Keine Entrechtung von Konzernkritik und Kleinaktionär*innen!

Bayer schränkt Rechte von Klein-Aktionär*innen und Kritiker*innen bei digitaler Hauptversammlung massiv ein

Produkte von BAYER/MONSANTO richten weltweit Schaden an. Bis heute gibt es keine Einigung mit den zahlreichen Glyphosat-Kläger*innen in den USA, die eine Anerkennung und eine gerechte Entschädigung für ihr Leid beinhaltet. BAYER verkauft zudem zahlreiche in der EU wegen ihrer gefährlichen Wirkungen verbotene Produkte in Länder des globalen Südens. Außerdem verweigert sich der Konzern der Aufarbeitung seiner giftigen Geschichte: Die Konzerntochter MONSANTO produzierte während des Vietnamkrieges das giftige Entlaubungsmittel Agent Orange.

Ein Bündnis aus NGOs, Aktivist*innen, sowie Betroffenen und deren Interessengruppen sorgt seit 1982 dafür, dass die Kehrseite der Konzernpolitik auf der BAYER-Hauptversammlung präsent ist. Sie zeigen die direkten Konsequenzen der Konzernpolitik auf: Für Mensch, Umwelt und, wie der Fall Glyphosat gezeigt hat, auch für die Aktienkurse des Konzerns.

Eine unabhängige Konzernkritik, welche die Stimmen und Interessen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft in den Vordergrund stellt, ist aktuell wichtiger denn je.

Dies sieht der BAYER-Vorstand natürlich anders: Mit der Begründung, die sofortige Dividendenausschüttung stünde an erster Stelle, wurde im April 2020 erstmals eine reine Online-Hauptversammlung ohne Präsenzveranstaltung durchgeführt. Der Wechsel auf ein virtuelles Format für die HV sorgte dafür, dass die üblichen Beteiligungsrechte der Bayer-Kleinaktionär*innen erheblich beschnitten wurden. BAYER rechtfertigte diesen Schritt mit Verweis auf das Pandemie-Notstandsgesetz. Auf der Hauptversammlung räumte der Konzern auf Anfragen zudem ein, über den Bundesverband der deutschen Industrie, den Verband der chemischen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut Einfluss auf das Pandemie-Notstandsgesetz ausgeübt zu haben.

Wir, ein Bündnis aus verschiedenen NGOs, aktivistischen Netzwerken und Aktionär*innen-Vertretungen, stellen fest: BAYER verletzt in unzulässiger Weise die Rechte von Klein-Aktionär*innen und Kritiker*innen der Konzernpolitik. Ein Konzern wie BAYER kann und muss sich auch in einer virtuellen Hauptversammlung der Kritik stellen.

BAYER versucht mit der virtuellen Hauptversammlung offensichtlich einen Präzedenzfall für das weitere Vorgehen von anderen DAX-Konzernen zu schaffen. Auch in der Pandemie verkaufen deutsche Konzerne Kriegsgerät an kriegführende Staaten (Rheinmetall), verfehlen die Klimaschutz-Vorgaben der EU (Volkswagen) oder exportieren in der EU verbotene giftige Pestizide (BASF). Die unterzeichnenden Organisationen befürchten, dass andere Hauptversammlungen dem schlechten Beispiel des Bayer-Konzerns folgen und auf diese Weise Protest- und Kritikmöglichkeiten von Geschädigten dieser anderen Konzerne ebenfalls verdrängt werden könnten.

Hauptversammlungen müssen es den Aktionär*innen ermöglichen, dem Vorstand und allen interessierten Aktionär*innen Kritikpunkte ausführlich und im Kontext darstellen und begründete Fragen stellen zu können. Für die BAYER-Hauptversammlung bedeutet dies: Ohne die Möglichkeit einer Meinungsbildung und Auseinandersetzung mit den Argumenten und der Präsenz von Kritiker*innen, droht die Hauptversammlung auf eine weitere „Roadshow“, einer Werbeveranstaltung des Vorstands, reduziert zu werden und letztendlich an Bedeutung zu verlieren.

BAYER hat, als Reaktion auf den öffentlichen Druck, der im vergangenen Jahr aufgebaut wurde, Aktionär*innen nun die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur Hauptversammlung in Textform oder als Video einzureichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht: Der Vorstand kann also selbst entscheiden, welche Beiträge zugelassen werden und welche nicht. Diese Möglichkeit der Vorauswahl gab es beim Frage- und Rederecht auf Präsenz-Hauptversammlungen nicht. Auch mit dieser Regelung werden also die Rechte von Klein-Aktionär*innen substantiell eingeschränkt. Selbst zuvor schriftlich eingereichte Gegenanträge können so nicht mündlich gestellt und begründet werden, denn Anträge oder Wahlvorschläge in den Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch mit dieser Regelung werden also die Rechte von Klein-Aktionär*innen substantiell eingeschränkt.

BAYER versucht sich als verantwortungsvoll und transparent zu positionieren. Doch die geringfügig verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aktionär*innenrechte eingeschränkt bleiben. Die Souveränität der Aktionär*innen als Eigentümer*innen des Konzerns muss auf der Hauptversammlung im Mittelpunkt stehen. Die Pandemie darf nicht zur Rechtfertigung des Vorstandes dienen, Partizipationsmöglichkeiten von Aktionär*innen zu beschränken. Schutzkonzepte gegen Corona müssen sich an diesen Maßgaben orientieren.

Wir fordern daher von BAYER:

  1. Achtung der Souveränität der Aktionär*innen auch unter Pandemie-Bedingungen, bis die Pandemie-Situation eine Präsenz-HV zulässt.
  2. Keine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Klein-Aktionär*innen und Konzernkritiker*innen unter Achtung angemessener Maßnahmen des Infektionsschutzes.
  3. Volles, übertragbares Rederecht für Aktionär*innen.

Unterzeichnende Organisationen:

  • Wir haben Agrarindustrie satt!/Kampagne Meine Landwirtschaft
  • Gen-ethisches Netzwerk e.V.
  • Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
  • Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
  • Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre e.V.

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