Klimaschutz, Lieferketten und Personalpolitik: Unsere Fragen an den BASF-Vorstand

In unseren Gegenanträgen kritisieren wir, dass BASF nicht der eigenen Verantwortung für Klimaschutz und Achtung von Menschenrechten in den eigenen Lieferketten gerecht wird. Zur virtuellen Hauptversammlung haben wir diese Fragen an den Vorstand eingereicht:

Fragen zur Dividende und Verwendung des Bilanzgewinns

  • Sie haben letztes Jahr Kurzarbeit in Anspruch genommen, schütten nun aber erneut die Rekord-Dividende vom Vorjahr aus. Haben Sie bei Ihrer aktuellen Dividendenpolitik die aktuelle Situation beim Kurzarbeitergeld beachtet, dass dies zurzeit de facto steuerfinanziert und von daher mehr eine staatliche Hilfe in der Corona-Krise denn Versicherungsleistung ist?
  • In welcher Höhe wurden Kosten durch den Einsatz von Kurzarbeit 2020 eingespart?
  • In welcher Höhe haben Sie im Rahmen der Kurzarbeit Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen?

Fragen zu der Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten allgemein:

  • Können Sie bereits sicherstellen, dass BASF die Anforderungen des geplanten Lieferkettengesetzes an ein Risikomanagement zur Identifizierung und proaktiven Reduzierung von Menschenrechtsrisiken in den eigenen Lieferketten erfüllt?
  • Sie setzen sich für eine europäische, gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ein. Für welche konkreten Regelungen sprechen Sie sich aus und für welche explizit nicht?

Fragen zum Zulieferer Sibanye-Stillwater und der Situation in Südafrika:

  • Im Januar 2020 wurde von der BASF ein Audit von Sibanye-Stillwater durchgeführt. Was sind die Ergebnisse und können das Audit sowie die Ergebnisse – zur Gänze – öffentlich gemacht werden?
  • In welchen Umfang wurden welche Rohstoffe von Sibanye-Stillwater im Geschäftsjahr 2020 bezogen? Bitte Betrag in Euro sowie Menge in Gewicht, aufgeschlüsselt nach Rohstoffart angeben.
  • Die Lebensbedingungen der Menschen, die für BASF Platin aus dem Boden schürfen, weiterhin unverändert schlecht sind. Im aktuellen Geschäftsbericht heißt es, dass auch in den bisher veröffentlichten wenig transparenten Auditergebnissen „Verbesserungsbedarf“ in den Bereichen „Gesundheit und Sicherheit“ und „Umwelt“ festgestellt worden seien. Was tun sie konkret zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Minenarbeiter:innen von Marikana?
  • Wann waren Vertreter*innen von BASF das letzte Mal vor Ort in Marikana?
  • Haben aus Ihrer Sicht die von BASF initiierten Maßnahmen zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Menschen in Marikana beigetragen?
  • Für wie effektiv bewerten Sie die Sozial- und Menschenrechtspläne von Sibanye-Stillwater für die Gemeinden in der Umgebung der Minen?
  • Verfügt Sibanye-Stillwater über einen Stakeholder Engagement Plan und wird dieser effektiv umgesetzt; wann wurden betroffene Gemeinden in Marikana zuletzt konsultiert?
  • Welche Maßnahmen wurden von Sibanye-Stillwater ergriffen, um die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung der von den Bergbauaktivitäten betroffenen Gemeinden zu fördern?

Fragen zu Geschäftsbeziehungen mit Anglo American:

  • In welchen Umfang wurden welche Rohstoffe von Anglo American im Geschäftsjahr 2020 bezogen? Bitte Betrag in Euro sowie Menge in Gewicht, aufgeschlüsselt nach Rohstoffart angeben.
  • Haben Sie konkrete Missstände und Nachholbedarf bei Anglo American in Bezug auf die Einhaltung internationaler Arbeits-, Sozial- und Umweltschutzstandards feststellen können? Wenn ja, welche?
  • Anglo American hat in Mogalakwena, Südafrika, mehrere Gemeinden umgesiedelt. Wissen Sie davon und können Sie prüfen, dass dabei alle erforderlichen lokalen, nationalen und internationalen rechtlichen Anforderungen erfüllt worden sind?
  • Können Sie prüfen, ob Anglo American die erforderlichen Entschädigungen an die von der Umsiedlung betroffenen Gemeinden gezahlt hat?

