Braunkohlebagger nur noch 119 Meter vor Lützerath

Pressekonferenz am Grubenrand: RWE gräbt fruchtbarste Lößböden in Deutschland ab / Versorgungssicherheit in der Klimakrise: Braunkohle ist kein Wärmelieferant

Auch während der Pressekonferenz in Lützerath baggerte RWE fruchtbares Ackerland ab.
Versorgungssicherheit in der Klimakrise +++ RWE baggert auf Dorf zu trotz ausstehendem OVG-Urteil
Einladung zur Pressekonferenz am Mittwoch, 09.03.2022 , 11:00 Uhr
Wendehammer L 277, Mahnwache Erkelenz-Lützerath

Angesichts der Eskalation des Krieges in der Ukraine fordern einige deutsche Politiker eine Verlängerung der Braunkohleförderung. Der Konflikt um die deutsche Klimapolitik hat sich seit über einem Jahr rund um die Ortschaft Lützerath zugespitzt, die der Energiekonzern RWE für die Braunkohle abreißen will. Wird die Kohle unter Lützerath verbrannt, ist Deutschlands Beitrag zur überlebenswichtigen Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze nicht einhaltbar. Der Landwirt Eckardt Heukamp sowie mehrere Mieter*innen in Lützerath wehren sich gegen die Pläne von RWE vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Im Dorf selbst ist ein Camp entstanden, in dem zahlreiche Menschen leben und sich der Zerstörung des Ortes widersetzen. Die Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler II befindet sich mittlerweile weniger als 200 Meter vor dem Dorf.

In dieser komplexen Gemengelage laden wir Sie zur Pressekonferenz ein: 9.3.22, 11h, Mahnwache Lützerath.

Es sprechen:
    Eckardt Heukamp, Landwirt aus Lützerath
    Sumejja Dizdarević, Fridays For Future
    Linda Birkenfeld, Initiative Lützerath Lebt!
    Eva Töller, Wald- und Dorfspaziergänge
    Robert Borsch-Laaks, Initiative 3 Rosen Aachen

Moderation: Sabina Rothe, Initiative RWE-Tribunal

Es laden ein:
Initiative RWE-Tribunal, Lützerath Lebt!, Alle Dörfer Bleiben,
Fridays For Future, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Kontakt:
Alfred Weinberg, Initiative RWE-Tribunal, 0172 4163788
Alle Dörfer Bleiben, 01577 3395845

O-Töne von der Pressekonferenz:

Sumejja Dizdarević, Fridays For Future: „Man kann hinter mir sehen, wie nahe der Bagger ist. Mein Appell ist, es einfach sein zu lassen und erst einmal die rechtliche Lage zu klären.“
Eckardt Heukamp, Landwirt aus Lützerath: „Abstandregelungen werden nicht eingehalten, obwohl das Oberverwaltungsgericht Münster noch keine Entscheidung getroffen hat. Wo sind denn die Politiker, die sich sonst so gern für RWE einsetzen, wenn es um Entschädigungen geht? Wo sind sie jetzt, wenn es um Abstandsregelungen geht?“
Eva Töller, Wald- und Dorfspaziergänge: „Wir bitten um ein Moratorium, damit hier nicht weiter wertvolle Ackerflächen abgebaggert werden. Wie sollen die Bewohnerinnen und Bewohner weiter hier leben?
Christopher Laumanns, Alle Dörfer bleiben, im Hinblick auf Versorgungssicherheit: „Gas ist ein Wärmelieferant. Braunkohle ist kein Wärmelieferant.“
Linda Birkenfeld, Lützerath lebt: Lützerath ist zum Kristallisationspunkt der deutschen Klimagerechtigkeitsbewegung geworden. Wie der IPPC-Bericht zeigt, schließt sich das Fenster der Möglichkeiten immer schneller. … Auch wir von Lützerath lebt setzen uns für Versorgungssicherheit ein. Wir wollen nicht, dass Krankenhäusern und Schulen die Energie ausgeht. Schon durch eine schlichte Geschwindigkeitsbegrenzung ließe sich viel Energie einsparen.“
Robert Borsch-Laaks: RWE macht das, was es immer macht: Fakten schaffen. Das Land hinter uns ist unwiderbringlich weg. Wer das zu verantworten hat, ist natürlich der Konzern. Aber was ist mit der Politik? Was ist mit unserem Ministerpräsidenten [von NRW, Hendrik Wüst]? Der sagte, dass die Bagger still stehen sollen, bis die Gerichte gesprochen haben.“

Handout zur Pressekonferenz

  1. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung:  Kein Grad weiter – Anpassung der Tagebauplanung im Rheinischen Braunkohlerevier zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze
    Catharina Rieve, Philipp Herpich, Luna Brandes, Pao-Yu Oei, Claudia Kemfert und Christian von Hirschhausen.
    https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.819609.de/diwkompakt_2021-169.pdf

