Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der E.ON SE wird weder mit der aktuellen noch der geplanten strategischen Ausrichtung seiner Verantwortung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit gerecht. Der Konzern bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten.
Deal mit RWE gefährdet Energiewende und das Klima
Der Vorstand riskiert mit dem Plan, das Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien an RWE abzugeben, das Tempo der Energiewende zu verlangsamen. RWE setzt weiterhin vor allem auf die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern wie Kohle, anstatt den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. RWE soll auch noch eine Beteiligung an E.ON eingeräumt werden. Wir können nicht erkennen, wie E.ON mit diesem Plan einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaschutzziele leisten möchte.
E.ON wird sich auch weiterhin am klimaschädlichen Geschäft mit der Kohle beteiligen. Mit dem geplanten Deal würde E.ON über die Stadtwerke-Beteiligungen der RWE-Tochter Innogy mit mehr als elf Prozent auch beim Kohleverstromer Steag beteiligt sein.
Übernahme von Innogy kostet 5.000 Arbeitsplätze
E.ON plant, das Netz- und Endkundengeschäft von Innogy zu übernehmen und sieht danach den Abbau von bis zu 5.000 Arbeitsplätzen vor. Statt Arbeitsplätze abzubauen, sollte der Vorstand dafür sorgen, dass vermeintlich überflüssige Stellen für die Umsetzung der Energiewende genutzt werden – auch im Sinne einer sozial verantwortlichen Unternehmensführung.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten gelten auch für Netzbetreiber
Auch wenn E.ON in Zukunft nur noch im Netz- und Endkundengeschäft tätig sein sollte, muss sichergestellt sein, dass der Strom in den Netzen nicht zu Lasten von Menschenrechten produziert worden ist. Es bleibt weiterhin unklar, wie E.ON seine Lieferkettenverantwortung umsetzen möchte.
E.ON hat es zuvor auch im Geschäftsjahr 2017 versäumt, seinen Einfluss auf Uniper geltend zu machen, damit Menschenrechte und Umweltschutz bei den Zulieferern von Steinkohle, insbesondere aus Kolumbien, geachtet werden. Auch wenn E.ON nun seine Anteile bei Uniper verkauft hat, ist die bisherige Negierung von Verantwortung nicht hinzunehmen.
Uran-Lieferungen an Pannen-AKW
E.ON ist zu einem Sechstel an Urenco beteiligt. Die Anlage von Urenco in Gronau liefert angereichertes Uran für die Brennelemente-Produktion in alle Welt – so auch für eine Fabrik von Areva in Lingen. Dort werden die Brennelemente für die Pannen-Atomkraftwerke Tihange und Doel hergestellt.
Der geplante Verkauf von Urenco an die USA stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Verträge von Almelo und Cardiff zur Nichtverbreitung von Kernwaffen dar. Die verwendete Zentrifugentechnik zur Urananreicherung kann sowohl zivil als auch nuklearmilitärisch genutzt werden. Mit dem angereicherten Uran kann Tritium hergestellt werden, welches u.a. benötigt wird, um die Schlagkraft der US-Nuklearwaffen zu erhöhen und diese in Betrieb zu halten. Somit überschreitet Urenco wissentlich die Grenze vom zivilen Einsatz des angereicherten Urans hin zum militärischen Einsatz. Nötig ist die sofortige Stilllegung der Anlage.