Fragen zu Geschäftsbeziehungen mit Nornickel:

2019 ist BASF mit Nornickel eine strategische Kooperation in Bezug auf Batteriematerialien für Elektrofahrzeugen eingegangen. Im Mai 2020 sorgte Nornickel für die größte Ölkatastrophe der Arktis, als 21.000 Tonnen Diesel aus einem Kraftwerkstank ausliefen.

  • Welche konkreten Mängel hat BASF bei Nornickel in Bezug auf Sozial- und Umweltschutzstandards festgestellt?
  • Wurden dazu konkrete Zeitpläne mit Nornickel vereinbart, bis wann die Missstände behoben sein müssen? Wenn ja, wie sehen die Pläne konkret aus?
  • Inwieweit unterstützt BASF bzw. würde BASF Nornickel dabei unterstützen, die Standards der Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) zu erfüllen?
  • Inwieweit fordert BASF von Nornickel explizit, auch die Rechte indigener Gruppen in Russland zu achten, insbesondere deren Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC-Prinzipien)?
  • Unter welchen Umständen würde BASF die Geschäftsbeziehung mit Nornickel beenden, ggf. auch nur temporär?

Frage zu möglicher Zwangsarbeit in China:

In den Veröffentlichungen, die unter dem Namen „China Cables“ bekannt wurden, ist dokumentiert: Mindestens 1,5 Millionen Angehörige vor allem der Minderheit der muslimischen Uigurinnen und Uiguren werden in Umerziehungslagern in Xinjiang festgehalten. Immer häufiger werden neben diesen Lagern Fabriken errichtet, in denen Inhaftierte zu billigen Löhnen Zwangsarbeit verrichten müssen. Dies verschafft der Staatssicherheit eine absolute Kontrolle über muslimischen Nationalitäten. BASF betreibt zwei Joint Ventures mit chinesischen Firmen in der Stadt Korla Xinjiang, bei denen auch ethnische Minderheiten arbeiten. Zwar versichert BASF, dass es dort zu keiner Zwangsarbeit komme.

  • Kann der Vorstand Zwangsarbeit bei Zulieferern und Partnerfirmen in und aus China nachweislich ausschließen?

Fragen zu Klimaschutz und Klimazielen

  • Können Sie nachweisen, dass Ihre neuen Klimaziele und Reduktionspläne von klimaschädlichen Emissionen (Scope 1, 2 und 3) kompatibel mit dem Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens kompatibel ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, insbesondere in Bezug auf Artikel 2.1(a) und 4.1 des Abkommens?
  • Dr. Martin Brudermüller sagt zutreffend, dass es beim Klimaschutz „zunächst auf die ersten Meter der Wegstrecke und nicht auf die letzten“ ankomme. Unter welchen Umständen und Konsequenzen könnte BASF bis 2030 deutlich mehr CO2-Reduktionen erreichen als nur magere 25 Prozent gegenüber den Emissionen von 2018?
  • In der eigenen Wertschöpfungskette (Scope 3) liegt der größte Klimaschaden durch BASF. Die Scope-3-Emissionen betrugen 2020 rund 92 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – mehr als das Vierfache des Scope 1 und 2. Haben Sie Reduktionsziele für Ihren Scope 3? Wenn ja, wie lautet das Ziel? Wenn nicht, warum nicht?
  • Ursprünglich hatte sich die BASF das Klimaziel gesetzt, die eigenen Treibhausgasemissionen je Tonne Verkaufsprodukt bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 2002 zu reduzieren. Mit der letzten Erhöhung, die vor allem auf den jüngsten Erwerb des CO2-intensiven Polyamidgeschäfts von Solvay zurückzuführen ist, konnte dieses Ziel nun definitiv nicht erreicht werden. Doch statt dies im Geschäftsbericht transparent zu machen, wurde nun einfach 1990 als Vergleichsjahr gewählt und die CO2-Reduzierungen seitdem selbstlobend hervorgehoben. Warum wenden Sie nicht zumindest für Transparenz und Vergleichbarkeit das bisherige Schema früherer Geschäftsberichte an?

