Kategorie: Klimastreik

Klimastreik nur in der Freizeit

  • Unternehmensumfrage des Dachverbands zum Klimaschutz
  • Große Unterschiede bei Klimaneutralität

Am Klimastreik am 20. September dürfen Beschäftigte nicht in ihrer Arbeitszeit teilnehmen. Für manche Konzerne ist es noch ein weiter Weg zur Klimaneutralität.

Auch wenn einige Konzerne Sympathien für die Bewegung Fridays for Future und den Klimastreik erkennen lassen, dürfen ihre Beschäftigen nicht in ihrer Arbeitszeit daran teilnehmen. Sie könnten aber im Rahmen von Urlaub, flexiblen Arbeitszeiten oder anderen Absprachen an Demonstrationen teilnehmen. Oder wie es Uniper ausdrückt: „Aus reiner Unternehmenssicht ist das Niederlegen der Arbeit […] nicht Teil unseres Instrumentariums.“

Von den 45 Unternehmen, die der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre anschrieb, haben 26 eine Rückmeldung gegeben. Weiterlesen

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