Buhlen um Aufträge in Saudi-Arabien – trotz Embargo: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstandes die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Das Unternehmen ist dem UN Global Compact beigetreten und betont, dass Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen ein zentrales Thema für die Hensoldt AG ist. Das steht jedoch in eklatantem Widerspruch dazu, dass die Hensoldt AG im Rahmen einer ehrgeizigen Wachstumsstrategie und trickreichen Internationalisierungsstrategie weiterhin an Geschäften mit hochproblematischen Kunden festhält.

Vertriebsstandorte in Türkei, Saudi-Arabien, Indien und den VAE

Die Unterzeichner des UN Global Compact bekennen sich dazu, internationale Menschenrechte zu unterstützen und zu achten sowie sicherzustellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Dieses Bekenntnis steht jedoch in eklatantem Widerspruch zu Aktivitäten des Konzerns. So machen die Vertriebsstandorte in der Türkei, in Saudi-Arabien und in den VAE deutlich, dass Hensoldt bereit ist, mit Staaten zu kooperieren, in denen Autokraten an der Macht sind, in denen die Menschenrechte massiv verletzt werden und die in Kriege involviert sind – z.B. in Libyen, im Jemen und in Nordsyrien. Auffällig ist zudem der Vertriebsstandort in Indien, da Hensoldt auf seiner Website auch auf mögliche Geschäftsbeziehungen mit Pakistan verweist. Somit werden anscheinend Geschäftsbeziehungen mit zwei Ländern unterhalten, zwischen denen es immer wieder zu Kampfhandlungen kommt. Gemäß den Bewertungen des Bonn International Centre for Conflict Studies werden alle genannten Länder in mindestens sechs der acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes für Rüstungsexporte als „kritisch“ oder „möglicherweise kritisch“ eingestuft.[1]

Falscher Weg wird fortgesetzt: Buhlen um Aufträge in Saudi-Arabien – trotz Embargo

Der Nahe Osten liegt nach Europa auf Platz zwei der Regionen, in denen Hensoldt im Jahr 2022 am meisten Umsatz erzielte. Hensoldt wirbt mit der Beteiligung an zahlreichen aktiven Rüstungsprogrammen und langjährigen, engen Beziehungen zu Ländern in der Region. Hierfür kann die Hensoldt AG auch auf ihren Produktionsstandort in Südafrika zurückgreifen, denn von dort können Exportgeschäfte getätigt werden, die in Deutschland wohlmöglich nicht genehmigt würden. So können deutsche Rüstungsexportkontrollregeln systematisch umgangen werden. Medienberichte aus dem Jahr 2022 machen deutlich, wie Hensoldt trotz des deutschen Ausfuhrverbots in Saudi-Arabien um Aufträge buhlte – beispielsweise mit Hilfe des südafrikanischen Standorts.[2] Dass die Hensoldt AG diesen falschen Weg fortsetzen will, hat der Konzern zuletzt durch eine Mitteilung von Hensoldt Südafrika anlässlich der größten Rüstungsmesse im Nahen Osten, der IDEX 2023, deutlich gemacht. In dieser beschreibt Hensoldt Südafrika den Nahen Osten als Schlüsselmarkt und begrüßt die Möglichkeit, weiter in diesem Markt zu wachsen.

Bekenntnisse zu Sicherheit und Nachhaltigkeit ernst nehmen

Die Hensoldt AG betont, sie halte sich an alle geltenden Regeln. Doch nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Mit der Internationalisierungsstrategie, die Hensoldt unabhängiger von deutschen Exportregeln macht, setzt der Konzern auf eine Strategie der reinen Gewinnmaximierung. Wenn der Vorstand es hingegen ernst meint mit seinen Bekenntnissen zu Sicherheit und Nachhaltigkeit, muss dies bedeuten, sich von Kunden zu trennen, die Menschenrechte verletzen oder in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen verstrickt sind.

Zu Tagesordnungspunkt 9: Ermächtigung des Vorstands, die virtuelle Abhaltung von Hauptversammlungen vorzusehen; Ergänzung von § 13 der Satzung

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu ermächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden dürfen, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.


[1] https://www.ruestungsexport.info/de/map

[2] https://www.spiegel.de/wirtschaft/hensoldt-ag-wie-ein-deutscher-ruestungskonzern-das-embargo-gegen-saudi-arabien-austricksen-wollte-a-c8336039-d4e7-4de2-9398-6775fed52ce2

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