Fragen zu Wintershall Dea und geplantem Börsengang:

  • Für wann ist der Börsengang von Wintershall Dea geplant?
  • In welchen Ländern ist Wintershall Dea an der Suche nach und/oder der Extraktion von Schiefergas und/oder -öl beteiligt? Bitte geben Sie direkte Beteiligungen durch Tochtergesellschaften und/oder indirekte Beteiligungen durch gemeinsames Vorgehen mit anderen Unternehmen an.
  • Welches Öl- und Gasvolumen wird mittels Fracking in den jeweiligen Ländern gewonnen, in denen Wintershall Dea tätig ist? Welches Volumen an Wasser wird durch die Extraktionsprozesse verbraucht? Welche Zusatzstoffe werden dem Wasser beigemischt?
  • Unter Berücksichtigung aller fossiler Brennstoffe haben wissenschaftliche Studien belegt, dass Fracking von Schiefergas für mehr als 50 Prozent der globalen Zunahme an Methanemissionen während der letzten Dekade verantwortlich ist. Folglich ist Fracking ein maßgeblicher Grund für den Anstieg der globalen Erwärmung. In einer Zeitspanne von 20 Jahren, ist der Einfluss auf den globalen Temperaturanstieg von Methan 84-87-mal größer als der von CO2. Auch auf die lokalen Auswirkungen von Fracking auf das Wasser, die Böden, die Luft und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung wurde bereits vermehrt aufmerksam gemacht. Eben diese zerstörerischen und tödlichen Auswirkungen des Unterfangens sowie das gefährliche Potenzial von durch Fracking induzierten seismischen Aktivitäten haben dazu geführt, dass Fracking innerhalb Europas größtenteils verboten, oder immerhin stark eingeschränkt wurde. Wintershall Dea allerdings, mit seiner Hauptverwaltung in Deutschland, einem Land, in dem Fracking verboten ist, benutzt die Technik außerhalb Europas und wird dennoch von seinem CEO als Klimavorreiter dargestellt und präsentiert sich in seinem Nachhaltigkeitsbericht von 2020 als Teil der Lösung für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Zukunft. Wie ist diese Diskrepanz aus Sicht der BASF zu rechtfertigen?
  • Weiß BASF, inwieweit die im Nachhaltigkeitsbericht 2020 von Wintershall Dea erwähnte Portfoliooptimierung durch Investitionen in Infrastrukturprojekte wie Carbon Capture and Storage (CCS) erreicht werden soll?
  • Sieht BASF einen Nutzen von Investitionen in kapitalintensive Infrastrukturprojekte mit geringer Renditefähigkeit wie CCS (geringe Sensitivität gegenüber konjunkturellen Schwankungen, Steuervorteile usw.)?
  • In welche Arten von naturbasierten CO2-Kompensationslösungen plant Wintershall zu investieren? Wo genau sollen diese umgesetzt werden?
  • Wie sieht die soziale und ökologische Bewertung sowohl für naturbasierte Kompensationslösungen als auch für CCS-Projekte aus? Welche sozialen, politischen und ökologischen Kriterien wird Wintershall Dea bei der Entscheidung über die Realisierbarkeit und Wünschbarkeit der naturbasierten Kompensationslösungen und CCS-Projekte in Betracht ziehen?
  • Hat Wintershall eine soziale und ökologische Vorbewertung des Greensand CCS-Projekts in der dänischen Nordsee durchgeführt? Welche Kriterien wurden bei der Zertifizierung des Greensand CCS-Projekts berücksichtigt?
  • Wie hat Wintershall die an der Küste lebenden Gemeinden in den Entscheidungsprozess zum Greensand CCS-Projekt und in die Bewertung der bekannten sozialen und ökologischen Risiken der CO2-Speicherung eingebunden?
  • Gibt es Pläne zur kommerziellen Nutzung des abgeschiedenen CO2, und wenn ja, wie plant Wintershall die kommerzielle Nutzung des CO2? Bitte geben Sie an, ob es Pläne gibt, es für die Erweiterte Ölförderung und/oder Fracking (Hydraulic Fracturing) zu verwenden und nennen Sie die Orte, an denen es zum Einsatz kommen wird. Wenn ja, wo soll das CO2 hierfür zum Einsatz kommen?
  • DNV GL hat die Eignung des Reservoirs Nini-West laut Angaben von Wintershall Dea „für die jährliche Einlagerung von 0,45 Millionen Tonnen komprimiertem CO2 pro Bohrung über zehn Jahre“ bestätigt. Gleichzeitig, sollen „Langfristig […] Kapazitäten zur CO2-Speicherung von etwa 3,5 Millionen Tonnen pro Jahr hier bis 2030 entwickelt werden“, auch nach eigenen Angaben (Quelle: https://wintershalldea.com/de/newsroom/meilenstein-fuer-ccs-projekt-greensand-erreicht, letzter Zugriff: 21.4.2021). Wie plant Wintershall Dea, die Speicherkapazität des Reservoirs um das beinahe Zehnfache innerhalb knapp eines Jahrzehnts zu erweitern, wenngleich die Eignung nur für eine geringere Speicherkapazität bestätigt wurde? Wird es noch andere CO2-Speicherstätten geben? Wenn ja, wo sollen diese gebaut werden? Wer wird die Machbarkeitsstudien hierzu durchführen und nach welchen sozialen und ökologischen Kriterien wird eine Entscheidung getroffen werden?
  • Welches Volumen an Wasser wird verbraucht, um das CO2 in Greensand zu speichern und die CCS-Infrastrukturen zu bauen (Pipelines, Plattformen, Bohrer, Speicher etc)?
  • Wieviel CO2 wird im Herstellungsprozess der CCS-Infrastrukturen (Pipelines, Plattformen, Bohrer, Speicher etc.) ausgestoßen, ohne das gespeicherte CO2 mitzurechnen? 
  • Im Nachhaltigkeitsbericht von 2020 schreibt Wintershall Dea, dass es sich für einen „socially acceptable energy supply“ (Quelle: https://m.marketscreener.com/news/latest/Sustainability-Report-2020-Commitment-to-environmental-protection-social-affairs-and-transparency–32891702/, letzter Zugriff: 21.4.2021) einsetzt. Wie reagiert Wintershall auf die sozialen Proteste gegen ihre Energieversorgung?

