norwegischen Pensionsfonds für einen möglichen Ausschluss aus dem Portfolio. Wie bewertet der Vorstand diese Entscheidung und gibt es Überlegungen, einen Ausschluss durch eine neue, klimafreundlichere Strategie zu verhindern?
  4. Wie hoch bewertet der Vorstand den dadurch möglicherweise entstehenden Reputationsschaden und durch das Festhalten an fossilen Energien im Allgemeinen?
  5. Von welchen Nachhaltigkeits-Indices oder Investoren drohen weitere Ausschlüsse?
  6. Im Gegensatz zu den direkten CO2-Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch des Uniper Erzeugungsportfolios haben sich die Indirekten CO2 Emissionen aus gekauftem Strom zwischen 2018 und 2019 nur geringfügig bzw. gar nicht verringert. Enthalten Ihre Ziele zur CO2-Neutralität auch die Nutzung von emissionsfreiem Strom für den Geschäftsbetrieb? Wenn nicht, bestehen Pläne, diese indirekten Emissionen zu reduzieren oder anderweitig zu kompensieren?
  7. Im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht ist von der Wichtigkeit einer hohen Transparenz als Teil Ihrer Klimastrategie die Rede. Wie stehen Sie zur freiwilligen und umfangreicheren Offenlegung von CO2-Emissionsdaten, beispielsweise auf Kraftwerksebene, insbesondere innerhalb des Sektors „europäische Erzeugung“?
  8. Im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht heißt es, dass zukünftige Investitionen nun mit dem Ziel der Dekarbonisierung Ihres Geschäfts abgeglichen werden sollen. Was sind dazu die konkreten Anforderungen und wer kontrolliert die Durchsetzung und Einhaltung dieser Kriterien? Sind davon auch schon zuvor in Planung befindliche Investitionen eingeschlossen?

Fragen zum Steinkohlekraftwerk Datteln 4:

Das Projekt des neues Steinkohlekraftwerks Datteln 4 ist ein klima-, umwelt- und gesundheitspolitischer Irrsinn. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird das Kraftwerk zu Mehremissionen von 40 Millionen Tonnen CO2 führen, trotz möglicher Ausgleichsabschaltungen. Außerdem sind diese Abschaltungen erst bis zu fünf Jahre nach der geplanten Inbetriebnahme von Datteln 4 geplant. Zwar hat so ein Kraftwerk geringere spezifische Emissionen als ein altes, wird deswegen, sowie aufgrund der Abnahmeverträge mit RWE und der Deutschen Bahn, aber auch eine höhere Auslastung haben und damit eben doch mehr Emissionen.

Zudem ist eine erhebliche Verschmutzung der Umwelt vorprogrammiert. Das Kraftwerk emittiert in ein Naturschutzgebiet, es befindet sich weniger als 450 Meter entfernt von einem reinen Wohngebiet und innerhalb eines 1.000-Meter-Radius zu einem Kinderkrankenhaus, das auch Lungenerkrankungen behandelt. Dabei zeigen aktuelle Entwicklungen, dass Kohleverstromung ein Auslaufmodell ist, gleichzeitig aber den notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien behindert.

