Zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.
Begründung:
Die vorgeschlagene, gegenüber dem Vorjahr gleichbleibende Dividende ist zu hoch. Eine deutliche Reduktion wäre angesichts des Investitionsbedarfs und der angeschlagenen wirtschaftlichen Situation der BASF angemessen. Ein Blick zurück zeigt: Das Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) hat sich 2022 deutlich reduziert. Es sind neben den Abschreibungen auf Nord Stream 2 vor allem die massiven Abschreibungen auf das fossile Russlandgeschäft der Wintershall Dea, die BASF ein Beteiligungsergebnis von rekordverdächtigen minus 4,9 Milliarden Euro 2022 beschert haben. Das Ergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen lag entsprechend bei minus 627 Millionen Euro, wohlgemerkt nach 5,5 Milliarden Euro in 2021.
Genauso wenig schaut die Dividendenpolitik der BASF nach vorne: Eine ernsthafte soziale und ökologische Transformation insbesondere der zentralen Geschäftsbereiche weg von fossilen Energieträgern erfordert deutlich mehr eigene Investitionen. Auch die Aktionär:innen sollten dazu ihren Beitrag leisten.
Stattdessen müssen nun vor allem die Beschäftigten der BASF mit Unsicherheit und Ängsten vor Jobverlusten umgehen. Laut der angekündigten Sparmaßnahmen sollen allein beim Standort Ludwigshafen 1.800 Stellen abgebaut werden, davon 700 in der Produktion. Ursache ist die fatale Abhängigkeit nahezu aller Produktionsabläufe von fossilen Energieträgern, vor allem von fossilem Erdgas, deren Preissteigerungen die gesamte Wirtschaftlichkeit in Frage stellen. Doch statt einem Zukunftsplan, um diese Abhängigkeit zu verringern und damit auch einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, setzt die BASF einseitig auf einen Sparplan bei den Beschäftigten. Der Vorstand sollte hier die konstruktiven Impulse der Gewerkschaft IG BCE ernst nehmen, für eine nachhaltige Sicherung des Standort Ludwigshafen deutlich mehr in grüne Energien und Kreislaufwirtschaft zu investieren. Genau hierzu wäre eine deutliche Reduzierung der Dividende ein Zeichen, dass auch die Aktionär:innen der BASF ihren Teil zur Zukunftssicherung beitragen können – und auch aus sozialer Verantwortung sollten.
Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nicht hinreichend nachgekommen. Er hat es versäumt, auf die Behebung eklatanter Mängel bei der Achtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten selbst in unmittelbaren Geschäftsbeziehungen hinzuwirken.
China: Völlig unzureichende Konsequenzen aus Zwangsarbeitsrisiken
In der gesamten Region Ostturkistan werden Millionen von Uigur:innen unter grausamsten Bedingungen in Internierungslagern festgehalten und Hunderttausende von ihnen sind der Zwangsarbeit ausgesetzt. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) zeigte sich in äußerst besorgt über Folgen der sogenannten „Armutsbekämpfungspolitik“ für die uigurische Bevölkerung. Laut OHCHR könnten die Verbrechen der chinesischen Regierung an den Uiguren und anderen Turkvölkern den Tatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen.
Immer häufiger werden neben diesen Lagern Fabriken errichtet, in denen Inhaftierte zu billigen Löhnen Zwangsarbeit verrichten müssen. BASF betreibt zwei Joint Ventures mit chinesischen Firmen in der Stadt Korla. Zwar versichert BASF, dass es dort zu keiner Zwangsarbeit komme, für Partnerfirmen bzw. Zulieferer kann so eine Garantie schlicht nicht glaubwürdig gegeben werden.
Die Ethical Trading Initiative (ETI) schließt eine unabhängige Überprüfung der Arbeitsbedingungen aufgrund der weitreichenden Repression aus. Auch deutsche Auditunternehmen wie der TÜV Süd haben sich aus der Region 2020 zurückgezogen, da Arbeiter:innen nicht frei über die Menschenrechtslage sprechen können. Es ist daher fraglich, wie BASF ausschließen will, dass keine Menschenrechtsvergehen in der Wertschöpfungskette ihrer Joint-Ventures in Korla begangen werden.
Wir können daher nicht nachvollziehen, wie BASF so den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinreichend nachkommen kann. Zu diesen Anforderungen gehört u.a. auch, präventive Maßnahmen gegen Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette zu ergreifen.
