Kategorie: DWS Group

Kein Ausschluss von Ölfirmen in Klimafonds: DWS noch lange nicht nachhaltig

Anlässlich der am Mittwoch (9. Juni) stattfindenden Hauptversammlung von DWS fordert die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald weitergehende Bemühungen vom deutschen Vermögensverwalter ein, für sämtliche seiner Produkte Umwelt- und Sozialstandards anzuwenden.

Katrin Ganswindt, Finanz-Campaignerin bei urgewald, kommentiert die Strategie der DWS:

„Wer Europas führender ESG-Vermögensverwalter werden will [1], muss konsequent Unternehmen aussortieren, die fundamentale Umwelt- und Menschenrechte verletzen. Dazu gehören z.B. Kohle-, Öl- und Gasfirmen sowie Rüstungsunternehmen, die Atomwaffen herstellen oder an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten liefern.“

Zwar baue die DWS ihr Angebot an ESG-klassifizierten Fonds weiter aus und dadurch werde weniger verwaltetes Geld unter anderem in Kohlefirmen und Atomwaffenhersteller investiert. Der Weg zu einem nachhaltigen Vermögensverwalter sei allerdings immer noch ein weiter, so Ganswindt. Weiterlesen

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Engagement, Beteiligung an fossilen Energieunternehmen sowie umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten: Unsere Fragen an den Vorstand der DWS

Fragen zu Nachhaltigkeit allgemein

  • Sehr geehrter Herr Wöhrmann, in Ihrer Rede sprachen Sie davon, dass für das nachhaltige Handeln der DWS Ihr direkter Austausch mit Unternehmen zentral sei, in den Sie viel Zeit und Herzblut investieren würden. Wie viele Unternehmensdialoge führen Sie derzeit und was sind ihre bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse?
  • Nur dann, wenn Ihre Bemühungen im Rahmen der Dialoge mit Unternehmen nicht zu den erwünschten Ergebnissen führen, wollen Sie diese Unternehmen aus Ihrem Anlageuniversum ausschließen. Ist dies bereits auf Grundlage Ihrer neuen ESG-Bewertungssysteme passiert?
  • Wie vielen Unternehmen in Ihrem Anlageuniversum droht der Ausschluss aktuell, um welche handelt es sich und bis wann müssen die Verbesserungen nachgewiesen sein?
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Investments in Kohle und Rüstung – Was heißt nachhaltige Geldanlage konkret? Unsere Fragen an die DWS

Sehr geehrter Herr Wöhrmann,

Sie betonen, Nachhaltigkeit zum Kern ihres Handelns machen zu wollen, da dies für Ihre Kunden ein beherrschendes Thema sei. Ein eigens dafür entwickeltes Nachhaltigkeitsprogramm helfe Ihnen, Portfoliorisiken zu identifizieren und sich bei entsprechend auffallenden Firmen für mehr Nachhaltigkeit einzusetzen.

  1. Wie viel Prozent Ihres Anlagevermögens wird aktuell „nachhaltig“ gemanagt (Daten aus dem Nachhaltigkeitsbericht dürften inzwischen etwas „überholt“ sein)?
  2. Sie sagen, in diesem Jahr sei ein Drittel der Nettomittelzuflüsse in nachhaltige Fonds geflossen. Inwiefern handelt es sich dabei um eine Steigerung in welcher Höhe zu vorhergehenden Jahren?
  3. Sie sagen, dass Sie sich bei Unternehmensdialogen in erster Linie auf Unternehmen mit hohen Risiken aufgrund des Klimawandels und solchen, die gegen internationale Standards verstoßen, fokussieren.
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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, der persönlich haftenden Gesellschafterin die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA, die DWS Management GmbH, kommt nicht hinreichend ihrer Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens umzusetzen. Formalen Bekenntnissen folgen bisher keine verbindlichen Taten, um klimaschädliche und menschenrechtsverletzende Unternehmen kategorisch aus dem eigenen Portfolio zu entfernen.

Die DWS ist im abgelaufenen Geschäftsjahr mit hohen Ansprüchen angetreten: im September 2019 wurde ein eigenes „Sustainability-Office“ gegründet. ESG, die Integration von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten, bei der Geldanlage, das sei kein „Nice to have“ mehr, sondern eine „Licence to operate“, so beschrieb es CEO Asoka Wöhrmann in einer Podiumsdiskussion. Weiterlesen

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Offene Türen für Kohle und Rüstung

• Ausschlusskriterien in der Regel nur für Nachhaltigkeitsfonds
• Kohle: Investitionen in Kohlekraftwerksbauer
• Rüstung: Investitionen in Kriegslieferanten

Auf ihrer ersten Hauptversammlung heute in Frankfurt will die Deutsche-Bank-Tochter DWS ihre Aktionär*innen von einer soliden Investitionspolitik überzeugen. Aktuelle Stichproben und Datenbankanalysen zeigen jedoch, dass die Fonds der Vermögensverwalterin ethische Grenzen weit überschreiten. Dies wird urgewald-Campaignerin Barbara Happe heute gegenüber dem Vorstand kritisieren.

Das Hauptproblem: Kategorische Ausschlusskriterien für ökologisch und menschenrechtlich hoch sensible Branchen wie die Kohle- oder die Rüstungsindustrie kennt die DWS in der Regel nur für ihre Nachhaltigkeitsprodukte, wodurch sie für einen Großteil ihrer Produktpalette nicht gelten.

Darüber hinaus schließt DWS lediglich Investitionen in Streumunitions- und Landminenhersteller aus. Weiterlesen

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„Über 90 Prozent des Geldes ist nicht ökologisch oder sozial nachhaltig angelegt“: Rede von Barbara Happe

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Barbara Happe, ich arbeite für die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald und bin im Vorstand des Dachverbandes der kritischen Aktionär*innen.

In diesem Kontext beobachten und analysieren wir auch seit vielen Jahren die Leistungen der Deutschen Bank und der DWS aus ökologischer und sozialer Perspektive.

Und: wir waren gespannt auf die „neue“ etwas eigenständigere DWS. Wie heißt es so schön bei Hermann Hesse: „Jedem Neuanfang wohnt ein Zauber inne.“

Der Zauber, etwas anders zu machen, sich neu aufzustellen und bestimmte Altlasten hinter sich zu lassen.

Und tatsächlich fällt hier heute auf, dass das Thema Nachhaltigkeit deutlich häufiger genannt wird als bei der Hauptversammlung der Deutschen Bank. Weiterlesen

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Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, der persönlich haftenden Gesellschafterin die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA, die DWS Management GmbH, kommt weder ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten noch ihrer Verantwortung hinreichend nach, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens umzusetzen. Die DWS besitzt keine kategorischen Ausschlusskriterien für ökologisch und menschenrechtlich hoch sensitive Branchen wie die Kohle- oder Rüstungsindustrie.

Keine Ausschlusskriterien für umstrittene Rüstungsexporte und Atomwaffen

Die DWS schließt generell lediglich Investitionen in Streumunitions- und Landminenhersteller aus. Darüber hinaus bekennt sie sich nur dazu, Umwelt- und Sozialkriterien in Analysen und Anlageentscheidungen einzubeziehen und sich im Rahmen von Engagement-Prozessen mit Unternehmen zu diesen Themen auseinanderzusetzen und dies auch beim Abstimmungsverhalten auf Aktionärsversammlungen zu berücksichtigen. Weiterlesen

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