Über Gutes berichten, über Schlechtes schweigen

Aurubis-Hauptversammlung am 17. Februar 2022: „Der Konzern gibt keine Auskunft zu seinen Lieferantenbeziehungen.“ (Fotomontage: Aurubis/Dachverband)

Auf der Hauptversammlung 2022 der Aurubis AG kamen Aktionärsrechte zu kurz
Von Ulf Georgiew

Zieht man ein Fazit der virtuellen Hauptversammlung der Aurubis AG am 17.02.2022, dann lautet es: Wir berichten über Gutes, wir schweigen über Schlechtes. Auf der letztjährigen Aktionärsversammlung berichtete der Vorstandsvorsitzende Roland Harings noch stolz, dass Aurubis eine Kooperation mit dem norwegischen Minenbetreiber Nussir für die weltweit erste CO2-neutrale Kupfermine prüft. Auf der diesjährigen Hauptversammlung ist nicht mehr viel von dem Enthusiasmus von 2021 zu spüren. Warum Aurubis die Absichtserklärung mit Nussir im August 2021 kündigte, hat Harings in seiner Einführungsrede nicht erwähnt. Auch diesmal gab es keine Antworten auf Fragen zum Bezug von Kupferkonzentraten von Lieferanten, in deren Minen Menschenrechts- und Umweltverstöße stattfinden. „Der Konzern gibt keine Auskunft zu seinen Lieferantenbeziehungen“, sagte Harings. Auch zu einem Dialog mit Nichtregierungsorganisationen zu Menschenrechts- und Umweltverstößen in Peru wollte sich der Vorstand nicht eindeutig bekennen. Wie der Konzern so das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettengesetz einhalten will, bleibt nach der Hauptversammlung weiterhin offen.

Mit Sorge verfolge ich, dass der Vorstand auf der Hauptversammlung die Privatisierung von Gemeindeflächen in bulgarischen Naturschutzgebieten rechtfertigte, Stauseewasser des Dushanzi-Stausees als sein Industriewasser deklarierte und den Betrieb von eigenen Wasserkraftwerken verkündete.

Aurubis, Hände weg von EU-Natura-2000-Schutzzonen! Halt dich raus aus Naturschutzgebieten!

Viele Antworten zu Fragen des Dachverbands wurden von Aurubis aus dem Zusammenhang gerissen oder passten gar nicht zu Fragen. Lediglich zehn Minuten gestand der Versammlungsleiter den Aktionär*innen im Anschluss an die Fragerunde zu, Nachfragen zu stellen oder unzureichende Antworten zu ergänzen.

Der Konzern würde gern künftig auch nur noch virtuelle Hauptversammlungen abhalten wollen, sagte Harings. Ein Abgesang von Mitspracherechten der Aktionär*Innen wäre die Folge. Das Beispiel Aurubis zeigt: Es reicht nicht, dass Hauptversammlungen nur virtuell stattfinden. Ohne Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre kommen deren Rechte zu kurz. Ein Dialog der Anteilseigner untereinander findet nicht statt. Der Vorstand entscheidet nach eigenem Gutdünken, wie er Fragen zu Umwelt- und Menschenrechtsverstößen des Unternehmens oder dessen Lieferanten beantwortet. Er berichtet lediglich über das Gute und verschweigt Schlechtes.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/aurubis/ueber-gutes-berichten-ueber-schlechtes-schweigen/