Fragen zu den Verwicklungen von Wintershall mit dem Nationalsozialismus

Seit Januar 2021 ist bekannt, dass die BASF-Tochter Wintershall AG in der Hamburger HafenCity Hauptmieter eines Gebäudes werden will, in dem das Dokumentationszentrum denk.mal am ehemaligen Hannoverschen Bahnhof zur NS- und Deportationsgeschichte Hamburgs entstehen soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Die Wintershall AG hat ab 1930 nationalsozialistische Organisationen u.a. mit Geldzuwendungen unterstützt, darunter die „Gesellschaft zum Studium des Faschismus“, den Keppler-Kreis, den Freundeskreis Himmler, den Reichsführer SS Himmler, die Hitlerjugend, das NS-Kraftfahrkorps, die SS, die SA, den Sicherheitsdienst der SS (SD), NSDAP-Gauleiter. Wie viel hat die Wintershall AG ab 1930 pro Jahr und insgesamt von 1930 – 1945 an Geldbeträgen aufgewendet, um NS-Organisationen oder einzelne Personen zu finanzieren und wie hoch wäre dieser Betrag nach heutigem Geldwert?
  • Die Wintershall AG hat in der NS-Zeit von Zwangsarbeiter*innen in ihren Betrieben eingesetzt, darunter KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene, Jüdinnen und Juden. In welchen Betrieben setzte die Wintershall AG im In- und besetzten Ausland wie viele Zwangsarbeiter*innen ein und welche Anstrengungen hat die Wintershall AG bisher unternommen, diese Zwangsarbeiter*innen namhaft zu machen und sie zu entschädigen?

