Newsletter März 2022
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in den vergangenen Wochen sind die sicherheits- und energiepolitischen Koordinaten verschoben worden. Der brutale Krieg Russlands gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass die Budgets für Rüstung hochgefahren werden und die Versorgung mit fossilen Energieträgern Priorität vor Klimaschutz bekommt. Ein Booster für die deutsche Rüstungsindustrie und eine Rechtfertigung für Energiekonzerne, verstärkt auf "heimische Braunkohle" zurückzugreifen.
Als gäbe es keine Klimakatastrophe, erlaubt ein Gericht, dass der RWE-Konzern das Dörfchen Lützerath abbaggern darf. Bergrecht vor Menschenrecht statt umgekehrt! Jetzt ist die Politik gefragt. Sie muss sofort ein Abrissmoratorium für Lützerath aussprechen. Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist der soziale Frieden in Gefahr. Versorgungssicherheit darf nicht gegen Klimaschutz ausgespielt werden. 

Mit solidarischen Grüßen

Markus Dufner
Geschäftsführer

In diesem Newsletter:

  • RWE: Gericht erlaubt Abbagern von Lützerath
  • Deutsche Telekom: Korruptionsvorwürfe gegen T-Systems Südafrika
  • Fortum/Uniper: Keine Importkohle mehr aus Russland und Kolumbien
  • Bayer/BASF: Veranstaltungsreihe "Giftige Pestizide – ein globales Geschäft auf Kosten von Mensch und Umwelt"
  • Virtuelle Hauptversammlungen: Wir fordern Stärkung der Aktionärsrechte
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RWE
Inmitten der Klimakatastophe erlaubt Gericht das Abbaggern von Lützerath
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass der Energiekonzern RWE das Dorf Lützerath am Braunkohletagebau Garzweiler abbaggern darf.
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Deutsche Telekom
Korruptionsvorwürfe gegen T-Systems Südafrika
Unsere Gegenanträge zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom am 7. April 2022: T-Systems, die IT-Tochter der Deutschen Telekom, profitierte möglicherweise in Südafrika in großem Umfang vom Korruptionssystem des Ex-Präsidenten Jacob Zuma. Der Vorstand der Deutschen Telekom AG ist beim Klimaschutz unglaubwürdig: Zwar hat der Vorstand ambitionierte Klimaziele ausgerufen, verschweigt aber, was unternommen werden soll, um diese Ziele auch tatsächlich zu erreichen.
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Fortum/Uniper
Klimaschützer*innen fordern Stilllegung von Datteln 4 – Keine Importkohle mehr aus Russland und Kolumbien
Aus Anlass der Jahreshauptversammlung des finnischen Fortum-Konzerns fordern Klimaschützer*innen aus Nordrhein-Westfalen von Fortum das Aus für das klimapolitisch und juristisch seit Jahren heftig umstrittene Kohlekraftwerk Datteln 4. Zugleich fordern sie einen sofortigen Stopp des Imports von dreckiger Kohle und klimaschädlichem Gas aus Russland sowie aus möglichen „Ersatz“-Ländern, wie Kolumbien oder Südafrika. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, ruft das Netzwerk „Datteln 4 stoppen wir“ zusammen mit weiteren Klimagruppen und Umweltverbänden für jetzt Samstag, 2. April, um 14 Uhr zu einer Demonstration in Datteln auf. Beginn ist auf dem Neumarkt. Das Motto der Demo lautet: „Keine Kohle für Putins Krieg – Datteln 4 stilllegen. Kein Raubbau in Kolumbien und Südafrika – Erneuerbare jetzt!“
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Bayer/BASF
Giftige Pestizide – ein globales Geschäft auf Kosten von Mensch und Umwelt
Internationale Chemiekonzerne wie Bayer und BASF verkaufen in Kenia giftige Agrarpestizide, die in Europa teilweise seit Langem verboten sind. Denn viele ihrer Wirkstoffe sind krebserregend und stellen eine große Gefahr für die Umwelt dar. In Ländern des globalen Südens wie Kenia oder Brasilien werden die giftigen Chemikalien trotzdem oft ohne Kontrolle in den Regalen der Agrarshops verkauft. Mit unserer Veranstaltungsreihe „Giftige Pestizide – ein globales Geschäft auf Kosten von Mensch und Umwelt“ laden wir zur Diskussion um die Verantwortung der deutschen Konzerne und Politik ein: Am Dienstag, den 26. April zur Online-Filmvorführung mit anschließendem Gespräch, am Mittwoch, den 27. April zur Abendveranstaltung in Berlin mit Schwerpunkt Brasilien sowie am Donnerstag, den 28. April in Köln mit Schwerpunkt zu Bayer.
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Virtuelle Hauptversammlungen
Gesetzentwurf für virtuelle Hauptversammlungen schränkt Aktionärsrechte ein
Eingeschränktes Rede- und Fragerecht würde Hauptversammlungen zweiter Klasse schaffen: Zusammen mit Shareholders for Change (SfC) und CRIC, ein Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage, betrachten wir den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz für virtuelle Hauptversammlungen mit großer Sorge. Die drei Netzwerke, die institutionelle Investor:innen und Kleinaktionär:innen vertreten, kritisieren die geplanten weitgehenden Einschränkungen beim Rede- und Fragerecht als kontraproduktiv für eine lebendige Debattenkultur. In ihrer ausführlichen Stellungnahme weisen sie auf negative Folgen des Gesetzentwurfes für aktives Aktionärstum und Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften hin. Dabei zeigen sie Alternativen und konkrete Vorschläge zur Stärkung der Aktionärsrechte auf.
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Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf für virtuelle Hauptversammlungen
Dem eigenen Anspruch, dass Aktionärsrechte „im gleichen oder zumindest vergleichbaren Umfang wie in der Präsenzversammlung“ ausgeübt werden sollen, wird der vorliegende Referentenentwurf an zentralen Stellen nicht gerecht.Insbesondere für Kleinaktionär:innen und kleinere institutionelle Investor:innen bedeutet der vorliegende Entwurf erhebliche Einschränkungen im Vergleich zu der bisherigen Praxis. Aus diesen Gründen stellt die im Gesetzentwurf beschriebene virtuelle Hauptversammlung für uns keine akzeptable, gleichwertige Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung dar.
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