Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der Volkswagen AG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
China: Völlig unzureichende Konsequenzen aus Zwangsarbeitsrisiken
Im Dezember 2022 veröffentlichte die Sheffield Hallam University einen umfangreichen Bericht, der die weite Verbreitung von uigurischer Zwangsarbeit in den Lieferketten des Automobilindustrie in China nachweist – auch bei etlichen Zulieferern von Volkswagen[1]. VW betreibt in einem Joint Venture mit dem Staatsunternehmen Shanghai Motor Corporation (SAIC) 33 Fabriken in China, eine davon befindet sich in Ostturkistan. Weiterlesen
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Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Rheinmetall bemüht sich aktuell um einen Imagewandel und präsentiert sich öffentlich als nachhaltiger Sicherheitsgarant. Dieser Blick auf den Rüstungskonzern verkennt jedoch, dass das Management an der Strategie der reinen Gewinnmaximierung festhält und weiterhin fragwürdige Expansionspläne vorantreibt sowie Krisen- und Konfliktregionen aufrüstet.
Erneut Strafanzeige gegen Rheinmetall: Generalbundesanwalt prüft Ermittlungsverfahren
Rheinmetall sieht sich erneut mit einer Strafanzeige konfrontiert – wegen möglicher Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Jemen. Der dringliche Verdacht: Rheinmetall Defence soll Kriegsschiffe der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) mit Marinegeschützen nachgerüstet haben, die bei der Seeblockade des Jemen eingesetzt wurden. Weiterlesen
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Zu TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.
Begründung:
Ein höherer Teil des Bilanzgewinns sollte statt als Dividende vielmehr für effektive Maßnahmen verwendet werden, um strukturelle Probleme in den Lieferketten von Hugo Boss zu lösen, damit grundlegende Arbeitsrechte und Sozialstandards gewahrt werden können.
Hohes Risiko von Lohndiebstahl in den Lieferketten von Hugo Boss
Dazu gehört aktuell und dringend eine nachhaltige Beendigung der Industriepraxis von Lohndiebstahl, einschließlich der Nichtzahlung von gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungen und Sozialleistungen sowie ein Ende der Verletzung von Gewerkschaftsrechten, die seit Beginn der Covid-19-Pandemie nochmals zugenommen haben. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen. Die Klimaschutzstrategie der Lufthansa scheint eine einzige unsichere Wette darauf zu sein, dass es mit angeblich nachhaltigen Kraftstoffen für die Luftfahrt schon irgendwie klappen wird.
Nach uns die Sintflut: Fast 70 Prozent mehr CO₂-Emissionen
Das Geschäftsmodell der Lufthansa basiert weiterhin hauptsächlich auf der Verbrennung fossiler Kraftstoffe. Die Klimaschutzbemühungen des Vorstands können daher nicht glaubwürdig mit den eigenen Wachstumszielen vereint werden. Weiterlesen
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Protestaktion zur BASF-Hauptversammlung: Donnerstag, 27. April 2023 ab 8.30 Uhr, Rosengarten Mannheim
Anlässlich der BASF-Hauptversammlung prangern zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen negative Auswirkungen der BASF-Geschäfte auf Klima, Umwelt und Menschenrechte an.
Ob Risiken uigurischer Zwangsarbeit in China, unwürdige Lebensbedingungen bei den Platinminen Südafrikas oder Sklaverei-ähnliche Arbeitsbedingungen in Brasilien: Die BASF steht mit teils gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Verbindung – und mit dem Lieferkettengesetz nun auch gesetzlich in der Verantwortung, darauf zu reagieren.
Die BASF hat es fahrlässig unterlassen, Wintershall Dea zu einem zügigen Rückzug aus Russland zu drängen. Aber auch das Restgeschäft der Wintershall Dea ohne den Russlandanteil ist weiterhin extrem klimaschädlich. Weiterlesen
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Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.
Ausschluss von Öl und Gas nicht ambitioniert genug
Es ist positiv, dass die Münchner Rück ab dem 1. April 2023 die Erstversicherung, die direkte sowie fakultative (Rück-)Versicherung und direkte Kapitalanlagen von bzw. in neue Öl- und Gasfelder ausgeschlossen hat. Gleiches gilt für neue Ölinfrastruktur und neue Ölkraftwerke. Ausschlüsse für neue Gasinfrastrukturprojekte und Gaskraftwerke fehlen jedoch. Dabei legt der Bau neuer Öl- und Gasinfrastruktur die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5° C Limit vereinbar ist. Weiterlesen
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Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023 zahlreiche Gegenanträge eingereicht. Schon gegen das Format als Online-Veranstaltung legt die Coordination Widerspruch ein. „Während zahlreiche Aktiengesellschaften wie die BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW zu Präsenz-Hauptsammlungen zurückgekehrt sind, flüchtet BAYER wieder ins Internet, weil der Global Player sich keiner direkten Konzern-Kritik aussetzen will“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.
Die Gegenanträge zur Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat begründet die CBG mit den Risiken und Nebenwirkungen einer gnadenlos auf Profit-Maximierung ausgerichteten Geschäftspolitik. So zeigt sich BAYER trotz bisher rund 154.000 Klagen von Glyphosat-Geschädigten allein in den USA nicht bereit, das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid vom Markt zu nehmen. Weiterlesen
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Rückstellungen für Bergbau-Folgen / Kritik an LNG-Terminals / Bedenken gegenüber neuem Großinvestor Qatar
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2, Verwendung des Bilanzgewinns
Der Bilanzgewinn der RWE AG für das Geschäftsjahr 2022 soll nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen als Dividende in Höhe von 669.457.095,30 Euro (90 Cent je dividendenberechtigter Stückaktie) ausgeschüttet werden.
Begründung:
Die bisherigen Rückstellungen der RWE AG für den Bergbau und die Entsorgung im Atomkraftbereich (Kernenergiebereich) werden nicht ausreichen. Deshalb sollen die Rückstellungen um den für die Dividende vorgesehen Betrag von 669.457.095,30 Euro erhöht werden.
Verantwortung übernehmen für die Langzeitfolgen des Braunkohletagebaus Um wirklich Verantwortung für die Langzeitfolgen des Braunkohlebergbaus übernehmen zu können, muss RWE die Rückstellungen erhöhen. Weiterlesen
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