  1. Die sogenannte Kohlekommission hatte empfohlen, das umstrittene Kraftwerk Datteln 4 nicht mehr in Betrieb zu nehmen. Inwiefern hat sich Uniper in den Verhandlungen mit der Bundesregierung an die Empfehlungen der Kohlekommission gehalten, „eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen“? Welche Optionen wurden konkret verhandelt und welche hätte Uniper bevorzugt?
  2. Welche Entschädigungsforderungen für vom Netz zu nehmende Kohlekraftwerke hat Uniper in den Verhandlungen mit der Bundesregierung gestellt? Bitte nennen Sie die diskutieren Beträge und welches der Mindestbetrag für eine Entschädigung gewesen wäre, die Uniper noch akzeptiert hätte.
  3. Die Probleme des Projekts Datteln 4 wurden auch durch die Gerichtsprozesse des BUND immer wieder deutlich, von denen drei noch anhängig sind. Gibt es bereits Rückstellungen für den Rückbau und die Rekultivierung des Geländes, wozu der Konzern als E.ON-Nachfolger bei verlorener Klage verpflichtet ist?
  4. Wie bewertet der Vorstand die rechtlichen Risiken von Datteln 4 bzw. die Chancen, dass die Klagen des BUND erfolgreich sein werden? Mit welcher Begründung?
  5. Wäre es nicht ein verantwortungsvolles Zeichen des Konzerns, wenn er die Gerichte respektieren und deren Entscheidung abwarten würde, also eine Inbetriebnahme erst nach der Gerichtsentscheidung vollziehen würde?
  6. Wie hoch bewertet der Vorstand den Reputationsschaden durch das Festhalten an Datteln 4?
  7. Die Deutsche Bahn und RWE versuchen seit einiger Zeit, aus den alten Abnahmeverträgen auszusteigen, denn diese stehen konträr den durch beide Unternehmen entwickelten Plänen entgegen, klimaneutral zu werden. Wie sicher ist sich der Vorstand, diese Verträge halten zu können? Gibt es konkrete Bedingungen bzw. Forderungen an die Deutsche Bahn bzw. RWE, zu welchen Uniper bereit wäre, die Verträge neu zu verhandeln? Wenn ja, was wären die Bedingungen?
  8. Wie ist es möglich, dass trotz des Wechsels von T24- zu T12-Stahl der Wirkungsgrad unbeeinflusst hoch bleibt? Welchen Wirkungsgrad haben die Probeläufe ergeben?
  9. Kann Uniper ausschließen, dass durch Uniper, E.ON oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen in den vergangenen 15 Jahren Gelder und/oder Leistungen an (mögliche) Kritikerinnen oder Politikerinnen geflossen sind, um das Projekt Datteln 4 zu ermöglichen? Falls nein welche, wann und zu welchen Bedingungen?
  10. Kann Uniper ausschließen, dass durch Uniper, E.ON oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen in den vergangenen 15 Jahren Geld und/oder Leistungen im Zusammenhang mit Datteln 4 an die Vestische Kinderklinik Datteln geflossen sind?

Zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht:

  1. Uns ist nicht eindeutig ersichtlich, wie die Uniper die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten erfüllt. Es scheint nicht ausreichend dokumentiert zu werden, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Wie wird der Vorstand sicherstellen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien vollumfänglich zu erfüllen?
  2. Wie stellen Sie im Rahmen Ihres Engagements bei der Brancheninitiative „Better Coal“ sicher, dass alle Rechte der von den Kohleabbau betroffenen Bevölkerung, insbesondere der indigenen Bevölkerung, gewahrt werden?
  3. Im Jahr 2019 haben Sie 55 Prozent Ihrer Kohle von Lieferanten bezogen, die sich zur Einhaltung des Better Coal-Verhaltenskodex verpflichtet haben. Wieso sind es nicht nahe 100 Prozent?
  4. Wie schätzen Sie das Engagement der anderen an „Better Coal“ beteiligten Unternehmen wie RWE ein?
  5. In Kolumbien fordern Senatoren, Indigenenverbände und weitere zivilgesellschaftliche Organisation die Prüfung der Umweltgenehmigung des Steinkohlebergwerks Cerrejón. Sie kritisieren Umweltschäden und Rechtsverletzungen insbesondere in Bezug auf die vom Kohleabbau betroffenen indigenen Gemeinenden. Unterstützen Sie diese Forderung der Einhaltung nach Umweltstandards und Achtung indigener Rechte? Inwieweit war dies Thema in der Arbeitsgruppe Kolumbien von „Better Coal“?
  6. In einem Urteil wies das kolumbianische Verfassungsgericht den Betreiber der Cerrejón-Mine an, dringende Übergangsmaßnahmen zu ergreifen, um das gesundheitliche Risiko, unter dem die indigene Wayuu-Gemeinde in Barrancas leidet, zu verhindern und zu mindern. Dies zeigt, dass weder bisherige Schutzmaßnahmen des Betreibers noch die Maßnahmen von Uniper, dass diese Maßnahmen korrekt angewandt werden, nicht wirken. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus für Ihre Arbeit mit „Better Coal“ und Ihren Geschäftsbeziehungen mit den Betreibern der Cerrejón-Mine bzw. BHP Billiton, Anglo American und Glencore?

Fragen zur Klage beim Kohleausstieg in den Niederlanden

  1. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist in den Niederlanden bereits erfolgt, mit dem Ziel, die Energieversorgung zukunftsfähig auszugestalten. Uniper hat daraufhin angekündigt, die Niederlande auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags vor einem privaten Schiedsgericht zu verklagen. Wie rechtfertigt das Unternehmen diese angestrebte Klage und auf welche Summe plant Uniper die Niederlande zu verklagen?
  2. Wie steht Uniper zu der Tatsache, dass sowohl Deutschland als auch die Niederlande eine solche Klage als illegal unter der europäischen Rechtsordnung sehen?