Fragen zur Bewertung der historischen Rolle der IG Farben und des Einsatzes von Zyklon B in der Shoa

Die BASF gehörte zu den Mitgründern der IG Farben. Dieser Konzern war eng mit dem NS-Staat verwoben. IG-Manager entwickelten für Hitler den Vierjahresplan zur Kriegsvorbereitung; Otto Ambros hatte sogar die Position des Wehrwirtschaftsführers inne. Das Unternehmen lieferte dem „Dritten Reich“ die wichtigsten Kriegsgüter und unterhielt in Auschwitz ein eigenes KZ. Auch die Mordwaffe stammte von den IG Farben: Das Zyklon B kam von ihrer Tochter-Gesellschaft Degesch.

Trotzdem behauptet die BASF auf ihrer Website (https://www.basf.com/global/de/who-we-are/history/chronology/1925-1944/1939-1945/kampfstoffe-und-zyklon-b.html), der damals für die IG Farben im Degesch-Verwaltungsrat sitzende Carl Wurster hätte nicht gewusst, dass das Zykon B in den Konzentrationslagern nicht als Entlausungsmittel, sondern als Mordwaffe benutzt wurde. Auch der enorme Bedarf der Nationalsozialisten an Zyklon B hätte ihn nicht stutzig machen müssen, „denn dadurch, dass im Verlauf des Krieges immer mehr Menschen in Lagern untergebracht waren, war zu erwarten, dass die Nachfrage nach Entlausungs- und sonstigen Schädlingsbekämpfungsmitteln steigen würde“.

  • Will die BASF auch behaupten, dass alle anderen IG-Farben-Manager nichts von dem eigentlichen Bestimmungszweck des Zyklon B in den Lagern wusste?
  • Wer aus den Reihen der Industrie wusste nach Ansicht der BASF damals überhaupt davon, dass das Zyklon B zur Vergasung von KZ-Häftlingen zum Einsatz kam?
  • Auf welche historischen Quellen stützt die BASF die Behauptung, dass die Degesch eigentlich gar nicht richtig zur IG Farben gehörte, sondern Bestandteil des Degussa-Konzerns blieb?

Fragen zu Pestiziden und Doppelstandards

  • Wie viele der von BASF produzierten Pestizide bzw. Wirkstoffe sind derzeit in Brasilien und Südafrika zugelassen und parallel in der EU bzw. Deutschland verboten?
  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilte auf seiner Webseite mit, dass Epoxiconazol-haltige Pflanzenschutzmittel am 30.04.2020 ihre Zulassung verloren, weil der Zulassungsinhaber, d.h. BASF, den Antrag auf Zulassung widerrufen habe. Was waren die Gründe, den Antrag zu widerrufen und warum erfolgte der Widerruf erst so spät, obwohl der Wirkstoff bereits seit November 2012 endgültig als reproduktionstoxisch, Kategorie 1B („wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“), eingestuft ist?

Frage zum Schiedsverfahren gegen Bayer

Im Zuge der Monsanto-Übernahme musste Bayer seine genmanipulierten Raps-, Soja- und Baumwoll-Pflanzen der „Liberty Link“-Baureihe sowie das auf diese Labor-Kreationen abgestimmte Herbizid Glufosinat, die Gemüsesaatgut-Sparte, Saatgutbehandlungsmittel wie „Poncho“ und seine Plattform für digitale Landwirtschaft an die BASF verkaufen. 7,6 Milliarden Euro zahlte BASF dafür und übernahm dabei auch einen Großteil der Belegschaft. BASF fühlt sich bei dem Deal jedoch vom Bayer übervorteilt. Besonders bei den Personal-Kosten habe Bayer nach Ansicht der BASF falsche Rechnungen aufgemacht. Darum hat die BASF in der Sache ein Schiedsverfahren angestrengt.

  • Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Fragen an BASF SE zu dem geplanten und durchgeführten Personalabbau, dem sogenannten „Exzellenzprogramm“

Die BASF will weltweit schon wieder mindestens 6.000 Stellen streichen, davon 2.000 Arbeitsplätze in Deutschland. In Ludwigshafen sollen im Servicebereich fast 600 Jobs beseitigt werden, was etwa der Hälfte aller Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich – Kommunikation, Umwelt, Personal, Sicherheit Logistik, Finanzwirtschaft – entspricht.

