Öl- und Gasrichtlinie nicht ambitioniert genug: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Allianz SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Öl- und Gasrichtlinie nicht ambitioniert genug

Es ist positiv, dass die Allianz ab dem 1. Januar 2023 die Versicherung von und Eigenanlagen in neue Öl- und Gasfelder sowie von/in neue Ölinfrastruktur und neue Ölkraftwerke ausschließt. Um die selbst proklamierte Vorreiterrolle im Klimabereich wirklich auszufüllen, muss die Allianz jedoch dringend auch neue Gasinfrastrukturprojekte und Gaskraftwerke ausschließen. Denn der Bau neuer Öl- und Gasinfrastruktur legt die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5° C Limit vereinbar ist. Zudem lässt die Ausnameregelung für neue Gasfelder, die von einer Regierung im Sinne der Energiesicherheit notfallmäßig beschlossen werden, ein riesiges Schlupfloch offen.

Fossile Richtlinie greift nicht für Vermögensverwalter Pimco und Allianz Global Investors

Die ambitionierte Kohlerichtlinie der Allianz sowie die neue Öl- und Gasrichtlinie gelten nicht für die Unternehmenstöchter Pimco und Allianz Global Investors, wo diese Vermögen für Dritte (über das der Allianz SE hinaus) verwalten. Allianz Global Investors hat eine eigene Kohlerichtlinie, die jedoch weit weniger ambitioniert ist als die von Allianz SE. Pimco hat keine Kohlerichtlinie. Richtlinien für Öl und Gas fehlen bei beiden komplett. Das Problem damit zeigt sich in einer urgewald Finanzrecherche von April 2023, die aufzeigt, dass die Allianz-Gruppe trotz ihrer Richtlinien mit 15,9 Milliarden USD in Kohle-, Öl- und Gasunternehmen investiert ist. Im Wesentlichen liegen diese Anlagen bei den Tochterunternehmen Allianz Global Investors und Pimco.

Die urgewald Recherche zeigt auch, dass Pimco zudem Anlagen der indischen Adani-Gruppe in Höhe von 75 Millionen USD hält, der seit Beginn dieses Jahres zweifelhafte Vermögenswerte und Finanzschiebereien vorgeworfen werden. Schon seit Jahren steht die Adani-Gruppe in der Kritik wegen ihres brutalen fossilen Expansionskurs etwa mit der Carmichael-Mine in Australien, neuen Kohlekraftwerken und -minen in Indien sowie umfassenden Plänen zum Gasausbau.

Verde Island Passage (VIP) in den Philippinen: Schädliche Investitionen in Unternehmen mit LNG-Ausbauplänen

Das philippinische Unternehmen San Miguel plant gemeinsam mit Shell und anderen Firmen acht Flüssiggas-Importterminals und acht Gaskraftwerke in der philippinischen Verde Island Passage (VIP) zu bauen. Die VIP wird auch der Amazonas der Ozeane genannt. Dort leben über 60 Prozent aller Küstenfischarten und es wachsen über 300 Korallenriffarten auf dem Meeresboden. Zudem leben 7 Millionen Menschen vom Fischen und dem Schnorchel- und Tauchtourismus in der Region. Pimco ist mit Anleihen im Wert von 45,2 Millionen USD der drittgrößte Investor weltweit von San Miguel. Zudem halten Pimco und Allianz Global Investors zusammen 395,3 Millionen USD in Aktien und Anleihen von Shell. Mit diesen Investitionen unterstützt die Allianz-Gruppe den massiven Gasausbau in der VIP und ist mitverantwortlich für die Zerstörung von Natur und der Lebensgrundlage von Millionen Menschen und verfehlt seine Verpflichtungen zum Klimaschutz.

Zu Tagesordnungspunkt 8: Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Neue gesetzliche Möglichkeiten für virtuelle Hauptversammlungen werden nicht umgesetzt

Schon mit der Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen, hat der Vorstand unter Beweis gestellt, neue Möglichkeiten für eine aktionärsfreundliche Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten nicht nutzen zu wollen. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu auch für alle transparent zu machen. So hätte das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt und zudem die Diskussion in der Hauptversammlung auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.

Darüber hinaus wird auch nicht die gesamte Hauptversammlung öffentlich übertragen – hier sind andere Aktiengesellschaften transparenter, auch gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.

Allgemein ist es kein guter Umgang mit Aktionär*innen, bereits eine Abstimmung exakt unter jenen Bedingungen durchzuführen, um deren Zustimmung Vorstand und Aufsichtsrat ja erst bitten.

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