Der Aufsichtsrat scheint diese rechtlichen Risiken bisher zu ignorieren, sollte aber auch öffentlich den Rückzug aus der uigurischen Region einfordern. Stattdessen trägt der Aufsichtsrat die weiteren Investitionen in China mit, mit der sich BASF auf lange Sicht stark von China und dessen Politik abhängig macht. Damit werden auch die geopolitischen Risiken und nicht zuletzt die Neuausrichtung der Bundesaußenpolitik ignoriert. Um Abhängigkeiten zu reduzieren, will das Bundeswirtschaftsministerium u.a. staatlichen Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen in China reduzieren.
Brasilien: BASF laut Arbeitsministerium „de-facto Arbeitgeber“ bei sklavenarbeitsähnlichen Arbeitsbedingungen
Direkte Kooperationspartner der BASF Brasilien sind nachweislich für menschenunwürdige Arbeitsbedingungen auf zwei Farmen in Brasilien verantwortlich, die den gesetzlich definierten sklavenarbeitsähnlichen Zwangsverhältnissen entsprechen. Im März 2023 wurden 85 Arbeiter:innen zweier Reisfarmen aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen befreit. Die Menschen berichteten über Arbeit ohne Anmeldung und Versicherungsschutz, pausenlose Arbeit, Unterbringung ohne sanitäre Einrichtungen sowie Essens- und Flüssigkeitsmangel auf dem Feld. Wer deshalb in Ohnmacht fiel, erhielt für diese Zeit keinen Lohn. Pestizide wurden ohne angemessene Schutzkleidung ausgesprüht, auch von Minderjährigen.
In diesem Zusammenhang hat das brasilianische Arbeitsministerium BASF als „de-facto Arbeitgeber“ bezeichnet, da die Kooperation mit den betroffenen Farmen über einen bloßen Saatgut-Abnahmevertrag hinausgeht. Das mit der BASF verbundene Fachpersonal habe auch an der Einstellung von Arbeitskräften mitgewirkt, in dem sie die Anzahl der einzustellenden Arbeitskräfte angegeben und das Arbeitsvolumen und die Form der Bereitstellung auf täglicher Basis kontrolliert habe.
Indonesien: Unkontaktierte Indigene durch BASF-Projekt bedroht
Gemeinsam mit dem französischen Bergbauunternehmen Eramet plant BASF einen Nickel-Kobalt-Raffineriekomplex auf der indonesischen Insel Halmahera – möglicherweise auf dem Gebiet eines unkontaktierten indigenen Volkes, der nomadisch lebenden Hongana Manyawa.
Seit 2019 führt der Nickel- und Kobaltabbau des Joint-Ventures PT Weda Bay Nickel (WBN) zu Umweltzerstörung und Abholzung weitreichender Teile von Halmahera. Nun soll das Bergbauprojekt auch mit Hilfe der geplanten BASF-Raffinerie massiv ausgeweitet werden und gefährdet damit die Existenz der Hongana Manyawa.
Nach der UN-Deklaration der Rechte indigener Völker müssen indigene Völker ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) zu derartigen Expansionsplänen auf ihrem Gebiet geben. Da dies bei unkontaktierten Völkern aber offensichtlich nicht der Fall sein kann, ist der Bergbau auf dem Gebiet unkontaktierter Völker nach internationalem Recht höchst fragwürdig.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 nicht zu entlasten.
Der Vorstand der BASF kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima, Biodiversität und Gesundheit umzusetzen.
Katastrophale Klimabilanz und unglaubwürdige Klimaziele
Im Geschäftsjahr 2022 sind die direkten Treibhausgasemissionen nur leicht um 2 Mio. t gesunken und belaufen sich auf über 19 Mio. t (Scope 1 und 2). Damit gehört BASF weiterhin neben RWE und Heidelberg Materials zu den klimaschädlichsten Konzernen Deutschlands.
Die Emissionen der BASF-Wertschöpfungskette (Scope 3) sind zwar um 9 Mio. t auf rund 92 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten gesunken, doch BASF gibt im Geschäftsbericht selbst zu, dass dies am geringeren Produktionsvolumen liegt, nicht an effektiven Maßnahmen zur Emissionsvermeidung. Daher sind auch die Wachstumsziele der BASF mit den eigenen Klimazielen nicht glaubwürdig vereinbar.
BASF hat Wintershall Dea viel zu lange Putins Angriffskrieg mitfinanzieren lassen
Mit knapp 73 Prozent Beteiligung ist BASF maßgeblich mitverantwortlich für die Geschäftstätigkeiten des Öl- und Gaskonzerns Wintershall Dea. Mit einem Börsengang will sich BASF weiterhin von den massiv klimaschädlichen Expansionsplänen von Wintershall Dea loslösen. Doch auch hier fällt BASF die langjährige Verstrickung mit Russland auf die Füße: Die Beteiligungsgesellschaft LetterOne des sanktionierten russischen Oligarchen Michail Fridman, die den restlichen Anteil hält, und die starke Ausrichtung der Öl- und Gasproduktion auf Russland hatten 2022 den Börsengang erneut verhindert.