Frage zum Thema Biomasse:

  1. Uniper ist ein bedeutender Verbraucher von Biomasse in Europa und aktiv in der Umwandlung von Kohle in Biomasseanlagen. Der wissenschaftliche Konsens über Biomasse als erneuerbare Energiequelle verschiebt sich. Dies birgt ein erhebliches Risiko, dass Investitionen im Zusammenhang mit Biomasse – die als umweltfreundlich gelten sollen – bald im Widerspruch zum Pariser Klimaschutzabkommen stehen könnten. In diesem Zusammenhang möchten wir und unsere Partnerorganisation ShareAction Sie fragen: Hat der Vorstand die Auswirkungen des Verlusts dieser Erneuerbaren Energien auf das Geschäftsmodell und die Fähigkeit, Finanzmittel anzuziehen, berücksichtigt? ShareAction würde sich über ein Treffen mit Ihnen freuen, um diese Diskussion fortzusetzen.

Zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention:

  1. Ihr Kohlelieferant bzw. Kohlehändler Carbo One steht im akuten Verdacht von Geldwäsche. Von verschiedenen Swedbank-Konten soll Carbo One einen Milliardenbetrag an den Oligarchen Iskander Makhmudov überwiesen haben, einen russischen Milliardär, den spanische Behörden offen in Verbindung zum organisierten Verbrechen stellen. Was wissen Sie von diesen Vorgängen, wie bewerten Sie diese und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus in Bezug auf Ihre Geschäftsbeziehungen mit Carbo One?

Zum Thema Gas und Goldboro-Projekt:

  1. Der Projektpromotor des Goldboro-LNG Terminals, Pieridae, hat im April 2020 mitgeteilt, dass er aus einem Vertrag mit Shell nur 54 bcf Gas aus nicht gefrackten Quellen erhält, was weniger als ein Fünftel der Kapazität ist, die der erste LNG Train benötigt. Da Quellen von nicht durch Fracking abzubauendem Gas in Alberta, Kanada, abnehmen, wird über das Goldboro-Terminal unkonventionell gefracktes Gas verschickt werden müssen. Unkonventionelle Fracking-Vorhaben sind in Deutschland nicht zulässig. Sieht Uniper ein Problem darin, trotzdem Gas zu beziehen, das mit dieser Methode gewonnen wird?
  2. Uniper hat mit Pieridae einen Abnahmevertrag für die gesamte erste Produktionsmenge des geplanten Goldboro LNG Terminals. Gerade hat die Energie-Regulierungsbehörde in Alberta Pieridae die Genehmigung verweigert, Gasfelder und -verarbeitungsanlagen zu betreiben, die Pieridae von Shell Canada gekauft hat. Die Genehmigung wurde wegen der schlechten finanziellen Situation von Pieridae verweigert. Inwieweit beeinflusst dies Unipers Pläne mit Pieridae/Goldboro?
  3. Pieridae hat in seinen Präsentationen für die Versorgung des Goldboro-Projekts mit Gas erklärt, dass es die Möglichkeit gäbe, Gas aus Flächen in New Brunswick, Kanada, zu erhalten, wenn eine neue konservative Regierung dort das Moratorium für Hydrofracking aufhebt. Die Aufhebung des Moratoriums wird jedoch nur für einen kleinen Bereich der Provinz erwogen. In diesem Bereich verfügt Pieridae über keine Flächen mit Lizenzen. In den New Brunswick Flächen, für die Pieridae Lizenzen hat, ist die Opposition gegen das Fracking nach wie vor sehr stark und wird mit allen Mitteln fortgesetzt. Kennt Uniper diese Fakten und die Tatsache, dass alles Gas aus New Brunswick gefracktes Gas ist und der indigene Widerstand seit Jahren ungebrochen ist? Verlässt sich Uniper auf Lieferungen aus New Brunswick?
  4. Pieridae will Gas aus Alberta nach Nova Scotia bringen, wo das Goldboro-Terminal gebaut werden soll. Dafür müssen 800 Millionen Cubic Feet per Day (MMcf/d) transportiert werden, durch die Montreal-Portland Pipeline, die bereits über ihre Kapazität von 200 MMcf/d betrieben wird. Das bedeutet, dass eine neue Pipeline benötigt wird. Pieridaes CEO sagt, dass es ein Abkommen mit TransCanada gibt, ohne zu erklären, wie das Gas von Alberta nach Nova Scotia kommen soll. Ist Uniper zuversichtlich, dass Pieridae seinen Vertrag einhalten kann? Wie bewerten Sie das finanzielle Risiko Ihres Vertrages mit einem Unternehmen, das Schwierigkeiten hat, die Finanzierung für das Goldboro-Projekt zu finalisieren?
  5. Uniper betätigt sich bereits als Gashändler und verkauft mehr LNG als es verbraucht. Inwieweit passt da der Abnahmevertrag für Goldboro herein? Sieht das Uniper-Management die Zukunft des Unternehmens eher als Händler oder Verbraucher von LNG-Gas?
  6. Nachdem Uniper vom Norwegischen Sovereign Wealth Fund wegen seiner Kohleaktivitäten auf die Beobachtungsliste gestellt wurde und kanadische Ölsandproduzenten ausgeschlossen wurden: Wie bewertet Uniper die Gefahr, dass Produzenten und Abnehmer von LNG-Gas  wegen dessen hohem Methanschlupf und den damit verbundenen Klimarisiken ebenfalls auf die Beobachtungsliste kommen?
  7. Welche Rolle spielt Flüssiggas in Unipers zukünftiger Energieversorgung?
  8. Wie bewertet Uniper die finanziellen Risiken, die sich aus Klima- und Umweltklagen rund um Projekte, in die das Unternehmen involviert ist, ergeben?