Die Dienstleistungszentren in Berlin (Ostteil), Kuala Lumpur und Montevideo, die diese Tätigkeiten übernehmen sollen, zeichnen sich durch schlechtere Arbeitsbedingungen und vor allem niedrigeres Entgelt der Beschäftigten aus.

Dies ist nur ein weiterer Schritt in dem seit Jahren andauernden Personalabbau der BASF. Am Standort Ludwigshafen wurden in den letzten 30 Jahren mindestens 15.000 – wahrscheinlich mehr – reguläre Arbeitsplätze abgebaut. Heute setzt die BASF in Ludwigshafen stattdessen 8-10.000 Leasingkräfte über Subunternehmen und Sub-Subunternehmen ein, Billigarbeitskräfte zu miserablen Bedingungen, die nur einen Bruchteil an Entlohnung eines vormals fest angestellten Mitarbeiters bekommen. Dies zeigt die Fantasie- und Kreativitätslosigkeit der BASF-Führung – wie der meisten Unternehmensführungen – Kosteneinsparungen und sogen. Verschlankungen zielen immer auf Personalabbau.

Gleichzeitig steigert die BASF kontinuierlich den Mengenumsatz. Dies geht seit Jahren mit einer erheblichen Arbeitsverdichtung einher – auch wenn die BASF behauptet, Synergieeffekte, technologische Verbesserungen, Digitalisierungen und Standardisierung von Prozessen würden Personal überflüssig machen.

  • Wie haben sich die Personalkosten in Ludwigshafen und weltweit seit 2015 pro Jahr entwickelt?
  • Wie hoch ist die Summe, die die BASF jährlich für den Einsatz von Kontraktoren/Subunternehmen und Werks- und Leasingverträge in Ludwigshafen ausgibt?
  • Wie hoch ist die altersbedingte und durch natürliche Fluktuation bedingte Personalreduktion im Jahr 2020?
  • Nach welchen Kriterien werden diejenigen Beschäftigten ausgewählt, denen ein Abfindungsangebot gemacht wird?
  • Wie hoch ist der Grad der Freiwilligkeit, d.h. wird im Zuge des geplanten Personalabbaus Druck auf Personen ausgeübt, auf eine Weiterbeschäftigung zu verzichten und ein Abfindungsangebot anzunehmen?
  • Wie viele Personen haben in 2020 einen Aufhebungsvertrag im Rahmen des geplanten Abbaus unterschrieben, wie viele im aktuellen Jahr 2021?
  • Wie hoch ist die bereit gestellte Abfindungssumme für den in Ludwigshafen geplanten Personalabbau? Wie hoch ist diese Summe in Europa, wie hoch an außereuropäischen Standorten?
  • Wie findet der Personalabbau außerhalb Ludwigshafens statt? Gibt es dort betriebsbedingte Kündigungen?
    Wenn nein, mit welchen Mitteln wird der Personalabbau betrieben?
    Wenn ja, wie viele Beschäftigte wurden seit Inkrafttreten des Programms außerhalb des Standorts Ludwigshafen betriebsbedingt gekündigt?
  • Wie stellt die BASF sicher, dass es zu keinem Know-how-Verlust durch den Personalabbau kommt?
  • Wie viele Tage dauert durchschnittlich eine gemeldete Erkrankung je Beschäftigten pro Jahr seit 2015?
  • Die BASF führt regelmäßig Mitarbeiterbefragungen durch: Wie sieht die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten am Standort Ludwigshafen aus?
    Wie hat sich der Grad der Zufriedenheit seit 2015 entwickelt?

Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der BASF-Beschäftigten in der Corona-Pandemie

Wir begrüßen, dass die BASF seit kurzem ein eigenes Impfzentrum für Impfungen gegen das Corona-Virus auf dem Werksgelände betreibt. Auch andere Aktionen im Rahmen von „Helping Hands“ fanden in der Öffentlichkeit eine gute Resonanz.

