Fehlende Transparenz und menschenrechtliche Sorgfalt in der Kupfer-Lieferkette: Unsere Gegenanträge

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns wird abgelehnt.

Begründung:
Bei der Verwendung des Bilanzgewinns muss die Aurubis AG schädliche Folgen des Kupferbergbaus und der Kupferproduktion für Mensch und Umwelt stärker als bisher berücksichtigen und dringend Abhilfe schaffen.

Besonders alarmierend ist, dass die Aurubis AG ein Jahr vor Inkrafttreten des nationalen Lieferkettengesetzes Rückschritte bei der Transparenz in der Lieferkette macht. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Bestimmungen könnten gravierende Strafen auf den Konzern zukommen.  Durch einen Dividenden-Verzicht in diesem Jahr würden die Aktionärinnen und Aktionäre einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass mehr Mittel für die Abmilderung der ökonomischen, gesundheitlichen und sozialen Schäden der Kupferproduktion bereitstehen und dass Rückstellungen für etwaige Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Lieferkettengesetz gebildet werden können.

Daher soll aus dem Bilanzgewinn der Aurubis AG von 218.677.861,05 € für das zurückliegende Geschäftsjahr keine Dividende von 69.854.448,00 € (1,60 € je Stückaktie) ausgeschüttet werden.


TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Ein Jahr vor Inkrafttreten des nationalen Lieferkettengesetzes macht die Aurubis AG Rückschritte bei der Transparenz in der Lieferkette. Der Vorstand muss nun sofort alles dafür tun, um die Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen.

Aurubis macht Rückschritte bei der Transparenz in der Lieferkette

Das vom Bundestag im Juni 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt 2023 in Kraft. Es ist alarmierend, dass Aurubis kurz vor dem Start des neuen Gesetzes in Sachen Transparenz in der Lieferkette einen gravierenden Rückschritt gemacht hat. Der Konzern schreckt jetzt sogar davor zurück, die Bezugsländer des Kupferkonzentrats offenzulegen und konterkariert damit die immer lauter werdenden Forderungen aus Zivilgesellschaft und Politik nach mehr Lieferkettenverantwortung. Aurubis muss nicht nur die Herkunftsländer sondern auch die einzelnen Bergbauunternehmen offen legen.

Besondere Verantwortung als Europas größter Kupferproduzent
Aurubis bezieht den Großteil seines Kupferkonzentrats aus Ländern wie Peru, Chile und Brasilien. Aus Peru z.B. stammt rund ein Viertel des nach Deutschland importierten Kupfers (Erze und ihre Konzentrate). Dies macht deutlich, dass Aurubis als größter Kupferproduzent Europas und international führender Kupfer-Recycler eine große Verantwortung trägt – insbesondere in den genannten Ländern, wo es bereits am Anfang der Lieferkette erhebliche menschenrechtliche und Umweltprobleme gibt. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, die Risikoanalyse sehr früh anzusetzen und unmittelbare sowie mittelbare Zulieferer und Geschäftspartner einzubeziehen. Das deutsche Lieferkettengesetz bezieht sich nur auf unmittelbare Zulieferer; um einer umfassenden unternehmerischen Sorgfaltspflicht gerecht zu werden, sollte Aurubis die gesamte Lieferkette in seine Risikoanalysen einbeziehen.

Das Gesetz sieht außerdem eine Beschwerdemöglichkeit für Betroffene beim Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. Doch nach wie vor macht Aurubis die genaue Herkunft des importierten Kupfers nicht transparent. Damit wird die Beschwerdemöglichkeit für Betroffene aus Peru praktisch unmöglich gemacht. Ohne Transparenz hat die Zivilgesellschaft in Deutschland keine Kontrollmöglichkeit, ob die von Aurubis unternommenen Schritte im Bereich der Sorgfaltspflichten ausreichend sind.


