Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Bayer auf Aktionärsversammlung
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Rederecht und direkten Austausch, um Kritik am Konzern zu äußern
  • Hauptversammlung droht zur reinen Werbeveranstaltung zu verkommen
  • Vielfältige Protestaktionen als Gegenprogramm angekündigt

Leverkusen/Köln. Kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 kritisiert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen die Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch den Konzern. In diesem Jahr will die Bayer AG erstmalig den direkten Austausch mit seinen Aktionär*innen unterbinden. Das Unternehmen nutzt das pandemiebedingt virtuelle Format der Aktionärsversammlung, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen. In einer heute veröffentlichten Erklärung fordert das Protest-Bündnis, dass die Vertreter*innen der Opfer der Bayer-Geschäftspraktiken wie in den Vorjahren ein Rederecht erhalten. Bayer muss am Dienstag insbesondere Stellung zu den Skandalen rund um Monsanto und den Doppelstandards bei Pestizidexporten beziehen.

„Bayer nutzt die Pandemie, um sich unliebsamer Kritik zu entledigen“, so Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren. „Dies ist undemokratisch und verhöhnt die Anliegen von Klein-Aktionär*innen und Geschädigten der Konzernpolitik“, so Stelzmann.

„Eine Hauptversammlung lebt davon, dass der Vorstand sich mit den Argumenten von Kritiker*innen auseinandersetzen muss. Ohne direkte Beteiligungsmöglichkeiten droht die Hauptversammlung zu einer bloßen Werbeveranstaltung des Vorstands zu verkommen. Als reine ‚Roadshow‘ wird die Versammlung massiv an Bedeutung verlieren,“ warnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Das Bündnis kündigt vielfältige Protestaktionen während der Bayer-Hauptversammlung am 27. April 2021 an – sowohl online als auch bei einer Corona-gerechten Kundgebung vor der virtuellen Hauptversammlung in Leverkusen.

Der Protest-Live-Stream der CBG kann am 27.April von 9.00 bis ca. 17.00 Uhr hier angesehen werden: cbgnetwork.org/HV. Live-Schaltungen zur HV finden um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr und 16.00 Uhr statt.

Die Protest-Kundgebung vor der Bayer-Konzernzentrale in Leverkusen findet am 27. April zwischen 9.30 -11.00 Uhr statt.

Pressekontakte:

Marius Stelzmann, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Tel. 0211 33 39 11, info@cbgnetwork.org

Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre, Telefon: 0221 599 56 47, dachverband@kritischeaktionaere.de

Bündniserklärung

Keine Entrechtung von Konzernkritik und Kleinaktionär*innen!

 

Bayer schränkt Rechte von Klein-Aktionär*innen und Kritiker*innen bei digitaler Hauptversammlung massiv ein

Produkte von BAYER/MONSANTO richten weltweit Schaden an. Bis heute gibt es keine Einigung mit den zahlreichen Glyphosat-Kläger*innen in den USA, die eine Anerkennung und eine gerechte Entschädigung für ihr Leid beinhaltet. BAYER verkauft zudem zahlreiche in der EU wegen ihrer gefährlichen Wirkungen verbotene Produkte in Länder des globalen Südens. Außerdem verweigert sich der Konzern der Aufarbeitung seiner giftigen Geschichte: Die Konzerntochter MONSANTO produzierte während des Vietnamkrieges das giftige Entlaubungsmittel Agent Orange.

Ein Bündnis aus NGOs, Aktivist*innen, sowie Betroffenen und deren Interessengruppen sorgt seit 1982 dafür, dass die Kehrseite der Konzernpolitik auf der BAYER-Hauptversammlung präsent ist. Sie zeigen die direkten Konsequenzen der Konzernpolitik auf: Für Mensch, Umwelt und, wie der Fall Glyphosat gezeigt hat, auch für die Aktienkurse des Konzerns.

Eine unabhängige Konzernkritik, welche die Stimmen und Interessen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft in den Vordergrund stellt, ist aktuell wichtiger denn je.