In diesem Kontext hat es BASF fahrlässig unterlassen, Wintershall Dea zu einem zügigen Rückzug aus Russland zu drängen. Erst im Januar 2023 und damit fast ein Jahr nach dem völkerrechtswidrigen und brutalen Überfall Russlands auf die Ukraine verkündete Wintershall Dea, sich aus Russland zurückziehen zu wollen. Erst als die Produktion aufgrund der Dekrete der russischen Regierung keine Gewinne mehr bringen konnte und die auf russischen Konten gesammelten Gelder unerreichbar waren, hat Wintershall Dea den Rückzug aus Russland angekündigt. Einen konkreten Zeitplan hat das Unternehmen dabei aber nicht benannt.
Ökonomisch hatte BASF auch keinen Grund zur Eile: Es sind neben den Abschreibungen auf Nord Stream 2 vor allem die massiven Abschreibungen auf das Russlandgeschäft der Wintershall Dea, die BASF das Beteiligungsergebnis von minus 4,9 Milliarden Euro 2022 beschert haben.
Skandalberichte über mögliche Verwicklung in Kriegsverbrechen ohne Konsequenzen
Nicht zuletzt aus den Medien hat BASF reichlich Gründe erfahren können, seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen und auf Wintershall Dea einzuwirken, zumindest die Geschäfte mit Gazprom unverzüglich einzustellen. ZDF und Spiegel hatten Anfang November 2022 aufgedeckt, dass die militärische Nutzung des von Wintershall Dea in Russland produziertem Gaskondensat wahrscheinlich ist. Wintershall Dea Joint Ventures in Russland verkaufen ihr Gaskondensat ab Bohrloch an Gazprom. Gazprom produziert aus Gaskondensat auch Flugbenzin und beliefert unter anderem die russische Luftwaffe, die wiederum für Kriegsverbrechen in der Ukraine verantwortlich gemacht wird.
Aber auch das Restgeschäft der Wintershall Dea ohne den Russlandanteil ist weiterhin extrem klimaschädlich. In Deutschland hat Wintershall Dea beantragt, im Nationalpark Wattenmeer bis 2069 Öl zu fördern. Der Arktisanteil an der Produktion beträgt immer noch rund ein Viertel. In Argentinien setzt Wintershall Dea umwelt- und klimaschädliches Fracking als Fördermethode ein. Die kurzfristigen Expansionspläne des Unternehmens stehen in starkem Widerspruch zum IEA Netto-Null Szenario und der Einhaltung des 1,5 Grad Ziels des Pariser Klimaabkommens.
Pestizide: Kein Ausstiegsplan aus hochgefährlichen Agrargiften
Für BASF gilt weiterhin: Profite vor Umwelt- und Gesundheitsschutz. Laut der schwedischen Nichtregierungsorganisation ChemSec produziert BASF nun sogar mehr gefährliche Chemikalien als früher. Passend dazu hat BASF aufgehört, Ausstiegspläne für gefährliche Stoffe zu veröffentlichen.
BASF verkauft weltweit weiterhin Wirkstoffe, deren Einsatz in der EU verboten ist. Dazu gehören Glufosinat und Epoxiconazol, weil sie als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ (Kategorie 1B) eingestuft sind. Allein in Indien vermarktet BASF Pestizidprodukte mit vier Wirkstoffen, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten sind: Neben Epoxiconazol und Glufosinat auch die Wirkstoffe Pymetrozin und Atrazin (im Handelsprodukt Vesnit), die wegen ihrer Grundwasserbelastung in der EU verboten sind.
BASF gibt an, über einen Zeitraum von 11 Jahren mehr als 33 Millionen Euro für die Beeinflussung von EU-Entscheidungsträgern ausgegeben zu haben, und beschäftigt mehr Lobbyist:innen im Europäischen Parlament als jedes andere Unternehmen. Kürzlich berichtete die Tagesschau, dass auch die BASF darauf drängt, den Plan zum Verbot „Ewigkeitschemikalien“ bezeichneten PFAS zu untergraben.
Zu Tagesordnungspunkt 8: Ergänzung von § 17 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.
Begründung:
Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden dürfen, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.
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[…] Unsere Gegenanträge zur BASF-Hauptversammlungen mit unseren Kritikpunkten und Themen […]
[…] Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre mit weiteren Kritikpunkten: https://www.kritischeaktionaere.de/basf/voellig-unzureichende-konsequenzen-aus-zwangsarbeitsrisiken-… […]