Seite 3: „Die Bundesrepublik Deutschland geht auf Grundlage der Angaben der Anlagenbetreiber davon aus, dass vorbehaltlich der Überprüfungen in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 die an den Stilllegungspfad angepassten Revierkonzepte und die darin vorgesehene Inanspruchnahme auch der anderen Tagebaue energiewirtschaftlich notwendig sind.“

  • Wie kann es sein, dass die Bundesrepublik Deutschland einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag auf die Angaben der Betreiber stützt? Wieso werden keine objektiven Daten zugrunde gelegt?

Unter Fußnote 5 heißt es: „Der Entwurf des ÖR Vertrags wurde am 24. Juni 2020 im Kabinett angenommen und der Öffentlichkeit bekannt. Der Vertrag bezieht als Unterzeichner alle Kraftwerksbetreiber und Bergbauunternehmen, sowie andere juristische Personen ein. Der Vertrag ist noch nicht abgeschlossen – er benötigt nach § 49 KVBG die Zustimmung des Bundestages. Die wesentlichen Kritikpunkte am Gesetz, dem Reduktionspfad, der Differenzierung zwischen Steinkohle und Braunkohleanlagen, den Detailregelungen zu Entschädigungen und der Ermächtigung zum Abschluss eines Vertrags sind bereits anderswo beschrieben. 7 Vgl. etwa Stellungnahme der Unterzeichnerin für die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, 25. Mai 2020, https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/Anhoerungen/687048-687048   

Seite 6: Die Begründung des KVBG und des ÖR Vertrags beziehen sich auf „Angaben der Anlagenbetreiber“, die aber als solche nicht bekannt sind. Die auf Grundlage von öffentlichen Gutachten bekannten Mengenangaben und -gerüste weichen erheblich voneinander ab. 

  • Braunkohleplan: „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“ – Genehmigung Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihr Bericht vom 19.11.2004 – 64.2 -3.6 –https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/braunkohlenplanung/braunkohlenplaene/plan_immerath_pesch_luetzerath/textliche_darstellung.pdf Seite 61 Text/95 pdf: Bewertung: Mit den beschriebenen Regelungen werden die Voraussetzungen geschaffen, im

Rahmen der Umsiedlung von landwirtschaftlichen Betrieben alle betroffenen Betriebe unabhängig von der bisherigen Größe und Besitzstruktur zu erhalten. Maßstab für die Erhaltung sind Einkommens- und Vermögensverhältnisse ohne Beeinflussung durch Braunkohlenabbau. Die betreffenden Regelungen zielen deshalb nicht nur darauf, die Erwirtschaftung eines vergleichbaren Einkommens und die Erhaltung vorhandenen Vermögens zu ermöglichen, sondern auch auf die Möglichkeit der Betriebserweiterung, wie sie ohne bergbaulichen Einfluss bestanden hätte.

Die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes, die auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Betriebsstruktur beinhaltet, darf durch den Braunkohletagebau nicht zerstört werden. Der Betrieb soll in dem zum Zeitpunkt der Umsiedlung bestehenden Umfang umgesiedelt werden.

  • Leitentscheidung 2021: Zitat: „Erstmalig schafft diese Leitentscheidung auch eine klare Vorgabe für Abstände zwischen dem Tagebau und den umliegenden Orten. Hier sind zukünftig mindestens 400 Meter und bei Vereinbarkeit mit der Rekultivierungsplanung auch bis zu 500 Meter einzuhalten. Im Vergleich zu den bisherigen Abstandsvorgaben aus der Leitentscheidung 2016 von ungünstigenfalls nur 120 Metern ist dies ein wesentlicher Fortschritt im berechtigten Interesse der Anwohner.https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landeskabinett-beschliesst-neue-leitentscheidung

Entscheidungssatz 4: Verbesserungen für die Tagebauranddörfer Garzweiler II

Für die mit ihrer Bebauung direkt an den Tagebau Garzweiler II angrenzenden Ortschaften sind weitere Verbesserungen hinsichtlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und der tagebaubedingten Immissionen zu erzielen. Dazu sind vorrangig die Abstände der Abbaugrenze des Tagebaus gegenüber den Ortsrändern auf mindestens 400 m zu vergrößern. Soweit mit einer ordnungsgemäßen Rekultivierung vereinbar sind 500 m Abstand anzustreben. Sofern dies nicht möglich ist, sollen andere Maßnahmen für Entwicklungsmöglichkeiten oder zur Verbesserung des Immissionsschutzes ergriffen werden. Seite 17 aus: https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/leitentscheidung_2021_0.pdf

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