Zu Treibhausgasemissionen und Frackinganteil:

  1. Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen von Uniper aktuell und im Geschäftsjahr 2019? Bitte geben Sie die gesamten Treibhausgasemissionen, aufgeteilt nach Primärenergiequellen, an.
  2. Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen Bitte aufgeteilt nach Scope 1,2 und 3 gemäß dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (https://ghgprotocol.org/corporate-standard)?
  3. Warum hat Uniper keine Antwort auf den jüngsten Fragebogen des CDP-Projekts (https://www.cdp.net/en) eingereicht, der darauf abzielt, klimabedingte Risiken für Investoren offenzulegen?
  4. Hat Uniper Gas aus Fracking bezogen? Wenn ja, geben Sie bitte das erhaltene Volumen an (in Mio. m3).
  5. Hat Uniper Gas aus den USA bezogen? Wenn ja, geben Sie bitte das erhaltene Volumen an (in Mio. m3).

Zum geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven:

  1. Uniper plant den Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven. Wir gehen davon aus, dass Uniper der einzige Investor ist, der das Projekt unterstützt. Gibt es Vereinbarungen mit anderen Investoren? Wenn ja, nennen Sie bitte die Investoren, Ihre und deren geplante Investition und den Status der Vereinbarung.
  2. Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes ist der Import von LNG aufgrund der hohen Treibhausgasemissionen über die gesamte Versorgungskette aus ökologischer Sicht nicht zu rechtfertigen. Wie beurteilt Uniper die Klimabilanz von LNG im Vergleich zu Pipeline-Gas? Für die Studie des Umweltbundesamtes siehe https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/wie-klimafreundlich-ist-lng
  3. Wann plant Uniper, das Genehmigungsverfahren für das LNG-Terminal Wilhelmshaven einzuleiten?
  4. Am geplanten Standort des LNG-Terminals Wilhelmshaven ist ein unbekannter natürlicher Lebensraum entdeckt worden. Welche Art von Lebensraum wurde genau entdeckt und ist er durch europäisches oder nationales Recht geschützt?
  5. Was sind die möglichen Folgen und Risiken für das Projekt?
  6. Wird die Entdeckung eine Verzögerung für das Projekt verursachen? Wie lange wird das Projekt verzögert?
  7. Verfügt Uniper über einen „Plan B“ für einen anderen Standort des Terminals?
  8. Wird das Terminal in der Lage sein, Wasserstoff zu handhaben? Falls nicht, wäre es möglich, das Terminal nachzurüsten, und wie hoch wären die zu erwartenden Kosten? Wäre für die Nachrüstung / den Betrieb mit Wasserstoff eine zusätzliche Genehmigung erforderlich?

Zu Methan-Emissionen:

  1. Haben Sie Kenntnisse über Methanleckagen entlang der einzelnen Prozessschritte (Upstream, Midstream, Downstream) für Ihre verschiedenen Bezugsquellen von Erdgas?
  2. Was ist die Gesamtmenge (in Mio. m3) der Methanleckagen, die durch Ihre Erdgasbezüge entstehen, einschließlich der Upstream-, Midstream- und Downstream-Emissionen? Bitte geben Sie auch den Anteil (in %) an den gesamten Gaskäufen an.
  3. Wie wurden die Daten über Methan-Emissionen von Ihrem Unternehmen verifiziert?
  4. Hat Ihr Unternehmen Ziele zur Reduzierung von Methanleckagen festgelegt, die über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen?
  5. Haben Ihre Partner/Versorgungsquellen Ziele zur Verringerung von Methanleckagen über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus festgelegt?
  6. Welche Maßnahmen setzen Uniper oder Ihre Partner um, um Methanleckagen entlang der Lieferkette zu reduzieren?

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