Wir kritisieren jedoch, dass die BASF sich in vorderster Front gegen eine Testpflicht in den Betrieben aussprach und politischen Druck dagegen entfaltete.  Die Corona-Pandemie kann nur mit maximalem Einsatz aller gesellschaftlichen Kräfte, wozu Unternehmen gewiss gehören, zurückgedrängt werden. Kostenargumente dürfen beim Gesundheitsschutz keine Rolle spielen. Im Übrigen verlangt schon das Arbeitsschutzgesetz den maximalen Einsatz zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

  • Wird für alle Arbeitsplätze gemäß des Arbeitsschutzgesetzes eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung durchgeführt, insbesondere unter dem Aspekt des Infektionsschutzes?
  • Werden in diesem Zusammenhang die Arbeitsplätze überprüft, ob das Potential an Homeoffice-Arbeitsplätzen wirklich ausgeschöpft ist?
  • Ist die BASF der Meinung, dass ein einziger oder zwei in der Freizeit freiwillig durchgeführter Selbsttest pro Woche den unbedingt erforderlichen Schutz vor einer Weitergabe der Infektion gewährleisten kann – wenn die Aussagekraft eines Selbsttests allenfalls 24 Stunden gegeben ist?
  • Ist die BASF darauf vorbereitet, dass gegebenenfalls Anlagen abgestellt und Einheiten geschlossen werden müssen, um soziale Kontakte und Infektionen zukünftig entschlossener zu verhindern?
  • Welchen Einsatz leistet die BASF, um den maximalen Infektionsschutz der Beschäftigten in den Lieferketten zu erreichen?
  • Welche Schutzmaßnahmen gelten für Beschäftigte von Kontraktoren auf dem Werksgelände in Ludwigshafen? Sind sie mit genügend persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, werden sie instruiert und getestet und wer überprüft das?
  • Von sogenannten „Monteursunterkünften“, d.h. gedrängt vollen Übernachtungsgelegenheiten für Kontraktoren gehen erhebliche Infektionsgefahren aus. Was unternimmt die BASF für die schnelle Beseitigung dieser Gefahren?

Fragen zu jüngsten Verunreinigungen des Rheins

In letzter Zeit sorgte BASF in Ludwigshafen für etliche Verunreinigungen des Rheins und für negative Schlagzeilen. Nach einem Brand gelangten Mindestens Anfang März 2021 150 Kilogramm des schwere Augenreizungen verursachenden Stoffs Methyldiethanolamin in den Rhein. Mitte April 2021 flossen 300 kg des deutlich wassergefährdenden und gesundheitsschädlichen Chlorbenzol in den Rhein.

  • Wurden daraufhin die Ursachen identifiziert und die Probleme behoben?
  • Was unternimmt BASF, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

Fragen zur Besetzung der Führungsebenen und Vielfalt

Im Auftrag des deutschen ingenieurinnen bundes dib e. V. reichen wir gerne folgende Fragen ein:

  • Besetzung des Aufsichtsrates: Das neu gefasste Aktiengesetz versteht die Quote von 30 % als Mindestanteilsgebot. Wir begrüßen, dass Sie die Quote von 30 % in dem DIVERSITÄTSKONZEPT für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates verankert haben! Der Aufsichtsrat von BASF ist seit 2018 zu einem Anteil von 30 % mit Frauen besetzt. Was tun Sie um diese Situation zu verstetigen?
  • Besetzung des Vorstandes: Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, eine Zielgröße für die Besetzung des Vorstandes zu benennen. Sie haben sich für eine Quote „mindestens einer Frau“ entschieden. Durch die Ernennung von Frau Dr. Maas-Brunner haben Sie das Ziel mit zwei Frauen (33,3 %) erreicht. Was sind die Gründe, dass Sie die Zielgröße des Frauenanteils im Vorstand nicht entsprechend erhöhen wollen? Warum ziehen Sie nicht das gleiche Diversitätskonzept (30 % Frauen) wie beim Aufsichtsrat heran?
  • Besetzung der Führungsebenen: Der Vorstand ist verpflichtet, eine Zielgröße für die Besetzung der ersten beiden Führungsebenen zu benennen. Laut Geschäftsbericht haben Sie für alle Führungsebenen das Ziel, die Quote von den erreichten 24,3 % Frauen (Status Ende 2020) auf 30 % in 2030 zu erhöhen. Es wäre besser und sicher auch möglich, wenn Sie das bereits für einen früheren Zeitraum anstreben. Warum ist der Zeitraum in so ferner Zukunft gewählt? Für die erste Führungsebene geben Sie eine Zielgröße von 12,1 % an, für die zweite Ebene ist nur eine Quote von 7,3 % vorgesehen. Warum ziehen Sie hier nicht das gleiche Diversitätskonzept (30 % Frauen) wie beim Aufsichtsrat heran?
  • Einbeziehung von Vielfalt: Sie haben sich bis 2030 das Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen mit disziplinarischer Führungsverantwortung auf 30 % zu bringen. 
    a. Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden im vergangenen Jahr in Ihrem Unternehmen auf Positionen mit disziplinarischer Führungsverantwortung befördert? 
    b. Inwieweit haben Sie sich Ziele gesetzt, bezogen auf den Frauenanteil in Führungsentwicklungsprogrammen?
    c. Bitte geben Sie uns den aktuellen Anteil von Frauen und Männern in Führungsentwicklungsprogrammen an.
  • Anreize zur gleichberechtigten Teilhabe: Die Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe bzw. die Entwicklung weiblicher Talente in Leitungs- und Managementebene ist Führungsaufgabe. 
    a. Welche Anreize werden gesetzt, um die definierte Quote von Frauen in Führungspositionen zu erreichen? 
    b. Gibt es hierzu individuelle Zielvereinbarungen? 
    c. Wie bewegen Sie Entscheidungsträger an diesem Ziel zu arbeiten und unbewusste, gewohnte, traditionelle Entscheidungs- und Verhaltensmuster zu durchbrechen?
  • Vergütungsstruktur: Wirtschaftsprüfungsgesellschaften empfehlen für eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen eine Analyse der Belegschafts-, Beurteilungs-, Beförderungs- und Vergütungsstruktur.
    a. Haben Sie in ihrem Unternehmen eine Analyse der Ursachen für den geringen Frauenanteil durchgeführt? 
    b. Wie erklären Sie sich das Phänomen, dass überwiegend Männer Führungspositionen innehaben?
  • Ingenieure / Ingenieurinnen: BASF ist sehr stark im Ingenieurwesen tätig. Ingenieurinnen und Ingenieure sind eine der gefragtesten Berufsgruppen auf dem Arbeitsmarkt. 
    a. Wie viele Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigen Sie insgesamt? Wie viele weibliche Ingenieurinnen? Wie viele männliche Ingenieure? 
    b. Wie viele Ingenieurinnen und Ingenieure haben Positionen mit disziplinarischer Führungsverantwortung? Wie viele weibliche Ingenieurinnen? Wie viele männliche Ingenieure? 
    c. Wie viele Ingenieurinnen und Ingenieure haben Positionen auf der unteren Führungsebene? Nennen Sie die Anzahl Gesamt, Anzahl Frauen, Anzahl Männer. 
    d. Wie viele Ingenieurinnen und Ingenieure haben Positionen auf der mittleren Führungsebene? Nennen Sie die Anzahl Gesamt, Anzahl Frauen, Anzahl Männer. 
    e. Wie viele Ingenieurinnen und Ingenieure haben Positionen auf der oberen Führungsebene? Nennen Sie die Anzahl Gesamt, Anzahl Frauen, Anzahl Männer.
  • Hochschulabsolventen: Hochschulabsolventinnen und -absolventen stellen den Talentspeicher eines Unternehmens dar. 
    a. Wie viele Ingenieurinnen und Ingenieure stellten Sie in 2020 insgesamt direkt von Hochschulen ein? 
    b. Wie viele Ingenieurinnen? Wie viele Ingenieure?
    c. Haben Sie Ziele hinsichtlich des Anteils an Ingenieurinnen bei den Young Professionals?

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