2023 fanden endlich wieder Hauptversammlungen in Präsenz statt, die meisten Großkonzerne blieben jedoch beim virtuellen Format. Sie und wir mussten mit den neuen Regeln und Bedingungen umgehen. Ein Rückblick, der die Probleme virtueller Hauptversammlungen und unsere Herausforderungen für 2024 deutlich macht.
Nach drei Jahren Corona-Pandemie mit rein virtuellen Hauptversammlungen ohne Rederecht und direkte Interventionsmöglichkeiten standen 2023 nun wieder Hauptversammlungen in Präsenz an. Doch die Bundesregierung hatte den Aktiengesellschaften nun die rechtssichere Option gegeben, auch weiterhin die Versammlungen rein virtuell, also ohne physische Präsenz der Aktionär*innen und ihrer Vertreter*innen wie uns, durchzuführen. Zwar unter besseren, also aktionärsfreundlicheren Bedingungen als zuvor, mit garantiertem Live-Rede- und Fragerecht im virtuellen Raum, doch weiterhin ohne das gerade für unsere Kritikpunkte und Protest so wichtige Präsenz-Publikum der Kleinaktionär*innen. Weiterlesen
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Dachverband ehrt die Initiative Lieferkettengesetz für Zusammenbringen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Aktivierung ehrenamtlichen Engagements
Beispiel Volkswagen in China zeigt: Umsetzung des Lieferkettengesetzes stößt in autoritären Staaten auf grundlegende Probleme
Diskussionen zum kreativen Umgang mit virtuellen Hauptversammlungen
Nach einer Saison mit 34 virtuellen und 19 Präsenz-Hauptversammlungen hatte der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre am Samstag, den 16. September, zur Jahrestagung nach Köln eingeladen. In den vergangenen Monaten hatten wir zusammen mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen unser Mitglieds- und Partnerorganisationen auf den Aktionärsversammlungen genau nachgehakt, wie beispielsweise das Lieferkettengesetz konkret umgesetzt wird. Immer wieder wurde deutlich, dass die Konzerne menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht ausreichend wahrnehmen und dass es Defizite im Bereich Umwelt- und Klimaschutz gibt. Weiterlesen
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Bündnis aus NGOs und Vereinen kritisiert virtuelle Hauptversammlungen
Im Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was Konzernkritiker*innen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird.
Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. Weiterlesen
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Virtuelle Hauptversammlungen sind nun dauerhaft möglich. Wir haben 2022 die Reform des Aktienrechts kritisch begleitet, damit auch in Zukunft Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsbewegungen ihre Konzernkritik auf den Hauptversammlungen deutscher Konzerne artikulieren können. Dazu haben wir gefordert, dass die seit der Corona-Pandemie stark eingeschränkten Partizipationsrechte von Kleinaktionär*innen vollumfänglich wiederhergestellt und ausgebaut werden müssen, vor allem das Rede-, Frage- und Informationsrecht. Zum Teil wurde dies umgesetzt: Live-Videobeiträge mit Fragen und Nachfragen müssen nun zugelassen werden. 2023 wird sich zeigen, wie die Konzerne Aktionärsrechte auch im virtuellen Raum achten – oder Kritik schneller verstummen lassen.Weiterlesen
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Noch ist unklar, ob die nächsten Hauptversammlungen wieder mehrheitlich in Präsenz oder weiterhin rein virtuell stattfinden werden. Ob virtuell oder in Präsenz: Mehr denn je braucht es auch auf Hauptversammlungen Engagement für Klimaschutz und Menschenrechte. Dafür werden wir uns mit unseren Aktionärsrechten einsetzen.
Klimaschutz: Fossile Abhängigkeiten beenden
Das Beispiel Uniper mahnt: Eine sichere Energieversorgung darf nicht mehr auf Energieimporte aus nur einem Land angewiesen sein. Energiekonzerne sind aber dabei, sich in neue fossile Abhängigkeiten zu begeben. Stattdessen müssen die nun anstehenden Investitionen in erneuerbare Energien fließen. Weiterlesen
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In Zukunft könnten viele Hauptversammlungen rein virtuell bleiben. Wir werden weiter in der Praxis dafür sorgen, dass zivilgesellschaftliche Konzernkritik nicht verstummt – ob virtuell oder in Präsenz.
Nach zwei Jahren virtueller Hauptversammlungen ohne Aktionär*innen und daher auch ohne Debatten hat die Bundesregierung nach deutlicher Kritik auch von uns die Aktionärsrechte wieder etwas gestärkt. Doch es bleibt fraglich, ob die neuen Regeln ab nächstem Jahr für eine gleichwertige Alternative zur Präsenzveranstaltung sorgen.
Die meisten Aktiengesellschaften scheuten den direkten Dialog mit ihren Aktionär*innen und gingen auch im dritten Jahr pandemiebedingt rein virtuell stattfindender Hauptversammlungen nicht über das gesetzliche Minimum hinaus. Weiterlesen
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Strittige Themen und Fragen könnten unberücksichtigt bleiben, wenn Aktiengesellschaften das Recht erhalten, die Anzahl der Fragen nach eigenem Ermessen zu begrenzen
Zuvor geplante, massive Einschränkungen der Aktionärsrechte nach lautstarker Kritik abgewendet
Umfassende Reform der Aktienrechts zur Stärkung der Aktionärsrechte nötig
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) kritisieren die vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Regelung zu virtuellen Hauptversammlungen als weiterhin unzureichende Alternative zur Präsenzveranstaltung, da die Organisationen Aktionär:innenrechte gefährdet sehen.
Die CBG erkennt keine Notwendigkeit für eine Änderung des Aktiengesetzes. „Es ist nicht einzusehen, warum Bayer und Co. nun auch ohne pandemische Not die Möglichkeit erhalten sollten, vor der Konzernkritik ins Internet zu fliehen und Aktionär:innen-Rechte generell zu schwächen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Weiterlesen
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Eingeschränktes Rede- und Fragerecht würde Hauptversammlungen zweiter Klasse schaffen
Investor:innen warnen vor negativen Folgen für aktives Aktionärstum und weniger Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften
Ausführliche Stellungnahme mit Vorschlägen zur Stärkung der Aktionärsrechte eingereicht
Berlin, Frankfurt am Main, Florenz. Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Shareholders for Change (SfC) und CRIC, ein Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage, betrachten den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz für virtuelle Hauptversammlungen mit Sorge. Die drei Netzwerke, die institutionelle Investor:innen und Kleinaktionär:innen vertreten, kritisieren die geplanten weitgehenden Einschränkungen beim Rede- und Fragerecht als kontraproduktiv für eine lebendige Debattenkultur. In ihrer heute veröffentlichten, ausführlichen Stellungnahme weisen sie auf negative Folgen des Gesetzentwurfes für aktives Aktionärstum und Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften hin. Weiterlesen
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