Bergbaukonzern Grupo México hält Versprechungen nicht ein

2019 deckte die Christliche Initiative Romero (CIR) auf, dass Aurubis Kupferkonzentrat von dem mexikanischen Bergbaukonzern Grupo México bezogen hat. Dieser Konzern betreibt das Bergbauprojekt „Buena Vista del Cobre“ im Norden Mexikos, das 2014 die größte Umweltkatastrophe des Landes verursachte. Nach einem Dammbruch ergoss sich giftiger Bergbauschlamm in zwei Flüsse. In der Folge wurden bei über 350 Menschen giftige Rückstände in Blut und Urin sowie Haut- und Gefäßkrankheiten festgestellt. Eine Partnerorganisation vor Ort bestätigt: Ein versprochenes Krankenhaus sowie Wasseraufbereitungsanlagen hat Grupo México immer noch nicht in Betrieb genommen. Aurubis hat trotz mehrfacher Anfragen nie zu den Geschäftsbeziehungen mit Grupo México Stellung bezogen.

Aurubis gegen starkes EU-Lieferkettengesetz

Im Gegensatz zu anderen Unternehmen hat Aurubis sich jahrelang gegen ein nationales Lieferkettengesetz gewehrt. Nun vertritt Aurubis die Auffassung, dass „eine EU-Regelung das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum Vorbild haben“ sollte. Das vermittelt den Eindruck, dass Aurubis taktiert, um ein möglichst schwaches europäisches Lieferkettengesetz zu bekommen. Nach Auffassung vieler zivilgesellschaftlicher Organisation, darunter der Initiative Lieferkettengesetz, ist das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an vielen entscheidenden Stellen zu schwach. Die Abschwächung gegenüber der ambitionierteren Vorfassung erfolgte auch auf massiven Druck einiger Wirtschaftsverbände, des CDU-Wirtschaftsrats und von Ex-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Durch diese Schwachstellen büßt das Gesetz an Wirksamkeit ein und fällt in Teilen hinter die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 zurück. (vgl. https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2021/06/Initiative-Lieferkettengesetz_Analyse_Was-das-neue-Gesetz-liefert.pdf)

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für eine EU-Lieferkettengesetz 2021 drei Mal verschoben, und die Aurubis AG vermittelt nicht den Eindruck, dass sie an einer schnellen Verabschiedung eines EU-Lieferkettengesetzes interessiert ist. In einem Offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellen 47 zivilgesellschaftliche Organisationen fest: „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein so wichtiges neues Gesetz, das Millionen von Menschen helfen kann, Gerechtigkeit zu fordern gegen Menschenrechtsverletzungen und zum Schutz unserer Umwelt und des Klimas beitragen kann, zum dritten Mal verzögert wird.“ (https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2021/12/Open-letter-to-President-VDL-on-SCG-Delay.pdf)

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der Aurubis AG hat als Kontrollorgan des Vorstands versagt. Dies wird allgemein bei der ungenügenden Vorbereitung des Konzerns auf das Lieferkettengesetz und exemplarisch bei der Geschäftstätigkeit von Aurubis Bulgaria deutlich.

Aurubis weigert sich, kommunale Gebühren am Werksstandort Pirdop/Bulgarien zu begleichen

Der Aufsichtsrat der Aurubis AG hat es versäumt, den Vorstand anzuweisen, die Aktionär*innen über rechtliche Klagen am Werksstandort Pirdop zu unterrichten. Als einziges Unternehmen der Kupferbergbau- und Kupferhüttenindustrie in der Region weigert sich die Aurubis Bulgaria AD, kommunale Gebühren für den Bezug von Oberflächenwasser aus dem Dushanzi-Stausee an die Kommune Pirdop zu leisten. Während Unternehmen wie Asarel Medet AD und Dundee Precious für den Bezug von Oberflächenwasser aus der Gemeinde Pirdop kommunale Gebühren abführen, weigert sich die Aurubis, der Aufforderung der Gemeinde Pirdop um Begleichung der Gebührenrechnungen Folge zu leisten. In der Folge fehlen der Gemeinde die Einnahmen, um die notwendigen Sanierungen des total maroden Regionalkrankenhauses in Pirdop durchzuführen. Weiter fehlen Mittel, um der Bevölkerung in der Zeit der Corona-Pandemie Präventionsmaßnahmen anzubieten. In der Gemeinde Pirdop gibt es nach wie vor keine Angebote an die dortige Bevölkerung zur Nutzung von kostenlosen Corona-Tests. Die Bewohner*innen müssen sich die Tests selbst in den Apotheken kaufen, ärmere Menschen können sich diese nicht leisten. Sie bleiben ungetestet.