Dies sieht der BAYER-Vorstand natürlich anders: Mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, wurde im April 2020 erstmals eine reine Online-Hauptversammlung ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Der Wechsel auf ein virtuelles Format für die HV sorgte dafür, dass die üblichen Beteiligungsrechte der Bayer-Kleinaktionär*innen erheblich beschnitten wurden. BAYER rechtfertigte diesen Schritt mit Verweis auf das Pandemie-Notstandsgesetz. Auf der Hauptversammlung räumte der Konzern auf Anfragen zudem ein, über den Bundesverband der deutschen Industrie, den Verband der chemischen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut Einfluss auf das Pandemie-Notstandsgesetz ausgeübt zu haben.

Wir, ein Bündnis aus verschiedenen NGOs, aktivistischen Netzwerken und Aktionär*innen-Vertretungen, stellen fest: BAYER verletzt in unzulässiger Weise die Rechte von Klein-Aktionär*innen und Kritiker*innen der Konzernpolitik. Ein Konzern wie BAYER kann und muss sich auch in einer virtuellen Hauptversammlung der Kritik stellen.

BAYER versucht mit der virtuellen Hauptversammlung offensichtlich einen Präzedenzfall für das weitere Vorgehen von anderen DAX-Konzernen zu schaffen. Auch in der Pandemie verkaufen deutsche Konzerne Kriegsgerät an kriegführende Staaten (Rheinmetall), verfehlen die Klimaschutz-Vorgaben der EU (Volkswagen) oder exportieren in der EU verbotene giftige Pestizide (BASF). Die unterzeichnenden Organisationen befürchten, dass andere Hauptversammlungen dem schlechten Beispiel des Bayer-Konzerns folgen und auf diese Weise Protest- und Kritikmöglichkeiten von Geschädigten dieser anderen Konzerne ebenfalls verdrängt werden könnten.

Hauptversammlungen müssen es den Aktionär*innen ermöglichen, dem Vorstand und allen interessierten Aktionär*innen Kritikpunkte ausführlich und im Kontext darstellen und begründete Fragen stellen zu können. Für die BAYER-Hauptversammlung bedeutet dies: Ohne die Möglichkeit einer Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit den Argumenten und der Präsenz von Kritiker*innen, droht die Hauptversammlung auf eine weitere „Roadshow“, einer Werbeveranstaltung des Vorstands, reduziert zu werden und letztendlich an Bedeutung zu verlieren.

BAYER hat, als Reaktion auf den öffentlichen Druck, der im vergangenen Jahr aufgebaut wurde, Aktionär*innen nun die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur Hauptversammlung in Textform oder als Video einzureichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht: Der Vorstand kann also selbst entscheiden, welche Beiträge zugelassen werden und welche nicht. Diese Möglichkeit der Vorauswahl gab es beim Frage- und Rederecht auf Präsenz-Hauptversammlungen nicht. Selbst zuvor schriftlich eingereichte Gegenanträge können nicht mündlich gestellt und begründet die Begründung mündlich vorgetragen werden, denn Anträge oder Wahlvorschläge in den Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch mit dieser Regelung werden also die Rechte von Klein-Aktionär*innen substantiell eingeschränkt.

BAYER versucht sich als verantwortungsvoll und transparent zu positionieren. Doch die geringfügig verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aktionär*innenrechte eingeschränkt bleiben. Die Souveränität der Aktionär*innen als Eigentümer*innen des Konzerns muss auf der Hauptversammlung im Mittelpunkt stehen. Die Pandemie darf nicht zur Rechtfertigung des Vorstandes dienen, Partizipationsmöglichkeiten von Aktionär*innen zu beschränken. Schutzkonzepte gegen Corona müssen sich an diesen Maßgaben orientieren.

Wir fordern daher von BAYER:

  1. Achtung der Souveränität der Aktionär*innen auch unter Pandemie-Bedingungen, bis die Pandemie-Situation eine Präsenz-Hauptversammlung zulässt.
  2. Keine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Klein-Aktionär*innen und Konzernkritiker*innen unter Achtung angemessener Maßnahmen des Infektionsschutzes.
  3. Volles, übertragbares Rederecht für Aktionär*innen.

Unterzeichnende Organisationen:

  • Wir haben Agrarindustrie satt!/Kampagne Meine Landwirtschaft
  • Gen-ethisches Netzwerk e.V.
  • Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
  • Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
  • Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre e.V.

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Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.
Pellenzstr. 39 (Hinterhaus) 50823 Köln
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