Kategorie: Continental AG
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14. Juli 2020
14. Juli 2020
- Automobilzulieferer sollte beim Diesel-Abgasskandal nachweisen, nicht gegen Aufsichtspflichten verletzt zu haben
- Western Sahara Resource Watch fordert Ende der Aktivitäten in besetzter Westsahara
Zur heutigen virtuellen Hauptversammlung der Continental AG fordert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre Klarheit über mögliche Verwicklungen des Automobilzulieferers in den Diesel-Abgasskandal. Wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug im VW-Abgasskandal ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen neun Mitarbeiter und durchsuchte Anfang Juli 2020 verschiedene Standorte von Continental.
„Die aktuellen Ermittlungen erschüttern das Vertrauen in bisherige Aussagen von Continental, keine Hinweise auf missbräuchliche Verwendung der eigenen Produkte gehabt zu haben“, kritisiert Jens Hilgenberg, Vorstandsmitglied beim Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Weiterlesen
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13. Juli 2020
13. Juli 2020
Fragen zum Thema Klimaschutz:
Wenn alle Konzerne bis 2050 eine Klimabilanz wie Continental hätten, würde sich das Klima um ganze 4,1 Grad Celsius erwärmen. Schlimmer noch: Wenn Continental die eigenen Klimaziele umsetzen würde, liefe es immer noch auf eine Erwärmung um 2,9 Grad Celsius hinaus. Das zeigt ein Bericht des Beratungsunternehmens Right von Ende 2019.
- Wird der Vorstand Klimaziele und Maßnahmen verfolgen, die dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht werden?
- Wie stellen Sie in Zukunft sicher, dass Ihre Unternehmensentscheidungen mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind?
- Welches sind die konkret geplanten Treibhausgas-Reduktionen in den nächsten fünf, zehn, 15 und 20 Jahren?
- Werden auch Ziele für den Scope 3 der indirekten Treibhausgasemissionen festgelegt?
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29. Juni 2020
29. Juni 2020
Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der Continental AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Continental erfüllt weiter nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Continental belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen sind in dieser Hinsicht sechs Konzerne besser aufgestellt als Continental. Weiterlesen
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16. März 2020
16. März 2020
Der Dachverband der Kritischen Aktionär:innen unterstützt folgenden offenen Brief an Hannes Friederichsen, Leiter des Geschäftsbereichs Conveyor Belt Group der ContiTech AG, Tochtergesellschaft der Continental AG:
Sehr geehrter Herr Friederichsen,
ich schreibe Ihnen im Namen der unten genannten Organisationen sowie meines Vereins Freiheit für die Westsahara e.V., um Sie aufzufordern, das Auslaufen des Wartungsvertrags Ihrer Firma mit der staatlichen marokkanischen Phosphatgesellschaft Office Chérifien des Phosphates (OCP Group) zum 20.06.2020 zum Anlass zu nehmen, Ihre Geschäftstätigkeiten auf Marokko selbst zu beschränken und das Gebiet der besetzten Westsahara auszuschließen.
Wir appellieren an Sie, keine Verträge über zukünftige Wartungsarbeiten des Förderbandes, mit dem die OCP Group Phosphatgestein aus der Bou Craa-Mine bis zur Küste befördert, abzuschließen. Weiterlesen
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26. April 2019
26. April 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat,
mein Name ist Khadja Bedati und ich spreche für die Saharauische Jugend sowie den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.
Ich bin hier, um meine Sorge darüber auszudrücken, dass Continental es weiterhin unterlässt, die Rechte der Menschen der besetzen Westsahara zu achten und weiterhin nicht um Zustimmung gebeten hat, in unserem Land tätig zu sein.
Am 10. Januar 2018 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes klargestellt, dass die Westsahara von Marokko besetzt ist, dass das humanitäre Völkerrecht für die Westsahara anzuwenden ist und dass das Abkommen zwischen der EU und Marokko ungültig ist, da es die Westsahara miteinschließt. Weiterlesen
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