Die Aurubis Bulgaria AD klagte auf Feststellung, dass der Boden unterhalb des Stausees in ihrem Unternehmensbesitz sei. Der Stausee weist eine Fläche von 947.000m² auf, wurde zwischen 1968 und 1971 gebaut und liegt heute inmitten des EU-Natura Schutzgebiets Sredna Gora. Die Gemeinde befürchtet, dass bei einem für sie negativen Urteil Aurubis den Zugang der Bevölkerung zum Stausee versperren wird. Der Stausee wird von der Bevölkerung als auch von Tourist*innen als Naherholungsgebiet genutzt. Unter Verweis auf die Klage der Aurubis hat der Bürgermeister den diesjährigen Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Pirdop und der Aurubis Bulgarien AD nicht unterzeichnet.

Kein Schutz vor gesundheitsschädlichen Emissionen
Der Vorstand kommuniziert weiterhin nicht die Auswirkungen der jahrzehntelangen extremen Arsen-Emissionen in Boden, Wasser und Luft am Werksstandort Pirdop. Die Bevölkerung wird vom Unternehmen nach wie vor nicht ausreichend über den Umweltzustand informiert. Umweltmessungen über Risiken zu Anbau von Obst und Gemüse im Umkreis des Werksgeländes finden weiterhin nicht statt. Die Bevölkerung kann somit nicht über mögliche Verzehrrisiken gewarnt werde.

Im Report der NGO Bankwatch von Januar 2021 wird berichtet, dass Hüttenarbeiter der Aurubis über Schwefelbelastungen, Kohlendioxid und Schwermetallemissionen im Umfeld ihrer Arbeitsplätze klagen. Auch sind die Arbeiter*innen von Lieferanten der Aurubis Bulgaria, die in unmittelbarer Umgebung des Werksstandorts Pirdop in den Minen der Assarel Medet AD und Chelopetch Mining EAD tätig sind, hohen Konzentrationen an Staub, Arsen und anderen Schwermetallen ausgesetzt.

Fragwürdige Auszeichnung von Aurubis Bulgaria mit Copper Mark

The Copper Mark, das Gütesiegel für die Kupferbranche, soll „verantwortungsvolle Produktion von Kupfer anhand von 32 international anerkannten Nachhaltigkeitskriterien“ belegen. Als erste Primärhütte von Aurubis hat der bulgarische Standort den Zertifizierungsprozess durch die Copper Mark erfolgreich abgeschlossen und darf nun das neue Gütesiegel tragen. Es belegt die nachhaltige Kupferproduktion von Aurubis Bulgaria (vgl. https://www.aurubis.com/medien/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2021/Aurubis-Bulgaria-mit-Copper-Mark-ausgezeichnet). Zu den Nachhaltigkeitskriterien gehören neben Umweltschutz beispielsweise Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Compliance und Menschenrechte. Angesichts der gesundheitsschädlichen Emissionen am Aurubis-Standort Bulgarien und des selbstherrlichen Auftretens des Managements in Pirdop (siehe oben) fordert der Dachverband Aurubis auf, den Zertifizierungsprozess in allen Details offenzulegen oder Aurubis Bulgaria das Gütesiegel zu entziehen.    

Fehlendes Diversitätskonzept
Das Diversitätskonzept der Aurubis AG findet bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands keine Anwendung. So gibt es nach wie vor keine Frauen im Vorstand der Aurubis AG. Auch berücksichtigt der Aufsichtsrat keine bulgarischen Arbeitnehmervertreter*innen für Aufsichtsratspositionen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Aurubis AG, obwohl es notwendig wäre, da es in Bulgarien keinen Aufsichtsrat der dortigen Aurubis Bulgaria AD gibt. Somit findet keine Mitsprache der dortigen Arbeitnehmer*innen zu Entscheidungen des Vorstands statt.

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